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Vorschlag

Ereignisse
29.10.2021 Vorschlag eingereicht
29.10.2021 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
31.05.2022 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
09.06.2022 Beschluss Begleitgremium: abzulehnen
29.06.2022 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
25.08.2022 Vorschlag abgelehnt gem. BVV Beschluss DS/0324/IX vom 25.08.2022
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Neu-Lichtenberg Umwelt & Natur

Nistplätze anbringen

bürgerlicht
29.10.2021
1
2021-1-87

Auf dem Spielplatz am Nöldnerplatz stehen Linden, dort könnte man Nistplätze für Eulen, Meisen und sonstige Vögel anbringen.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes (08.04.2022):
Das Straßen- und Grünflächenamt lehnt die Anbringung von Nistkästen an öffentlichen Bäumen im Bereich des Spielplatzes am Nöldnerplatz ab.
 
Grundsätzlich begrüßt das Straßen- und Grünflächenamt das Engagement der Bürger und Bürgerinnen zur Bereicherung der Biodiversität in der Stadt und unterstützt dies auch gerne, sofern es nach fachlichen Perspektiven möglich ist.
 
In diesem Fall ist dies jedoch leider nicht möglich.
Zum einen gibt es rechtliche Belange. Die Nistkästen stellen eine potentielle Verkehrsgefahr dar. Im Falle eines Herabstürzen und daraus resultierenden Sachschäden oder im schlimmsten Fall auch Personenschäden, würde die Haftungsfrage beim Straßen- und Grünflächenamt liegen.
Bei der vorgeschlagenen Fläche handelt es sich um einen Spielplatz. Hier halten sich naturgemäß überwiegend besonders sensible Nutzergruppen auf. Gerade im Sommer ist auch davon auszugehen, dass die Bäume auf Grund der Beschattung verstärkt als Spielbereich genutzt werden. Damit erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit, dass im Falle eines Herunterfallens Personen verletzt werden.
 
Auch scheitert die Umsetzung an den Möglichkeiten der routinemäßigen Kontrollen, welche min. einmal jährlich erfolgen müssten. Die personellen Ressourcen der Baumkontrolle reichen für diese zusätzlichen Kontrollen nicht aus. Auch könnte diese nur mit einem Hub-Steiger erfolgen, welcher dann jedoch für andere Baumarbeiten zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit nicht mehr zur Verfügung stehen würde.
 
Zudem kommt, dass eine Anbringung mit einem Nagel oder durch Anbinden erfolgen müsste. Beide Varianten schädigen den Baum. Der Nagel durchtrennt die Versorgungsbahnen des Baumes punktuell und stellt einen Schwachpunkt für Krankheitserreger dar. Durch das Anbinden kann der Baum im Zuge des weiteren Wachstums eingeschnürt werden. Der Stadtbaum muss ohnehin bereits mit erschwerten Standortbedingungen (Schadstoffe, Wassermangel, fällt Ihnen noch mehr ein?) zurechtkommen. Daher wird es nicht als zielführend erachtet weitere Schädigungen an den Stadtbäumen herbeizuführen.
 
Hier sollte dennoch erwähnt werden, dass das Straßen- und Grünflächenamt sich grundsätzlich einer Anbringung von Nistkästen an öffentlichen Bäumen nicht entgegen stellt. So wurden beispielsweise an der Rummelsburger Bucht Nistkästen aufgegangen. Jedoch befinden diese sich in einem abgezäunten Bereich, welche nicht für Bürger- und Bürgerinnen zugänglich sind. Hier entfällt die Frage der Haftung somit und die Kontrollen können aufgrund des geringen Bestandes gewährleistet werden.
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 09.06.2022:
Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
 
BVV-Beschluss DS/0324/IX (25.08.2022):
Der Vorlage zur Beschlussfassung des Vorstandes wurde ohne Aussprache zugestimmt.
"... Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen."

 
Kommentare

ja, mir fällt noch mehr ein: zunehmende Stürme.

Diocletian
24.05.2022