Vorschlag einreichen Vorschläge ansehen
Anmelden

Benutzeranmeldung

Vorschlag

Ereignisse
19.04.2021 Vorschlag eingereicht
20.04.2021 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
28.02.2022 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
08.09.2022 Beschluss Begleitgremium: Umsetzung
09.11.2022 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
17.11.2022 Vorschlag befürwortet gem. BVV Beschluss vom 17.11.2022
18.11.2022 Vorschlag zur Umsetzung übergeben an das Straßen- und Grünflächenamt
08.02.2024 Vorschlag nicht umgesetzt

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Lichtenberg Umwelt & Natur

Hundezonen in Grünflächen

CB
19.04.2021
3
2021-1-57

Im Bereich Alt-Lichtenberg fehlt es leider an Möglichkeiten, Hunde unangeleint in einem eingezäunten Areal (miteinander) spielen zu lassen.
Dabei entscheiden sich Berliner und Berlinerinnen sehr häufig für einen Hund als Haustier. Vor allem im letzten (Pandemie)Jahr ging der Trend berlinweit erneut nach oben. Aktuell sind laut Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 8.047 Hunde allein in Lichtenberg gemeldet.
Dies bedeutet, dass dem Lichtenberger Haushalt jährlich mindestens knapp 1 Million Euro durch Hundebesitzer*innen zur Verfügung stehen, welche auch zweckentsprechend genutzt werden sollten.

Seit längerem verfolge ich die politische Debatte über Hundeauslaufflächen und musste bisher leider feststellen, dass man sich in der Regel gegen Hundezonen entschied.
Obwohl sich eine solche Zone gerade innerhalb des Stadtparks Lichtenberg (um ein konkretes Beispiel zu nennen) gut hätte umsetzen lassen.
Es gibt genügend Zonen innerhalb von Parks, die so gelegen sind, dass Anwohner*innen nicht gestört werden würden.
Auch muss nicht immer von einem tennisplatzgroßen Areal die Rede sein. Selbst viel kleinere Areale erfüllen ihren Zweck. Denn es geht vor allem darum, am Ende eines Spaziergangs, den Hund auch einmal für ein paar Minuten unangeleint mit Artgenossen spielen zu lassen.
Aus anderen Städten kenne ich es, dass mit geringem Bauaufwand kleinere Bereiche innerhalb von Grünflächen eingezäunt und als Hundezone deklariert werden - vgl. Stadt Wien.

So eine pragmatische Lösung wünsche ich mir auch vom Bezirk Lichtenberg!

Dies hätte zudem zur Folge, dass das Zusammenleben von Hundebesitzer*innen und Personen, die keine Hunde besitzen und es nicht gern sehen, wenn Hunde unangeleint herumlaufen, kontrollierter vonstattengehen würde.
Denn solange es keine Auslaufmöglichkeiten für Hunde gibt, wundert es mich auch nicht, dass Hundebesitzer*innen ihre Haustiere auch mal an unzulässigen Orten unangeleint laufen lassen, da eine artgerechte Tierhaltung auch den unangeleinten Auslauf für Hunde vorsieht.

Ich schlage deshalb vor, dass mit einem minimalen Kosten- und Bauaufwand kleine bis mittelgroße Hundezonen in den u.a. folgenden Grünflächen eingerichtet werden:

- Rathauspark
- Stadtpark Lichtenberg (erneute Prüfung im Bereich nahe des Grillplatzes, bei der S-Bahntrasse)
- Alter Friedhof Gotlindestraße
- Freiaplatz
- Grünfläche zwischen Ruschestraße, Hoenerweg, Rudolf-Reusch-Straße und Bleckmannweg

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Straßen- und Grünflächenamt
08.02.2024:
Das Straßen- und Grünflächenamt strebte an, einen Hundeauslauf auf der Fläche Gürtelstraße / Frankfurter Allee einzurichten. Dazu wurde auch ein Lärmgutachten des Umwelt- und Naturschutzamtes zugearbeitet. Zwei Faktoren haben das Vorhaben jedoch durchkreuzt. Zum einen war die Finanzierung für den Bau der notwendigen Zäune und Tore  nicht gegeben. Zudem konnte kein Verein für die Fläche gefunden werden, der den Hundeauslauf hätte betreuen wollen. Auf die Eignungsprüfung weiterer Flächen wurde bisher verzichtet, weil keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen einen Hundeauslauf einzurichten. Auch wurden ja bereits mehrfach Flächen geprüft, welche aus unterschiedlichen Gründen nicht praktikabel für ein solches Projekt waren.
 
30.08.2023:
Dieser Vorschlag wurde mit Verweis auf alternative Flächen (bspw. Gürtelstraße) seitens des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) abgelehnt.
Das SGA möchte jedoch in Anerkenntnis der Bedürfnisse der Hundebesitzer:innen darauf hinweisen, dass die gerichtliche Entscheidung zum Hundeauslaufgebiets im Fennpfuhl positiv ausgefallen ist, diese Fläche weiter genutzt werden kann und somit ein Fortbestand des Angebots gewährleistet bleibt.
 
Darüber hinaus plant das SGA als Alternative zum Stadtpark die Einrichtung eines Hundeauslaufgebiets in der Gürtelstraße / Frankfurter Allee, da diese Fläche definierten Kriterien nicht wiederspricht. Insbesondere geht von dieser Fläche keine Lärmbelästigung für die benachbarte Wohnungsbebauung aus und es wird keine Erholungsfläche der Allgemeinheit entzogen. Für die Umsetzung, muss ein Verein für die Betreuung und Bewirtschaftung der Fläche gefunden werden und diese entsprechend hergerichtet und eingezäunt werden. Die Suche nach einem Verein war bisher jedoch nicht erfolgreich.
 
Als weitere Alternative prüft das Schul- und Sportamt in Abstimmung mit dem SGA mögliche Flächen im Umfeld des Zoschkestadions, die ggf. als Hundeauslauffläche in Frage kommen könnten.
 
09.03.2023:
Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) bleibt bei seinen aktuellen und im Rahmen der Sitzungen des Begleitgremiums Bürgerhaushalt kommunizierten Stellungnahmen, dass die gewünschte Fläche im Stadtpark in der Gesamtabwägung nicht geeignet ist, um ein Hundeauslaufgebiet einzurichten. Zum einen auf Grund der Nähe zur Wohnbebauung bzw. dem Altersheim und u.a. damit einhergehenden Anforderungen hinsichtlich des bisher ungeprüften Lärmschutzes (diesbezüglich wird auch auf die aktuelle Situation bzgl. des Hundeauslaufgebietes in Fennpfuhl verwiesen), die hier beachtet werden müssen sowie auch auf Grund des vorhandenen wertvollen und schützenswerten Baumbestands, welcher die Fläche auf eine verbleibende Größe von max. 1.700 m² reduzieren würde, um die jeweiligen Wurzelbereiche zu schützen.
 
Mit einer Flächenumwidmung würde der größte sonnige Wiesenbereich des Stadtparks der Allgemeinheit entzogen und somit nicht mehr zur Verfügung stehen. Ein wesentlicher Bestandteil des aktuellen Angebotes zur Erholungsnutzung für die Bürger:innen würde zugunsten einer Minderheit entfallen.
 
Darüber hinaus wird (auch) diese Fläche immer wieder für die Ausrichtung von Festen und Veranstaltungen - auch und insbesondere als Ausweichstandort für Veranstaltungen, die ursprünglich für den Rathauspark geplant sind - und zur Ausübung sportlicher Aktivitäten angefragt.
Das SGA möchte jedoch in Anerkenntnis der Bedürfnisse der Hundebesitzer:innen darauf hinweisen, dass aktuell die gerichtliche Entscheidung zum Hundeauslaufgebiet im Fennpfuhl noch aussteht und diese Fläche bis dahin weiter genutzt werden kann und somit zumindest vorerst ein Fortbestand des Angebots gewährleistet bleibt.
 
Darüber prüft bzw. plant das SGA derzeit als Alternative zum Stadtpark die Möglichkeit der Einrichtung eines Hundeauslaufgebiets in der Gürtelstraße / Frankfurter Allee, da diese Fläche – nach erster Prüfung - definierten Kriterien nicht widerspricht. Insbesondere geht von dieser Fläche keine Lärmbelästigung für die benachbarte Wohnungsbebauung aus und es wird keine Erholungsfläche der Allgemeinheit entzogen. Momentan wird durch die Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination nach einem geeigneten Betreiber bzw. Verein für die Fläche gesucht.
 
Als weitere Alternative prüft das Schul- und Sportamt in Abstimmung mit dem SGA mögliche Flächen im Umfeld des Zoschkestadions, die ggf. als Hundeauslauffläche in Frage kommen könnten.
 
 
23.08.2022:
Das Straßen- und Grünflächenamt hat erneut geprüft, ob sich der Bereich entlang der Gleise im Stadtpark für ein Hundeauslaufgebiet eignet. Prüfkriterien waren Nutzungsintensität, Verträglichkeit mit der derzeitigen Nutzung, Lärmschutz sowie Versorgungsgrad mit öffentlichen wohnungsnahen Grünflächen. Nach eingehender Prüfung und Abwägung von Vor- und Nachteilen ist das Straßen- und Grünflächenamt zu dem Schluss gekommen, dass sich dieses Gebiet für eine Ausweisung eines Hundeauslaufgebietes ungeeignet ist, weil:

  • der vorgeschlagene Bereich im Stadtpark intensiv von Mitbürgerinnen und Mitbürgern intensiv auch am Wochenende genutzt wird, weil kleine Familien zuweilen Picknick machen und der Bereich auch sportlich genutzt wird,
  • der Bereich durch größere und durch das Bezirksamt unterstützte Feste genutzt wird
  • der Hügel im Winter bei Schnee zum Rodeln genutzt wird
  • der Versorgungsgrad mit wohnungsnahen Grünflächen gering ist; eine Ausweisung eines Hundeauslaufgebietes würden die der Allgemeinheit zur Erholungsnutzung zur Verfügung gestellten öffentlichen Grünflächen entzogen, weil sie durch Partikularinteressen von Hundebesitzern besetzt wäre
     
     

Stellungnahme des FAN-Beirates (09.05.2022):
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
in der Sitzung des FAN-Beirates vom 11.04.2022 wurde eine Anfrage des Vorschlagseinreichers bezüglich der Einrichtung eines Hundeauslaufes und die damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen zur Stellungnahme vorgelegt.
 
Der FAN-Beirat hat sich für eine Urteilsbildung an den Kriterien aus der „Kleinen Anfrage 0015/IX Hundeauslaufflächen“ von Frau Jutta Feige (SPD) der Bezirksverordnetenversammlung orientiert. Weiterhin wurde die aktuelle Verfügbarkeit von Hundeauslaufflächen im Bezirk und insbesondere im Stadtentwicklungsgebiet betrachtet.
 
Im Ergebnis stellt der FAN-Beirat fest, dass auf Grund der dichten Bebauung/Nutzung und der starken baulichen Nachverdichtung innerhalb des Stadtentwicklungsgebietes Frankfurter Allee Nord keine potentiellen Flächen zur Verfügung stehen, um einen Hundeauslauf gemäß der in der Kleinen Anfrage genannten Kriterien einzurichten.
 
Außerhalb des Stadtentwicklungsgebietes Frankfurter Allee Nord wurde im Rahmen eines öffentlichen Kiezspaziergangs vom 25.10.2018 im Stadtpark Lichtenberg eine Fläche im hinteren Teil des Parks für einen Hundeauslauf identifiziert.
 
Der FAN-Beirat empfiehlt dem Bezirksamt daher eine intensive Machbarkeitsprüfung bezüglich des im Protokoll genannten Sachstandes.
 
Mit freundlichen Grüßen
FAN-Beirat
 
Information des Fachamtes (27.08.2021):
Grundsätzlich hat der Bezirk die Möglichkeit einen Teil der Anlage als Hundeauslaufgebiet festzulegen, denn gem. § 6 IV GrünanlG kann die Bezirksverwaltung für Anlagen oder Anlagenteile Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten und Öffnungszeiten festlegen und durch Gebote und Verbote regeln.
 
Das Straßen- und Grünflächenamt muss dabei aber immer die unterschiedlichen Nutzungsansprüche abwägen und den Gesundheits- und Umweltschutz mit einbeziehen. Es ist davon auszugehen, dass eine erhöhte Lärmbelästigung (Hundegebell, Kommandos, usw.) mit der Nutzung einhergeht und sich dadurch Anwohner und andere Besucher der Grünanlage gestört fühlen. Es gilt dabei immer abzuwägen, wie verträglich die unterschiedlichen Nutzungen sind.
 
Teilflächen einer Grünanlage werden nur dort als Hundeauslaufgebiete festgelegt, wenn genügend Platz vorhanden ist, so dass die verschiedenen Nutzergruppen die Möglichkeit haben, sich aus dem Weg zu gehen. In großen Anlagen, wie dem Tempelhofer Feld oder dem Volkspark Hasenheide ist dies problemlos möglich, in kleineren Parks aber eher nicht.
 
Von den vorgeschlagenen öffentlichen Grünanlagen für Hundeauslaufgebiete käme auf Grund der Größe und Aufteilung nur der Stadtpark in Frage. Dort wäre es grundsätzlich möglich, einen Teil der Fläche als Hundeauslaufgebiet zu kennzeichnen, den alle Hundebesitzer nutzen können. Für andere Parkbesucher bliebe eine ausreichend große Fläche zur Erholung erhalten.
 
Das Bezirksamt hat auch negative Erfahrungen mit der Ausweisung von Hundeauslaufgebieten machen müssen. So wurde im Fennpfuhlpark ein Teil der Grünanlage eingezäunt und als Hundeauslaufgebiet gekennzeichnet. Es folgten Beschwerden der Anwohner und schließlich ein Verwaltungsrechtsstreit, der noch nicht entschieden ist. Daher wird das Straßen- und Grünflächenamt die Entscheidung in diesem Fall zunächst abwarten und als Vorgabe für den weiteren Umgang mit diesem Thema in ganz Lichtenberg betrachten.
 
Zur ergänzenden Information:
 
Es gibt zwei Hundeauslaufplätze in Lichtenberg, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen:
 
• Hundeauslaufplatz Zu den Krugwiesen 10 / Seehausener Str.
Mit dem Verein Hundefreunde Krugwiesen e.V wurde zur Nutzung der Fläche ein Vertrag geschlossen, mit dem der Verein die Pflege der Anlage übernimmt.
• Hundefreilaufgebiet Berlin-Lichtenberg – Dolgenseestr. / Hönower Weg
Die Anlage wird durch den Verein Free Dogs Berlin e.V. betreut.
 
 
Hinzu kommen Hundesportplätze:
 
• Hundesportplatz Wartenberger Straße
Pinscher-Schnauzer-Klub 1985 e.V.
• Hundesportplatz Arnimstraße
MV Berolina
 
Information der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt (10.03.2022):
Der Vorschlag wurde in der Sitzung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt am 10.03.2022 gemeinsamen mit folgenden Vorschlägen beraten:

 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
 
08.09.2022:
Das Begleitgremium Bürgerhaushalt empfiehlt die Umsetzung des Vorschlages

  1. Hundespielplatz in Alt-Lichtenberg
  2. Durchführung eines zeitnahen Spaziergangs mit Beteiligung von Vorschlagseinreichenden, Bezirksstadtrates für Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr, Straßen- und Grünflächenamtes, Gebiets- und Stadtteilkoordination, Stattbau, FAN-Beirates, Initiativen aus dem Stadtteil Alt-Lichtenberg, interessierten Mitglieder des Begleitgremiums Bürgerhaushalt (T. 26.10.2022 ab 15.30 Uhr, Stadtpark Lichtenberg, Treffpunkt: Eingang zum Stadtpark am Theater an der Parkaue)
  3. Das Bezirksamt wird aufgefordert dem Begleitgremium ein Finanzierungskonzept zu der ersten Sitzung in 2023 vorzulegen (09.03.2023) 

 
09.06.2022:
Vertagung auf die nächste Sitzung am 08.09.2022
verbunden mit dem Prüfauftrag an das Straßen- und Grünflächenamt bezüglich der Einrichtung einer Hundezone im Stadtpark – gemäß Vorschlag des FAN-Beirates
 
10.03.2022: Vertagung auf die nächste Sitzung am 09.06.2022
Überweisung an den FAN-Beirat mit der Bitte um Stellungnahme
 
BVV-Beschluss DS/0531/IX vom 17.11.2022:
"... 
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen..."

 
Kommentare

weitere Möglichkeit:
Südliche des Loeperplatzes (zwischen den Fahrbahnen der Möllendorffstraße) gibt es eine Grünfläche, die aufgrund ihrer Lage kaum von Anwohner*innen genutzt wird. Hier könnte man durch die Errichtung eines hohen Zaunes eine Auslaufzone schaffen. Ein Vorteil wäre, dass Anwohner*innen kaum durch Geräusche gestört würden, da die Straße aufgrund ihres Verkehrsaufkommens sowieso einen hohen Lärmpegel aufweist.

CB
12.05.2021

Buchberger Straße/Schulze-Boysen-Straße ist auch solche eine Fläche. Das würde zugleich den wilden Parkplatz dort beseitigen. Für welchen der Fußgängerübergang als Zufahrt genutzt wird.

Volker Liebscher
18.05.2021

Sehr geehrtes Fachamt,
keines der von Ihnen genannten Areale befindet sich im Bereich Alt-Lichtenberg.
Berufstätige Menschen haben oft nicht die Möglichkeit, unter der Woche lange Anfahrtswege einzurichten, weshalb ein flächendeckendes Angebot mit kurzen Anfahrtswegen geschaffen werden sollte.

Wie Sie selbst beschreiben, ist dies in Grünanlagen grundsätzlich möglich, und es wird so auch in anderen Bezirken gehandhabt.
Auffällig ist jedoch, dass obwohl Lichtenberg über außergewöhnlich viele Grünanlagen verfügt, man sich bisher nicht an diese "ran getraut" hat. Somit muss man der Bezirksregierung/-verwaltung leider unterstellen, dass es schlichtweg am Willen fehlt, in diesem Bereich etwas voranzubringen.

Ähnliche Anfragen für eine Freilauffläche im Landschaftspark Herzberge wurden auch abgelehnt, obwohl dort alle von Ihnen genannten Einschränkungen hinfällig wären (Störung von Anwohner*innen, nicht ausreichende Fläche).
Gern können Sie deshalb insbesondere den Landschaftspark Herzberge zur erneuten Prüfung auf Ihre Liste setzen.
Hier stellt sich mir sowieso seit längerem die Frage, wieso man 50 Hektar Grünfläche nur unweit des Rings für die Beweidung von 50 Schafen zur Verfügung stellt, und somit das Areal in weiten Teilen für die Bevölkerung nicht nutzbar ist. Vor allem, wenn man bedenkt, dass die Weideflächen häufig längere Zeit leer stehen, damit das Gras nachwachsen kann.

Mit freundlichen Grüßen
CB

CB
06.09.2021