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Vorschlag

Ereignisse
23.04.2020 Vorschlag eingereicht
03.06.2020 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
11.06.2020 Beschluss Begleitgremium: Umsetzung
20.07.2020 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
08.10.2020 BVV Beschluss vom 08.10.2020: Überweisung in den Fachausschuss

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Frankfurter Allee Süd öffentliches Straßenland

Sanierung Buchberger Straße

Tommy Vendt
23.04.2020
0
2020-1-22

Sehr geehrte Damen und Herren,

täglich pendeln vor allem im Berufsverkehr jede Menge an Autos über die Buchberger Straße.
Der Zustand ist nicht wirklich gut. 30 km/h aufgrund von Straßenschäden.

Da der Verkehr weiterhin zunehmen wird, aufgrund der Bebauungspläne des Gewerbestandortes Coppi-Straße sowie zunehmenden Berufspendlern, ist eine Sanierung in meinen Augen dringend notwendig.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes
 
Information des Straßen- und Grünflächenamtes
08.02.2024:
Kein neuer Sachstand
 
30.08.2023:
Für die Buchbergerstraße wird derzeit ein B-Plan aufgesetzt, da eine Sanierung der Straße nach aktuellen Standards so nicht mehr möglich ist. So muss bspw. der Querschnitt der Straße verbreitet werden, um hier Radwege installieren zu können. Dafür müssen Grundstücke angekauft werden und das Projekt muss in die I-Planung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt aufgenommen werden. Die Stadtplanung gemeinsam mit dem Straßen- und Grünflächenamt arbeitet derzeit an der Aufstellung des B-Plans.
 
Stadtentwicklungsamt/ Fachbereich Stadtplanung (09.09.2022):
Die Verkehrsuntersuchungen Frankfurter Allee Süd, die auch die gutachterliche Betrachtung der Buchberger Straße im Bestand und hinsichtlich der umliegenden Planungen umfasste, sind abgeschlossen. Die Verkehrsuntersuchungen haben ergeben, dass insbesondere im Bereich der Buchberger Straße und an den Knotenpunkten zur Frankfurter Allee die verkehrliche Infrastruktur bereits im Bestand ungenügend ist.
Zusätzliche Verkehre sind durch die Förderung des Umweltverbundes gezielt klein zu halten. Zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs besteht das Erfordernis, die Buchberger Straße mit qualifizierten Fuß- und Radverkehrsanlagen entsprechend der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes auszustatten. Für diese Umsetzung bestehen aktuell Flächendefizite. Es braucht weitere planerische Vorarbeiten, um die Maßnahme ggf. in die Investitionsplanung zu überführen.  
 
 
Straßen- und Grünflächenamt
16.01.2023:
Das Straßen- und Grünflächenamt schließt sich den Aussagen/ der Stellungnahme des Fachbereiches Stadtplanung an. Im Fachbereich Planen und Bauen des Straßen- und Grünflächenamts werden derzeit Planungen vorbereitet, die Varianten werden nach Abschluss mit dem Fachbereich Stadtplanung abgestimmt. Die Maßnahme ist bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klimaschutz zur I-Planung angemeldet (über 5,5 Mio. Euro).
 
05.02.2021:
Eine Sanierung ist, wie berets am 21.07.2020 erläutert, nicht sinnvoll umsetzbar. Im Ergebnis der Aussagen des Verkehrsgutachtens wäre das Vorhaben dann ggf. in die Investitionsplanung zu überführen. Es können aber aktuell keine verlässlichen Aussagen getroffen werden, wann die Maßnahme dann umgesetzt werden kann. Zum Stand des Verfahrens wird auf Stadtplanung verwiesen.
 
21.07.2020:
Die Buchberger Straße wird im Zuge des B-Planverfahrens 11-163 mitbetrachtet. In diesem Zuge wird der Bereich Stadtplanung ein Verkehrsgutachten erstellen, das den gesamten Bereich „Frankfurter Allee Süd“ (inkl. Buchberger Straße) betrachtet. Entsprechend den Ergebnissen wird es voraussichtlich zu Anpassungen der Buchberger Straße kommen, daher wäre eine derzeitige Sanierung nicht gerechtfertigt.
 
16.07.2020:
Soweit Haushaltsmittel für Straßensanierung zur Verfügung stehen, werden voraussichtlich 25.000,- € pro Jahr hier verwendet.
 
11.06.2020:
Die Buchberger Straße wird regelmäßig im Wege der Straßenaufsicht kontrolliert und bei Feststellung von Straßenschäden auch entsprechend repariert. Es ist unstrittig, dass die Fahrbahn bestehend aus einer Betondeckschicht bereits Verkehrs- und Witterungsbedingte Verschleiß- und Alterungserscheinungen aufweist. Dennoch befindet sich die Straße in einem allgemeinen genügend verkehrssicheren Zustand. Die Begutachtung und Einschätzung des jeweiligen baulichen Zustandes von Straßen und deren Bewertung hinsichtlich der dringenden Notwendigkeit zur Instandsetzung, muss dabei stets unter Berücksichtigung der Vielzahl von Schäden des gesamten Straßennetzes im Bezirk Lichtenberg und deren Verkehrsbedeutung erfolgen. Wegen der kritischen finanziellen Haushaltslage des Landes Berlin stehen dem Straßen- und Grünflächenamt jedoch keine ausreichenden Mittel für die bauliche Unterhaltung von Straßen zur Verfügung. Somit sind nur Maßnahmen für die Verkehrssicherheit und einige wenige straßenerhaltende Bauleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen möglich.
Eine umfassende Erneuerung der Verkehrsfläche in der Buchberger Straße ist derzeit nicht möglich und setzt zugleich auch die Instandsetzung aller Anlagen und Leitungen im unterirdischen Straßenraum voraus. Damit wäre die Aufnahme dieser Straße in die Investitionsplanung erforderlich. Wann diese Maßnahme dann geplant und ausgeführt werden kann, hängt zunächst von der Einordnung in der Prioritätenliste und der Bereitstellung der finanziellen Mittel des Landes Berlin ab.Eine zeitnahe Fahrbahnerneuerung in der Buchberger Straße ist somit vorerst nicht möglich.
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
11.06.2020:
Umsetzung des Vorschlages (Aufnahme in die Prioritätenliste für Straßensanierungen im Bezirk, über die Priorität der Umsetzung (Zeitpunkt/Haushaltsjahr) entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung (BVV))
 
BVV-Beschluss DS/1765/VIII vom 20.08.2020:
Die Vorlage zur Beschlussfassung des Vorstandes wurde ohne Aussprache in den Ausschuss für Haushalt und Personal überwiesen.
 
Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Personal (09.09.2020):
Der Ausschuss Haushalt und Personal empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1765/VIII:
 
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen. Die Vorschläge 2019-1-44 und 2020-1-22 werden in die entsprechenden Fachausschüsse überwiesen.
 
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.
 
Begründung:
Im Ausschuss wurden zwei Vorschläge im Detail diskutiert. Zum einen ging es um die Umsetzung des Vorschlages zur Sanierung der Buchberger Straße. Es wurde klargestellt, dass der Vorschlag durch Beschluss in die Prioritätenliste aufgenommen wird. Weiterhin wurde der Vorschlag zur Aufstellung eines Stoppschilds diskutiert. Hier steht die Entscheidung des Begleitgremiums im Widerspruch zur Empfehlung des Fachamtes. Der Ausschuss hat sich dem Vorschlag der CDU-Fraktion diesen Vorschlag separat abzustimmen nicht angeschlossen (5:10:0) – der BzBm hat die Debatte im Begleitgremium wiedergegeben - und empfiehlt die Annahme der Drucksache durch die BVV.
 
BVV-Beschluss DS/1765/VIII vom 08.10.2020:
Auszug
"...Die Vorschläge 2019-1-44 und 2020-1-22 werden in die entsprechenden Fachausschüsse überwiesen..."