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Vorschlag

Ereignisse
05.06.2023 Vorschlag eingereicht
20.06.2023 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
31.08.2023 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
14.09.2023 Beschluss Begleitgremium: Umsetzung
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Neu-Lichtenberg Umwelt & Natur

Einen Lorbeerbusch umpflanzen

bürgerlicht
05.06.2023
0
2023-1-41

Im Türrschmidtpark im Treppenbereich stirbt ein Lorbeerbusch, weil von Haselnussbüschen überwuchert.... der Busch braucht Licht und Luft. Er befindet sich zwischen Ahorn Nr. 16 und dem Bürgersteig, in der Nähe ist die Außentreppe zum Bahndamm. Der Busch ist festgebunden an einen Holzpflock. Selbst wenn er nur vor sich hin kümmert, ist der Standort falsch... wie ein fachgerecht gepflanzter Ahorn im Treptower Park, der abstarb.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes 30.08.2023:
Es handelt sich hier um einen Ilex, nicht um einen Lorbeerbusch. Die Haselnuss-Sträucher haben den Ilex leider überwachsen, da sie das robustere Gehölz sind, dafür dienen sie allerdings dem Lärmschutz vor der angrenzenden Bahntrasse. Ein Ausgraben und Umsetzen des Ilex würde vermutlich zu dessen Absterben führen, da hierbei zu viel Wurzelgeflecht beschädigt werden würde. Der Ilex, als immergrünes Gehölz hat im Winter die Chance zu assimilieren, wenn die Blätter der Haselnüsse abgefallen sind. Die Fläche wird zusätzlich in den Winterschnittplan mit aufgenommen, um den Ilex etwas freizuschneiden, ein kompletter Rückschnitt kann wegen des benannten Lärmschutzes nicht erfolgen. Außerdem wird durch eine Düngung versucht werden, die Vitalität des Ilex zu stärken. Dies wird im kommenden Jahr 3x wiederholt werden.
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 14.09.2023:
Umsetzung - das Begleitgremium folgt der Stellungnahme des Fachamtes.