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Vorschlag

Ereignisse
28.06.2026 Vorschlag eingereicht
17.07.2026 Zur Prüfung weitergeleitet an das straßen- und Grünflächenamt
04.09.2026 Bearbeitung als Empfehlung an Dritte
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Entsiegelung und Begrünung des Mittelstreifens

Lichtenberg123
28.06.2026
1
2026-1-25

Der Mittelstreifen der Frankfurter Allee, ca. zwischen Ruschestraße und Alfredstraße (siehe Kartenausschnitt), ist weiterhin eine öde und komplett versiegelte Fläche. Mit Blick auf den Klimawandel und das Stadtbild sollte hier intensiv eine Form der Entsiegelung, Begrünung und Bepflanzung geprüft werden. Auch im Vergleich zum Mittelstreifen auf der selben Straße weiter westlich (ca. Höhe Frankfurter Allee bis Strausberger Platz) ist die Mittelstreifengestaltung hier nicht mehr zeitgemäß. Dort ist der Mittelstreifen zumindest zu großen Teilen entsiegelt und teilweise begrünt. Auch dort sollte man jedoch Bepflanzungen (Bäume) prüfen. Auf dem von mir hier genannten Abschnitt besteht in der Breite ausreichend Platz für eine Bepflanzung ohne Risiko zur Beeinträchtigung des Straßenverkehrs.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU)
 
Information des Straßen- und Grünflächenamtes (04.09.2026):
Im Zusammenhang mit dem aktuellen Vorschlag wird zunächst auf die DS/0915/VII und den Vorschlag 2013-1-137 (und noch ältere BVV-Beschlusslagen aus Periode VI und VII) verwiesen. Bereits damals wurde festgestellt: „Zuständigkeit andere Behörde“.
Diesbezüglich wird neu auch auf den geltenden Zuständigkeitskatalog des Landes Berlin (Aufgabenkatalog) verwiesen, der die Zuständigkeit im PF Mobilität der Hauptverwaltung zuweist.
Eine Entsiegelung und Begrünung versiegelter Flächen im Land Berlin ist politisch grundsätzlich gesamtstädtisch städtebaulich und ökologisch erwünscht – aber nicht automatisch an jeder Straßenfläche möglich.
 
Die Bundesstraße B1 gehört zum übergeordneten Hauptstraßennetz. Die Senatsverwaltung bündelt hier die Zuständigkeit für den fließenden Verkehr. Für Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz ist die oberste Straßenbaubehörde (Abt. V) und die zentrale Straßenverkehrsbehörde (Abt. VI) bei der SenMVKU zuständig. Ebenso sind Fragen des Umweltschutzes (u.a. Boden) (Abt. II) und Naturschutz/Stadtgrün (Abt. III) zu beachten bzw. abzustimmen.
 
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen kommt zusätzlich ins Spiel, soweit die Maßnahme in das Förder-/Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord und dessen Städtebauförderung eingebettet wird. Das Gebiet ist aus Sicht des Straßen- und Grünflächenamtes weiterhin Teil der Förderkulisse „Nachhaltige Erneuerung“.
 
Eine Entsiegelung dieser Fläche ist also nicht ohne weiteres und nicht allein durch den Bezirk umsetzbar. Bei einem Mittelstreifen einer Bundesstraße muss die SenMVKU insbesondere prüfen, ob die Fläche für die Verkehrsfunktion, Verkehrssicherheit, Leitungen, Entwässerung, Querungen, Rettungswege, U-Bahn-Anlagen usw. benötigt wird. In dem vorgeschlagenen Bereich verläuft der U-Bahntunnel der U5, was u.a. bei Abbrucharbeiten sowie einer anschließenden eventuellen Bepflanzung mit Bäumen eine wichtige Rolle spielen würde und weitere Abstimmungen auch mit der BVG erfordert. In einer Vorbetrachtung müsste zunächst auch geklärt werden, ob diese Flächen für andere Zwecke vorgehalten werden müssen, bzw. unter der Prüfung der Maßgabe „Entsiegelung, soweit die straßenverkehrlichen und technischen Funktionen nicht beeinträchtigt werden“. Bei Umsetzung sind zusätzlich Abstimmungen mit den beiden Unterhaltungsbereichen notwendig, um pflege- und kostenintensive Lösungen zu vermeiden.
 
Ergänzend: Siehe auch INSEK Frankfurter Allee Nord von stattbau aus 2010: Dort wurde die „Begrünung Mittelstreifen“ als Maßnahme aufgenommen; vorgesehen war wohl ein Gutachten zur Anlage eines begrünten Mittelstreifens.
Soweit das recherchierbar war, wurde das Thema dann aber im ISEK 2020 als „nicht umsetzbar“ bewertet. Als Begründung wird u.a. dort genannt, dass bei Umsetzung des 17. Bauabschnitts der A100 kein Platz für Grün im Mittelbereich vorhanden sei.
Allerdings ist jetzt der Abschnitt Ruschestraße bis Alfredstraße deutlich kleiner als die früheren Überlegungen mit Möllendorffstraße bis Lichtenberger Brücke. Das wäre ggf. auch neu mit der Autobahn GmbH zu besprechen/zu klären.
Darüber hinaus mit Bezug auf das ISEK 2020: DS/0911/IX
Unabhängig vom vorgenannten: In weiteren Schritten wäre ggf. zu prüfen, ob der Abschnitt in das Entsiegelungsprogramm des Landes Berlin aufgenommen werden kann.

 
Kommentare

wie Sie wissen, fährt darunter die U-bahn; deshalb würden dort keine Bäume wachsen; der Mittelstreifen in F´hain wurde entsiegelt, nun ist dort verbrannte Erde zu bewundern; eine Option wäre die Fläche westlich vom Bahnhof Lichtenberg zu entsiegeln; Asfalt heizt sich im Sommer auf, ab 40 Grad schmilzt er.

bürgerlicht
27.07.2026