Vorschlag einreichen Vorschläge ansehen
Anmelden

Benutzeranmeldung

Vorschlag

Ereignisse
08.02.2018 Vorschlag eingereicht
14.02.2018 Bearbeitung im Anliegenmanagement
20.02.2018 Anliegen weitergeleitet an das Ordnungsamt
08.03.2018 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Frankfurter Allee Süd öffentliches Straßenland

Schnellstraße Frankfurter Allee - Hinterlandstraße

1Buergerhaushalt2
08.02.2018
0
2018-1-31

Hallo,
das vor 2 - 3 Jahren bereits befürchtete und auch von mir vorgetragene Problem (siehe Vorschlag 2013-1-358: https://www.buergerhaushalt-lichtenberg.de/vorschlag/hinterlandstrasse-f... ) hat sich jetzt bewahrheitet.
Die Frankfurter Allee (Eingangsseite) wird am Spielplatz vorbei des Öfteren ohne Beachtung der Vorfahrt (Schulze-Boysen-Straße) und mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit als Abkürzung von der Gürtelstraße zur Frankfurter Allee in die Richtung Lichtenberger Brücke genutzt.
Leider wurde mein damaliger Vortrag leichtfertig abgetan (s.o., Vorschlag 2013-1-358).
Außerdem besteht seit der möglichen Durchfahrt bereits ab 6.00 Uhr eine erhebliche Lärmbelästigung vor den Häusern Frankfurter Allee 136 bis 142 durch diverse LKW-Lieferfahrzeuge.
Bei Nichteinhaltung des Halteverbotes durch PKW nach 6.00 Uhr in der Zufahrtstraße zur Frankfurter Allee tuckern z.B. die Trucks von Aldi mitunter 1-2 h vor sich hin, bis dann endlich Polizei und der Abschleppdienst kommen (erhebliche Umwelt- und Lärmbelästigung).
Die Gefahr für Kinder, die vom Spielplatz kommen, sollte unbedingt bei allen weiteren Überlegungen miteinbezogen werden.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Übergreifend
 
Information des Ordnungsamtes
 
22.02.2018:
Das Anliegen wurde zuständigkeitshalber zur Prüfung an den Polizeipräsidenten von Berlin (Abschnitt 64), das Umwelt- und Naturschutzamt, das Straßen- und Grünflächenamt sowie die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet.
 
08.03.2018:
Die Prüfung des Anliegens durch die Fachbereiche hat Folgendes ergeben: 
 
Zur beanstandeten erheblichen Lärmbelästigung durch den LKW-Verkehr ab 06:00 Uhr teilte das Umwelt – und Naturschutzamt mit, dass  die LKW – Anlieferung ab 06:00 Uhr legitim ist. Sie beginnt mit dem Ende der geschützten Nachtzeit laut Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln).
 
Der ruhende Verkehr wurde durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes über einen Zeitraum von 3 Wochen verstärkt kontrolliert. Dabei wurden 2 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) festgestellt und geahndet. Ein übermäßiges Laufenlassen von Motoren konnte nicht festgestellt werden. Auch in Auswertung dieser Kontrollen sieht die Straßenverkehrsbehörde keinen Anlass, beschränkende verkehrsrechtliche Anordnungen vor Ort zu treffen.
 
Dazu passt auch die Einschätzung des Straßen – und Grünflächenamtes (SGA), dass im Wege der Straßenaufsicht kein verstärkter Fahrzeugverkehr aufgrund einer möglichen Umfahrung festgestellt wurde. Ob mit Aufpflasterungen eine Verkehrsberuhigung erreicht wird, kann seitens des SGA nicht beurteilt werden. Mit den für die bauliche Unterhaltung öffentlicher Verkehrsflächen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln kann das SGA ohnehin nur die Verkehrssicherheit auf den Straßen des Bezirkes aufrechterhalten. Umbaumaßnahmen von intakten Fahrbahnflächen sind somit mittelfristig nicht möglich.
 
In wieweit der Polizeipräsident von Berlin Verkehrskontrollen des Fließverkehres durchführt, ist nicht bekannt.
 
Stellungnahme des zuständigen Polizeiabschnittes (23.03.2018):
Durch den Kontaktbereichsdienst wurde die benannte Örtlichkeit begangen und entsprechend bewertet.
Daraus ergaben sich jedoch momentan keine zwingend notwendigen polizeilichen Maßnahmen, sodass derzeit, mit Ausnahme der weiteren Beobachtung im Rahmen der Streifentätigkeit, auf konkrete verkehrsrechtliche Einsatzmaßnahmen verzichtet werden kann.