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Vorschlag

Ereignisse
23.01.2018 Vorschlag eingereicht
02.02.2018 Bearbeitung im Anliegenmanagement
02.02.2018 Anliegen weitergeleitet an das Ordnungsamt
08.02.2018 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Frankfurter Allee Süd öffentliches Straßenland

Schulze-Boysen-Straße als Einbahnstraße einrichten

Nitram7
23.01.2018
1
2018-1-16

Ich schlage vor, die Schulze-Boysen-Straße als Einbahnstraße einzurichten.

Begründung:
- Die Verkehrsbelastung ist ziemlich hoch (besonders durch die benachbarte Versicherung).
- Die Straße ist sehr eng
- Dadurch entsteht häufig Verkehrsstau.
- Das alles führt zu erhöhten Abgas-, Staub- und Lärmemissionen.
- In der Straße befinden sich mehrere Kindereinrichtungen und Schulen.
- Die Maßnahme erfordert kaum finanzielle Aufwendungen (lediglich das Aufstellen von Verkehrsschildern) und führt zu einer deutlichen Verbesserung der Sicherheit und Wohnqualität.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Ordnungsamt/ Straßenverkehrsbehörde
 
Information des Fachamtes (08.02.2018):
Die Einrichtung von Einbahnstraßenregelungen ist in der Regel mit vielen Nachteilen verbunden. Erfahrungswerte haben gezeigt, dass in Einbahnstraßen die gefahrene Geschwindigkeit, aufgrund des fehlenden Gegenverkehrs, stark zunimmt. Des Weiteren besitzt die Schulze-Boysen-Straße eine nicht unbedeutende Verbindungsfunktion und auch diverse infrastrukturelle Fokuspunkte (Rewe / Aldi, Kitas, Schulen, die Kiezspinne), welche auf einen ungehinderten Anliegerverkehr angewiesen sind. Neben dem Zeit- und Wegefaktor, welcher sich dann für alle Verkehrsteilnehmer (inkl. Anlieger) erhöht, sollte auch die Mehrbelastung der Umwelt/ Anwohner, aber auch die Verdichtung und Verdrängung des Verkehrs auf die Hauptstraßen oder in andere Nebenstraßen beachtet werden, welches definitiv nicht im Interesse der dortigen Anwohner ist. Aus den vorgenannten Gründen wäre eine solche Anordnung, einerseits nicht im Interesse der Allgemeinheit und zum anderen würden hier die negativen Auswirkungen überwiegen.

 
Kommentare

diese Idee hatte ich auch schon, zunächst wand ich mich an das Senatsamt für Verkehrswesen, wurde aber belehrt es sei Bezirksangelegenheit. Der zuständige Mitarbeiter nannte mir ähnliche Gründe wie das Fachamt u. sah deshalb von einer Umwandlung ab.

marc aurel
11.04.2018