Vorschlag einreichen Vorschläge ansehen
Anmelden

Benutzeranmeldung

Vorschlag

Ereignisse
04.04.2016 Vorschlag eingereicht
12.05.2016 Bearbeitung im Anliegenmanagement
12.05.2016 Anliegen weitergeleitet an das Ordnungsamt
17.05.2016 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Frankfurter Allee Süd Themenübergreifend

Ordnung und Sicherheit am Bahnhof Lichtenberg

AntjeK.
04.04.2016
0
2016-1-20

Der S-Bahnhof Lichtenberg gehört zu einem der unerträglichsten Orte, die ich kenne. Jedes Mal, wenn ich mit meiner kleinen Tochter dort langgehe, wird mir ganz anders. In den letzten beiden Jahren, die ich im Weitlingkiez lebe, habe ich dort Szenen erlebt, die einfach unmöglich sind.
Die Krönung war ein obdachloser, betrunkener Mann um die 50, der direkt vor dem Eingang lag und sich unsittlich entblößte.
Vor 2 Wochen entkleidete sich eine Frau und schrie dabei herum. Es war nachmittags und ein kleines Mädchen, um die 7 Jahre mit Schulranzen stand ganz versteinert da und schaute erschrocken und verängstigt hinüber!
Der Alkoholkonsum und das unmögliche Benehmen der dort verweilenden Personen (offensichtlich obdachlos) ist einfach furchtbar und hat in einem Familienbezirk nichts zu suchen. Sie schlafen im Sommer am Tage auf den Bänken im Zamenhofpark, sodass es unangenehm ist, sich dort mit seinem Kind aufzuhalten.
Dass wir eine Obdachlosenspeisung haben, finde ich wichtig - dass die Ordnung und Sicherheit am Bahnhof Lichtenberg aber nicht gewährleistet ist, ist nicht hinnehmbar!
Ein schöner (Familien-)Bahnhof für einen schönen Bezirk!

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Ordnungsamt/ Deutsche Bahn AG
 
Information des Fachamtes (17.05.2016):
Der geschilderte Sachverhalt ist dem Ordnungsamt aufgrund mehrerer gleichwertiger Bürgerhinweise bereits bekannt. Wir stimmen zu, dass die beschriebenen Zustände sicherlich nicht schön, aber auch ganzheitlich nicht vollständig zu verhindern sind.
 
Generell ist das Konsumieren alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit nicht verboten und kann somit auch nicht durch das Ordnungsamt verhindert werden. Ein Einschreiten von Ordnungsamt und Polizei ist erst geboten, wenn es infolge des Alkoholgenusses zu Belästigungen (z.B. Entblößen) oder Gewalttaten kommt. Ebenso ist beim Urinieren in der Öffentlichkeit zu prüfen, ob es dadurch zu „grob ungehörigen Handlungen“ kommt, die geeignet sind, die Allgemeinheit zu belästigen und somit Ordnungswidrigkeiten darstellen (was in der Regel immer zu bejahen ist). Diese Rechtsverstöße sind in der Praxis allerdings schwer zu verfolgen, da sie der Person direkt nachzuweisen ist, also in flagranti.
 
Der Bereich des Bahnhofsvorplatzes in der Weitlings-/Eitelstraße wurde in der Vergangenheit wiederholt durch unseren Außendienst kontrolliert. Verstöße werden nur gelegentlich festgestellt und dann auch geahndet. Das Ordnungsamt kann allerdings keine Dauerkontrollen solcher Orte sicherstellen und lediglich im Rahmen seiner Streifentätigkeit kontrollieren.
 
Andere, wie auch immer geeignete Maßnahmen, müsste der Eigentümer der Fläche (Deutsche Bahn AG) veranlassen. Da die beschriebenen Missstände auf einem Privatgrundstück erfolgen, liegt die Verantwortung beim Grundstückseigentümer, der die Sicherheit und Ordnung sowie Pflege der Fläche gewährleisten und gegebenenfalls in Ausübung seines privaten Hausrechts gegen unbefugte Personen vorgehen könnte. Aufgrund der privatrechtlichen Verhältnisse ist das Ordnungsamt nicht in der Lage, entsprechende Auflagen zu erteilen.
 
Wir haben aber dennoch die Bürgerhinweise stets an die Deutsche Bahn AG mit der Bitte um weitere Veranlassungen weitergegeben.
 
Den Hinweis betreffend den Zamenhofpark werden wir zum Anlass nehmen, dass im Rahmen regelmäßiger Kontrollen – abhängig von der Einsatzlage - diese Örtlichkeit durch unsere Außendienstmitarbeiter mit überprüft wird.