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Vorschlag

Ereignisse
10.05.2011 Vorschlag eingereicht
31.10.2011 Vorschlag votiert
28.06.2012 BVV-Beschluss
31.12.2013 Vorschlag nicht umgesetzt
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Neu-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Grüner Pfeil für Rechtsabbieger an der Kreuzung Sewanstr./Weitlingstr.

Anonymous
10.05.2011
0
13-9-9

Grünen Pfeil für Rechtsabbieger an der Kreuzung Sewanstr./Weitlingstr. einrichten

Umsetzungsbericht

Stand 31.12.2013
 
Stellungnahme Verkehrslenkung Berlin (VLB) vom 01.02.13:
Die Anordnung eines Schildes mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil), das rechts neben dem Lichtzeichen Rot angebracht ist, ist nur möglich, wenn die in den Verwaltungsvorschriften zu § 37 der Straßenverkehrs-Ordnung näher erläuterten Voraussetzungen vorliegen bzw. der Anordnung eines Grünpfeils nicht entgegenstehen.Das Grünpfeilschild darf für den rechtsabbiegenden Verkehr aus der Lückstraße in die Weitlingstraße hiernach nicht verwendet werden, da dem entgegenkommenden Linksabbieger durch eine grünes Pfeilsignal (Räumpfeil) angezeigt wird, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und damit Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Räumsignals ungehindert befahren und räumen können. Der Räumpfeil unterstützt das sichere und zügige Linksabbiegen und trägt damit zur Verkehrssicherheit bei. Da der Linksabbieger den Gegenverkehr und Fußgänger zu beachten hat, ist der Räumpfeil ein wichtiges Instrument zur Herstellung der Verkehrssicherheit. Ich bitte um Verständnis dafür, dass bei einer Abwägung der Möglichkeiten die Verkehrssicherheit höher zu bewerten ist als die Leistungsfähigkeit.
 
Stellungnahme Fachamt
Es gilt die Stellungnahme der VLB.
 
Planungen zum Haushaltsplan 2013 
Die ausschließlich Zuständigkeit im besagten Bereich der Lückstr. (Step-Stufe III) und überdies für Lichtzeichenanlagen liegt bei der Verkehrslenkung Berlin.Der Vorschlag wurde an die Verkehrslenkung Berlin weitergeleitet. 
 
Stellungnahme des Hauptausschusses / Beschluss der BVV (DS/0130/VII)
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Stelle für die Umsetzung des Vorschlags einzusetzen.
 
Stellungnahme Fachausschuss
Der Ausschuss folgt der Stellungnahme des Bezirksamtes, der Vorschlag soll weitergeleitet werden. 
 
Stellungnahme Bezirksamt / Fachamt
Zuständigkeit liegt bei der Verkehrslenkung Berlin, Vorschlag wird entsprechend weitergeleitet (Abbiegung Lückstraße in die Weitlingstraße)