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Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

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  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Neu-Lichtenberg Kultur

Nachhilfeunterricht für Schüler im Stadthaus

Janina Zimmermann
24.06.2008
0
10-55-44

Für gemeinnützige Tätigkeiten werden 1 Euro-Jobber beschäftigt. Um auch den finanziell schwachen Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihren Kindern eine angemessene Unterstützung im Bereich der Schulausbildung zu ermöglichen, schlage ich vor, dass arbeitslose Lehrer(-innen) im Stadthaus auf dieser Basis für Nachhilfeunterricht beschäftigt werden. Dies hat einerseits den Vorteil, dass die Lehrer(-innen) mit dem aktuellen Lehrplan betraut bleiben und andererseits, dass Kindern, deren Eltern sich die teueren Gebühren für Nachhilfe in der freien Wirtschaft nicht leisten können, trotzdem Hilfe erhalten können. Weiterhin würde das schön sanierte Stadthaus mehr frequentiert werden und die vielzähligen Räumlichkeiten hätten eine angemessen Auslastung. Auch als Treffpunkt für Schüler, welche sich bedauerlicher Weise auf der Straße aufhalten müssen, wäre parallel eine Nachmittagsbetreuung mit Ansprechpartnern sehr wertvoll. Im Hinblick auf eine bessere Schulausbildung würde Lichtenberg im Laufe der Jahre mit Sicherheit Einsparungen erwirken - was die Kürzungen bei den Jugendlichen und Kindern in den letzten Jahren bewirkt hat, ist uns wohl allen deutlich vor Augen. Es ist an der Zeit, sich wieder intensiver den Kindern und Jugendlichen zu widmen. In diesem Sinne...

Umsetzungsbericht

Für den Nachhilfeunterricht für Schüler ist das Kulturamt nicht zuständig.
Das Stadthaus beherbergt das Museum Lichtenberg und zahlreiche kulturelle Vereine. Das Haus befindet sich im Fachvermögen Kultur und wird einer kontinuierlichen kulturellen Nutzung zugeführt. Eine Zusammenarbeit mit dem Bereich Bildung (Schule) erfolgt über die Veranstaltungstätigkeit des Museums.
Dem Amt für Schule und Sport obliegt die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen. Hierzu zählen Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzung für das Lehren und Lernen, insbesondere der Ausstattung der Schulen. Für das Personal der Lehrer/innen ist die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zuständig.