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Vorschlag

Ereignisse
19.06.2013 Vorschlag eingereicht
07.01.2014 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
14.01.2014 Beschluss Begleitgremium: Zuständigkeit andere Behörde/Organisation
13.03.2014 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
18.09.2014 Vorschlag wird weitergeleitet gem. BVV Beschluss DS/1161/VII vom 18.09.2014
29.02.2016 Vorschlag umgesetzt/inhaltlich erledigt
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Neu-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Straßenbeleuchtung

W. Boremski
19.06.2013
0
2013-1-351

In der Robert-Uhrig-Straße fehlt auf der linken Seite in Richtung U-Bahn die Straßenbeleuchtung. Gegenüber der Nr. 5 steht noch eine Laterne, dann bis Nr. 19 bzw. Massower Str fehlen weitere.
Auf der rechten Straßenseite bei den geraden Hausnummern finden sich Lampen, die aber Richtung Straße durch Bäume unwirksam sind.
Kleiner Sicherheitshinweis: Zwischen den links einzeln stehenden Häusern befinden sich Strauchwerk und Grünflächen, teils unübersichtlich.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
 
Information des Fachamtes:
 
Stand 29.02.2016:
In der Robert-Uhrig-Straße werden zum einen die vorhandenen Leuchten modernisiert. Dies soll bis Ende März 2016 abgeschlossen sein.
Zum anderen wurden bereits zusätzliche Lichtmaste aufgestellt, welche spätestens im April 2016 in Betrieb genommen werden sollen.
 
 
Stand: 14.01.2014
Die Straßenbeleuchtung ist einseitig aber intakt. Alle 40 m befindet sich hier ein Lichtmast. Zur Lichtmessung wurde dieser Vorgang in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. X, gegeben. Die Senatsverwaltung teilte am 26.02.2014 mit, dass geprüft wird, ob die Leuchten in der Robert-Uhrig-Str. mit jeweils einer zweiten Lampe betrieben werden können.
  
BVV-Beschluss 18.09.2014 (DS/1161/VII):
Das Bezirksamt wird ersucht das Anliegen an die zuständige Stelle weiterzuleiten.