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Vorschlag

Ereignisse
31.05.2013 Vorschlag eingereicht
07.01.2014 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
14.01.2014 Beschluss Begleitgremium: abzulehnen
13.03.2014 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
18.09.2014 Vorschlag abgelehnt gem. BVV Beschluss DS/1161/VII vom 18.09.2014
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Neu-Lichtenberg Umwelt & Natur

Sauberkeit im Weitlingkiez

Sevi
31.05.2013
0
2013-1-336

Mehr Mitarbeiter/innen vom Ordnungsamt einsetzen, um das Beschmieren von Hauswänden und Spielgeräten auf den Spielplätzen zu verhindern sowie um mehr Hundehalter dazu zu bringen, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen.

Umsetzungsbericht

Stand: 14.01.2014
Zuständigkeit: Ordnungsamt
 
Information des Fachamtes:
Die Problematik ist dem Ordnungsamt aus einer Vielzahl von Hinweisen bekannt. Deshalb wird der Weitlingkiez wiederkehrend durch den Außendienst kontrolliert. Dabei festgestellte Verstöße werden entsprechend geahndet. Das Ordnungsamt Lichtenberg beschäftigt derzeit 28 Dienstkräfte im Allgemeinen Ordnungsdienst, welche in der Zeit von Montag-Freitag in der Zeit von 6-22 Uhr sowie Samstag/Sonntag von 8-16 Uhr in Doppelstreifen einen Bezirk mit einer Ausdehnung von 13 km überwachen. Die von Bürgern in ziviler Kleidung beobachteten Ordnungswidrigkeiten können unmöglich zu jeder Zeit zeitgleich auch von uniformierten Dienstkräften des Ordnungsamtes wahrgenommen werden. Darüber hinaus ist zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, z.B. wegen Nichtbeseitigung von Hundekot, die Sicherstellung von gerichtsfesten Beweisen notwendig, was in einem solchen Fall die Feststellung "in flagranti" erfordert. Soweit aber uniformierte Dienstkräfte in solchen oder vergleichbaren Fällen auftauchen, liegt es in der Natur der Sache, dass sich Bürgerinnen und Bürger gesetzestreu verhalten. Leider ist es diesen Dienstkräften gesetzlich nicht gestattet, in bürgerlicher Kleidung ihren Dienst abzuleisten.
Eine Dauerpräsenz des Ordnungsamtes nur an bestimmten Orten kann aus verständlichen Gründen nicht sichergestellt werden. Daher werden Kontrollen durch den Allgemeinen Ordnungsdienst auch künftig je nach Einsatzlage und verfügbarer Personalstärke temporär durchgeführt. Sachbeschädigungen durch chmierereien sind Straftaten, die durch die Polizei verfolgt werden. Allerdings muss hier der Eigentümer Anzeige erstatten.
 
Beschlussfestlegung Begleitgremium:
Vorschlag ist, aus von der Fachverwaltung benannten Gründen, abzulehnen.
 
BVV-Beschluss 18.09.2014  (DS/1161/VII):
Der Vorschlag wird abgelehnt.