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Vorschlag

Ereignisse
09.06.2022 Vorschlag eingereicht
10.06.2022 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
26.08.2022 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
08.09.2022 Beschluss Begleitgremium: Umsetzung
13.09.2022 Vorschlag umgesetzt/inhaltlich erledigt
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Rummelsburger Bucht Umwelt & Natur

Spielplatz "Welle" an der Rummelsburger Bucht mit Sonnensegel ausstatten

Mathias Fink
09.06.2022
0
2022-1-38

... um Schatten für spielende Kinder auf dem Spielplatz "Welle" spenden zu können und so auch die UV-Belastung zu reduzieren.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes
 
13.09.2022:
Der Auftrag wurde am 13.09.22 ausgeführt (siehe Bilder), der Vorschlag ist umgesetzt.
 
24.08.2022:
Die Herstellerfirma hat die Vorschläge geprüft und für Beschattungsmaßnahmen, die sicherheitstechnisch und handwerklich möglich sind, ein Angebot unterbreitet. Der Auftrag wurde erteilt, ein Ausführungstermin konnte noch nicht benannt werden.
 
Es können zwei Dächer und eine Verdichtung des Daches vom vorhanden Pavillon umgesetzt werden.
 
Leider sind die anderen Vorschläge aus fachlicher Sicht nicht realisierbar.
 
03.05.2022:
Nachweislich ist die Sonneneinstrahlung und damit die UV-Belastung in den letzten Jahren angestiegen, der Wunsch nach sinnvollem Sonnenschutz ist damit verständlich und somit nicht von der Hand zu weisen. Jedoch kann im Ergebnis der Prüfung dem Wunsch aus Sicht des Straßen- und Grünflächenamtes nicht entsprochen werden.  Begründung: Der technische Sonnenschutz, also die Nachrüstung mit entsprechenden Ausstattungen, ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden, der i.d.R. zu Lasten der Spielmöglichkeiten auf dem Spielplatz geht. Zudem kann maximal eine Beschattung einzelner kleiner Teilflächen erreicht werden. Für öffentliche Spielplätze kommen außerdem nur feste Anlagen in Frage, die geeignet und in der Lage sind, über das ganze Jahr Wind und Regen zu widerstehen. Ein stetiger An- und Abbau je nach Jahreszeit und Witterung ist nicht realisierbar. Allein die Ausführung eines Sonnensegels bedeutet 100% bis 300% Mehrkosten gegenüber Halbjahressegeln. Die Errichtung von derartigen Sonnensegeln setzt ggf. eine Baugenehmigung, mindestens aber eine statische Berechnung und eine Freigaben der Fundamentierung durch einen Fachbetrieb voraus.  Bei der Planung und der Errichtung von Sonnenschutz sind darüber hinaus spezielle Vorgaben zu beachten, die die Installation einer solchen Schutzvariante selten sinnvoll möglich machen. Da wären u.a.:

  • Sicherheitstechnisch vorgegebene Abstände zu den Spielgeräten (auch in der Höhe!) müssen gegeben sein. (Sicherheitsbereiche der Spielgeräte, keine Bekletterbarkeit des Sonnenschutzes, keine Möglichkeit des Übersteigens von Spielgeräten oder sonstigen Ausstattungen auf den Sonnenschutz)
  • Zur Minderung von Vandalismus und Fehlnutzungen sollte der Sonnenschutz nicht regendicht, aber besonders robust (reißfest) und zumindest schwer entflammbar sein.
  • Eine Demontage und Einlagerung über die Wintermonate, wenigstens bei zu erwartenden höheren Schneelasten muss gewährleistet werden.

 Eine natürliche Beschattung durch Bäume wäre eine gewünschte Alternative, die aber auch nicht zur vollen Zufriedenheit eingesetzt werden kann.

  • Bäume im Randbereich werfen ihren Schatten nicht dahin, wo er gewollt ist.
  • Bäume im Randbereich der Sandflächen verunreinigen durch das Abwerfen des Laubs und ggf. von Teilen der Blüten und Früchte den Sand, was wiederum zur Minderung der Fallschutzeigenschaften führt und einen Sandwechsel in kürzeren Abständen notwendig macht (hoher Kostenaufwand). Defekte an Wegeflächen durch Wurzelwachstum sind vorprogrammiert.
  • Bäume in Sandflächen haben zwar einen positiven Schattenwurf, sorgen aber dafür, dass im Wurzelbereich (bei Kronendurchmesser +2,00m) das Fallschutzmaterial nicht in geforderter Schichtdicke aufgebracht werden kann und damit die für die Spielmöglichkeiten zur Verfügung stehende Fläche merklich gemindert wird.

 Fazit:
 Nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch realisierbar. Ein Spielplatz in einer öffentlichen Anlage ist auch nicht vergleichbar mit „geschützten“ (überwachten) Spielplätzen in Kita’s, Schulen und privaten Einrichtungen. In diesem Zusammenhang muss auch auf die Verantwortung der Eltern hingewiesen werden den persönlichen Sonnenschutz, in Form geeigneter Bekleidung (Sonnenhut, langärmlige dünne Kleidung) und anderer Schutzmaßnahmen (z.B. das Auftragen von Sonnenschutzmitteln), an die Wetterbedingungen anzupassen.
 
Anmerkung am Rande:
Durch die Genehmigung von Kinderbetreuungseinrichtungen ohne eigene Grünfläche (Garten) kommt es zum vermehrten Aufenthalt von Kindern bis 36 Monaten auf den Spielplätzen. Für diese Altersgruppe sind unsere öffentlichen Spielplätze nicht eingerichtet, und können sie auch nicht sein. Die erhöhten Sicherheitsansprüche können durch das Straßen- und Grünflächenamt nicht stets gewährleistet werden, auch die Beseitigung des gestiegenen Müllaufkommens, insbesondere durch benutztes Windelmaterial, ist nicht ständig und sofort zu realisieren.
 
Information der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt (10.06.2022):
Inhaltsgleiche Vorschläge

wurden in der Sitzung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt am 09.06.2022 behandelt.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 09.06.2022:
Die Vorschläge werden auf die nächste Sitzung am 08.09.2022, verbunden mit dem Prüfauftrag an das Straßen- und Grünflächenamt für kurz- und mittelfristige Lösungen sowie Einbindung der Einreicherin des Vorschlages 2022-1-33 in die anstehenden Gespräche mit dem Spielplatz-Architekten sowie dem Hersteller der Spielgeräte, vertagt.
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 08.09.2022:
Das Begleitgremium empfiehlt die Umsetzung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes vom 24.08.2022.