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Vorschlag

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24.11.2019 Vorschlag eingereicht
17.02.2020 Bearbeitung als Empfehlung an Dritte
17.02.2020 Vorschlag weitergeleitet an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

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  • wie er umgesetzt wurde.

Frankfurter Allee Süd öffentliches Straßenland

Straßenüberquerung Buchberger Straße / Schulze Boysen Straße muss sicherer werden

Maria B.
24.11.2019
5
2019-1-64

###Forderung###
Der Bezirk muss sich darum kümmern, dass die Straßenüberquerung an der Bucherberger Str. / Schulze-Boysen-Straße so sicher wird, dass Grundschulkinder die Straße auch alleine bewältigen können. Der Kaskelkiez gehört zum Einzugsgebiet der Hermann-Gmeiner-Schule. Damit ist der Bezirk in der Pflicht den Schulweg bestmöglich sicher zu gestalten. Dieser Übergang ist für viele der einzige gangbare Weg vom Kaskelkiez zur Schule. Er sollte also unbedingt ertüchtigt werden.
Neben den Schüler*innen der Hermann-Gmeiner-Schule nützt ein sicherer Überweg aber genauso auch den Schüler*innen der Katholischen Grundschule, der Harnackschule, der Schule in der Viktoriastadt (für Schüler*innen von der Frankfurter Allee Süd) sowie etlichen Kitas .

###Lösungsvorschlag###
Bau eines Zebrastreifens (oder wenn möglich auch einer Ampel) östlich der Kreuzung auf der Buchberger Straße, ggf. in Verbindung mit der Verlängerung der Verkehrsinsel oder dem Bau von Warteflächen um den Mindestabstand der Sichtweite für Fußgängerüberwege zu erreichen.
Diese Maßnahme sollte verbunden werden mit:
- Parkverbot a.d. Buchberger Straße vor der Kreuzung (Sicht auf den Übergang verbessern)
- Fußweg verlängern zum Standort des Zebrastreifens
--> Generell sind sicherlich verkehrsplanerisch auch andere Lösungen denkbar. Diese sollten unbedingt untersucht werden und die bestmögliche (= sicherste) Lösung weiterverfolgt werden.

###Hintergrund/ Problem###
Die Straßenüberquerung ist sehr unübersichtlich und sehr gefährlich, insbesondere für Grundschulkinder, die ihren Schulweg alleine bewältigen.
- Dies wird bedingt durch die beiden Kurven der Buchberger Straße, Einspurigkeit unter der Brücke, viel Verkehr, unübersichtliche Einmündungen Wiesenweg und Schulze-Boysen-Straße, parkende Autos sehr nah bis zur Kreuzung ran an der Buchberger Straße
- Der Übergang wird von sehr vielen Kindern benutzt, die beidseitig zu den jeweiligen Schulen oder Kitas gehen.
- Der Verkehr auf der Straße wird in Zukunft noch mehr zunehmen, da zwei Bauvorhaben anstehen, die zu noch mehr Autoverkehr auf der Buchberger Straße führen werden: Entwicklung des Gewerbestandortes Van Caem-Park (ehm. Coppi-Park) und Gewerbehof am Ende des Wiesenwegs. Damit wird die Straßenüberquerung zukünftig noch schwieriger werden. Es braucht jetzt gute Lösungen, wie die Kreuzung entlasten und die Überwege sicherer gestaltet werden können.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
 
Information des Straßen- und Grünflächenamtes
 
08.02.2024:
Der Fußgängerüberweg über die Buchberger Straße, östlich Schulze-Boysen-Straße, sowie die Querungsstelle in der Hauffstraße sind angeordnet.Bzgl. Umsetzungszeitpunkt liegen keine Informationen vor.
 
30.08.2023:
Der Fußgängerüberweg (FGÜ), welcher die Schulze-Boysen-Straße queren sollte, wurde durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt abgelehnt, weil hier keine ausreichende Sichtbeziehung besteht. Der FGÜ über die Buchberger Straße, inklusive einer Gehwegerweiterung, soll kommen. Ein Umsetzungszeitpunkt kann noch nicht benannt werden.
Zusätzlich wird in der Hauffstraße (hinter der Kurve) eine barrierefreie Querungsstelle eingerichtet werden. Die Zahlen der Verkehrszählung waren zu gering für einen FGÜ.
 
21.02.2023:
Durch die AG zur Förderung des Fußverkehrs (Querungshilfe) wurde ein Antrag auf Anordnung von zwei Fußgängerüberwegen (FGÜ) bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz gestellt. Ein FGÜ soll die Schulze-Boysen-Straße im Zuge der vorhandenen Mittelinsel südlich der Buchberger Straße queren. Der zweite FGÜ soll die Buchberger Straße östlich der Schulze-Boysen-Straße queren.
 
14.09.022:
Die Buchberger Straße wurde in der AG besprochen. Es gibt jedoch noch keine abschließende Festlegung. Es soll ein Ortstermin stattfinden. Wann dieser stattfinden kann, ist nicht bekannt.
 
27.08.2021/22.02.2022:
Bezüglich der Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssicherheit in der Buchberger Straße liegen aus der AG derzeit keine neuen Informationen vor.
 
16.02.2021:
Für die Prüfung möglicher weiterer Maßnahmen für Fußgänger im Bereich des Knotenpunktes Buchberger Straße/ Schulze-Boyse-Straße wird von der AG bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutznoch eine Verkehrsuntersuchung als Grundlage abgewartet, dessen Ergebnisse leider noch nicht vorliegen.
Daher gibt es bzgl. des Maßnahmenvorschlags noch keinen aktuelleren Stand, außer die geplante Abordnung der Vorfahrtbeschilderung.
 
17.02.2020:
Die Prüfung zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges obliegt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz/Arbeitsgruppe zur Förderung des Fußgängerverkehrs/ Querungshilfen. Demgemäß wurde der Vorschlag zwecks Prüfung und Verkehrszählung dorthin weitergeleitet.
 
Siehe Stellungnahmen der Verkehrslenkung Berlin (VLB) zum Vorschlag 2019-1-10:
https://www.buergerhaushalt-lichtenberg.de/vorschlag/ampel-fuer-sicheren...
 
 
Verkehrslenkung Berlin (VLB):
13.03.2020:
Aktuell liegt eine Anfrage von betroffenen Eltern vor und die VLB ist bemüht eine Lösung zu suchen. Hier ist das weitere Verfahren aber noch offen.
 
Das Anliegen (des Bürgerhaushaltsvorschlages) besteht darin, zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Buchberger Straße/Schulze-Boysen-Straße, insbesondere für Schulkinder, erhöht werden kann.
 
Im Straßenzug Schulze-Boysen-Straße - Buchberger Straße - Hauffstraße wurden bereits umfangreiche Maßnahmen getroffen, um nicht nur Schulkinder, sondern alle zu Fuß Gehenden sicher zu führen.
Aufgrund der besonderen Verkehrsführung in dem o.a. Straßenzug mit abknickender Vorfahrt und einer Engstelle mit Vorrangregelung infolge des Brückenbauwerk wurde die Geschwindigkeit in diesem Straßenzug bereits ohne zeitliche Beschränkung auf 30 km/h reduziert. Zudem werden die zu Fuß Gehenden mittels Fußgängerschutzgitter in die sicheren Bereiche der Gehwege geführt. An den Stellen, wo unter Berücksichtigung der hier besonderen Straßenführung eine Querung zugelassen werden kann, sind Mittelinseln zur Erleichterung der Querung baulich errichtet worden. Diese Mittelinseln erleichtern den Schulkindern ein Überqueren sowohl der Buchberger Straße als auch der Schulze-Boysen-Straße, da sie nur jeweils einen Fahrstreifen überqueren und den Fahrzeugverkehr aus nur einer Fahrtrichtung beachten müssen. Zu diesen Querungsmöglichkeiten werden die zu Fuß Gehenden mittels Fußgängerschutzgitter sicher geführt.
 
Durch die zu beachtenden Rechtsvorschriften ist es untersagt, innerhalb von abknickenden Vorfahrten Fußgängerüberwege (sogenannte Zebrastreifen) anzulegen. Für die Anlage einer Lichtzeichenanlage (sogenannte Ampel) als höchstmögliche Maßnahme der Querungssicherung bieten die örtlichen Bedingungen leider auch nicht richtigen Voraussetzungen. Denn egal ob bei einem Zebrastreifen oder einer Ampel vertrauen die Querenden darauf, dass sie Vorrang haben. Aufgrund der Kurvenführung der Straße kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass eine derartige Regelung von den Fahrzeugführenden übersehen wird. Durch die damit entstehenden Missverständnisse wird eine Gefahrenlage geschaffen, die im Widerspruch zum Ziel einer solchen straßenverkehrsbehördlichen Anordnung stehen würde und folglich keine geeignete Lösung ist. Durch die Straßenführung und die angeordneten Tempo 30 fahren die Fahrzeuge nur in verminderten Geschwindigkeiten an den Querungsstellen vorbei. Es sind keine Sichtbehinderungen durch Bäume oder parkende Fahrzeuge gegeben. Es können daher die Kinder herannahende Fahrzeuge trotz der Kurvenführung sehen und bei einer ausreichend großen Lücke bis zur Mittelinsel und von dort dann auf die andere Fahrbahnseite gelangen.
 
Die Straßenverkehrsbehörde kann hier aus den dargelegten Gründen nicht weiter regelnd eingreifen. Hier müsste die gesamte Verkehrskonzeption der Straße überdacht werden und ggf. die Kinder zu einer anderen Stelle geleitet werden, was aber Sache des Bezirkes wäre.
 
Die Entscheidung zur weiteren Verfahrensweise (Umgang mit dem aktuellen Anliegen) steht noch aus, dazu wird die VLB den Bezirk informieren.
 
09.07.2019:
 
Das Anliegen ist damit begründet, dass die Eltern den Schulweg aus dem „Kaskelkiez“ zur Hermann-Gmeiner Grundschule für Kinder im Kita- oder Grundschulalter als zu gefährlich erachten.
 
Das Anliegen wurde eingehend geprüft, Folgendes wird nun mitgeteilt:
 
Die Einschätzung der Eltern, dass der Schulweg aus dem „Kaskelkiez“ zur Hermann-Gmeiner Grundschule als zu gefährlich erachtet werden muss, vermag ich nicht zu teilen.
In dem genannten Straßenzug Buchberger Straße-Schulze-Boysen-Straße-Pfarrstraße-Hauffstraße wurden bereits umfangreiche Maßnahmen getroffen, um nicht nur Schüler, sondern alle zu Fuß Gehenden sicher zu führen.
 
Aufgrund der besonderen Verkehrsführung in dem o.a. Straßenzug mit abknickender Vorfahrt, Mittelinseln zur Erleichterung der Querung, einer Engstelle mit Vorrangregelung und einen durch ein Brückenbauwerk schlecht einzusehenden Kurve im Bereich einer baulich angelegten Vorfahrtsstraße wurde die Geschwindigkeit ohne zeitliche Beschränkung auf 30 km/h reduziert. Zudem werden die zu Fuß Gehenden mittels Fußgängerschutzgitter in die sicheren Bereiche der Gehwege geführt. In dem Bereich Schulze-Boysen-Straße/Wiesenweg in Richtung Unterführung endet der westliche Gehweg in Richtung Süd am Wiesenweg, unter der Brücke gibt es lediglich einen Randstreifen, da es hier weiterführend kein Ziel gibt. Gegenüberliegend befindet sich Fußgängerschutzgitter, sodass in diesem Bereich ein Queren der Fahrbahn nicht ohne weiteres möglich ist. Die zu Fuß Gehenden werden hier in beide Richtungen sicher auf dem östlichen Gehweg hinter dem Fußgängerschutzgitter geführt.
 
Dorthin gelangen Sie in Richtung Kaskelkiez über Mittelinseln, die ein sicheres Queren sowohl der Buchberger Straße als auch der Schulze-Boysen-Straße, jeweils außerhalb der abknickenden Vorfahrt, jederzeit ermöglichen. Zu dieser sicheren Querungsmöglichkeit werden auch hier die zu Fuß Gehenden mittels Fußgängerschutzgitter geführt. Die außerhalb diese Straßenzuges genannten Ziele befinden sich alle im Nebennetz, wo die zu Fuß Gehenden stets auf Gehwegen sicher geführt werden.
 
Zur Illustration der Ausführungen sind entsprechende Fotos beigefügt (Foto 2 bis 5).
 
An dieser Stelle möchte ich aber noch auf Folgendes hinweisen:
 
Ich teile die Besorgnis der Eltern um die Sicherheit Ihrer Kinder. Dennoch erlaube ich mir anzumerken, dass bei Beachtung der erforderlichen Aufmerksamkeit und Sorgfalt jedem Verkehrsteilnehmer, auch Kindern, eine Teilnahme am Straßenverkehr ohne besondere Gefährdung möglich ist. An den Stellen, wo besondere Verhältnisse vorliegen, wie z.B. in dem genannten Straßenzug, greift die Straßenverkehrsbehörde durch die Anordnung von Maßnahmen, wie oben ausgeführt, regelnd ein. Die Straßenverkehrsbehörde kann allerdings nicht alle Ereignisse, die im täglichen Verkehrsablauf geschehen, explizit regeln. In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind daher grundsätzliche Verhaltensregeln festgelegt. Danach werden die Fahrzeugführer neben der ihnen bereits durch § 1 StVO obliegenden Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme insbesondere durch § 3 Abs. 2a StVO zu einer besonderen Sorgfaltspflicht ggü. Kindern und hilfsbedürftigen Menschen verpflichtet. Danach müssen sich die Fahrzeugführer unabhängig von den örtlichen Gegebenheiten durch die Verminderung ihrer Fahrgeschwindigkeiten und durch stetige Bremsbereitschaft so verhalten, dass eine Gefährdung o. g. Personengruppen ausgeschlossen ist.
 
Für die Verkehrserziehung sind aber immer noch in erster Linie die Eltern und Erzieher verantwortlich. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kinder mit den Verkehrsregeln vertraut werden und sind und den Straßenverkehr mit seinen Gefährdungen einzuschätzen lernen. Bis sich Kinder im Straßenverkehr allein zurechtfinden, sind sie zu begleiten.
 
Ich verkenne nicht die Schwierigkeiten, die insbesondere Kinder und ältere Menschen bei der Teilnahme am Straßenverkehr haben, aber im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten und die bereits angeordneten straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen kann ich hier keine Gründe erkennen, die weitere straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen, wie die Errichtung einer Fußgängeranforderungs-Lichtzeichenanlage bzw. der Einrichtung eines Fußgängerüberweges in Kombination mit dem Einsatz von Schülerlotsen an der Buchberger Straße, erfordern würden.

 
Kommentare

dieser Vorschlag deckt sich mit "Ampel für sicheren Schulweg"; Eltern in der Victoriastadt (Kaskelkiez) geben ihre Kinder lieber in die Schule an der Victoriastadt; dort entsteht ein Neubau im Modulverfahren.

marc aurel
28.11.2019

Der Vorschlag deckt sich nicht ganz mit dem Vorschlag einer Ampel. Auch ich fände eine Ampel eine gute Lösung. Aber: DIe Kreuzung ist ja tatsächlich sehr unübersichtlich. die vielen Kurven machen es sehr schwer, auf gute Lösungen zu kommen. Der Vorschlag, einen Zebrastreifen auf der östlichen Seite der Kreuzung vorzusehen, wurde meines Wissens nach noch nicht geprüft. Dies sollte nachgeholt werden. Grundsätzlich fände ich es aber soundso am allerbesten, wenn fachkundige Verkehrsplaner einfach nach der besten Lösung für diese Kreuzung suchen.

Die Schuleinzugsgebiete sind nun einmal so gezogen, dass fast der gesamte Kaskelkiez in die Hermann-Gmeiner-Schule gehen soll. Einer der Hauptgründe, warum sich die Eltern aus dem Kaskelkiez damit schwer tun ist diese gefährliche Straßenüberquerung. Wenn es aus bezirklicher Sicht das Beste ist, dass der Kaskelkiez auf die Hermann-Gmeiner-Schule geht, dann kann ich das akzeptieren. Aber dann, bitte, liebes Bezirksamt, kümmern Sie sich um diese Straßenüberquerung - und zwar bevor das erste Mal wirklich etwas schlimmes passiert.

Maria B.
02.12.2019

Hallo Maria, liebes Bezirksamt,

ich stimme zu, hier muss was passieren, Es scheint als hätte die Verkehrslenkung Berlin seit fast einem Jahr keine Stellungnahme abgegeben zum Vorschlag "Ampel für sicheren Schulweg", der wie ich auch finde recht ähnlich ist.

So erscheint der Bürgerhaushalt recht virtuell und zahnlos liebes Bezirksamt (nach meiner ersten Begeisterung über die sofortige Weiterleitung). Kann man da nichts machen oder wenigstens herausfinden, ob es an der Komplexität der Anfrage oder an einer Überlastung der VLB liegt, dass wir noch auf eine Antwort warten?

So oder so ich wäre froh, es gäbe hier bald mehr Klarheit, denn es stimmt mit dieser Kreuzung ist die Hermann Gmeiner Schule nicht verkehrssicher zu erreichen für GrundschülerInnen aus dem Kaskelkiez und selbst im Elterntaxi (zu Fuß) finde ich das Risiko groß und damit auch die Verantwortung für die mir als Elternteil anvertrauten Kinder zu hoch.

Doro
30.01.2020

am Samstag sah ich einen Polizisten des Unfallwachtkommandos mit 1 Kamera unter der Brücke stehen; der Kastenwagen stand in der Pfarrstrasse.
Aus der Schulze-Boysen kam 1 Auto, ich konnte mit meinem Rad grade noch nach rechts ausweichen.

marc aurel
10.02.2020

Relativ kurzfristig ließe sich sicher der Teilvorschlag einer Ausdehnung des Halteverbotes, vor dem Übergang über die Buchberger Straße umsetzen. Das kostet lediglich zwei Parkmöglichkeiten, welche dann wegfallen. Verbessert jedoch die Sicht in die Buchberger erheblich. Zur Zeit ist selbst für Erwachsene kaum Blick auf nahenden Verkehr möglich, ohne die Straße betreten zu müssen.

Volker Liebscher
19.07.2020