Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes (14.04.2026):
Der betreffende öffentliche Gehwegabschnitt befindet sich im Wohngebiet Frankfurter Allee – Süd (WG FA-Süd), und erschließt die Schulze-Boysen-Str. mit der Harnackstraße. Die Anbindung zwischen den beiden Straßen erfolgt auf einer Länge von ca. 20,00 m (siehe Fotos Bild 01-04).
Leitgedanke bei der Planung des Wohngebietes war für diesen Gehweg zwischen der Wohnbebauung eine großzügigen Verbindung zu schaffen. Dieser stellt mit seiner Breite bis zu 25,00 m eine Nahtstelle innerhalb des WG, sowohl zum angrenzenden öffentlichen Spielplatz als auch zur prägenden Wohnbebauung, sowie mehreren naheliegenden Kitas und Schulen her.
Aufgrund der Vielzahl von öffentlichen und privaten Grünflächen mit deutlichem Baumbestand ist in den Wohngebietsstraßen des WG keine einheitliche Gestaltung von zusätzlichen Straßenbegleitgrüns vorhanden.
Die Gehwegstruktur weist an der Oberfläche eine für das WG typische, einheitliche und vollständige Asphaltkonstruktion auf. Die Verkehrsfläche ist intakt und erfüllt die Anforderungen bzgl. der Verkehrssicherheit. Eine Oberflächenreinigung durch die BSR findet regelmäßig statt. Dennoch kann es bekanntermaßen aufgrund der hier stehenden Glas-Entsorgungs-Container zu Verunreinigungen kommen. Ebenso befinden sich Leitungs- und Versorgungsanlagen im unterirdischen Raum, die bei einer Umgestaltung zu berücksichtigen sind.
Die Entsiegelung öffentlicher Flächen ist ein zentraler Bestandteil der städtischen Klimaanpassung und nachhaltigen Stadtentwicklung des Landes Berlin. Dabei werden befestigte Oberflächen wie Asphalt oder Beton entfernt, um den Boden wieder wasser- und luftdurchlässig zu machen, was entscheidend zur Reduzierung von Überschwemmungsrisiken bei Starkregen und zur Verbesserung des Stadtklimas beiträgt. Dabei ist jedoch auch zu beachten, dass dies in Teilbereichen aufgrund der Nutzungsintensität, der Nutzungsart oder aufgrund von Vorschriften (u.a. Rettungswege) nicht immer möglich ist. Die Vorlage eines solchen Konzeptes ist ein wichtiger erster Schritt. Doch Entsiegelungsmaßnahmen sind kostenintensiv und können seitens des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) nur Schritt für Schritt bei Verfügung finanzieller Mittel umgesetzt werden.
Den Anspruch an eine innerstädtische Stadtgestaltung mit der Schaffung einer attraktiven urbanen Situation kann der Fachbereich (FB) I –Straßenunterhaltung- des SGA nicht umsetzen, da dieser als Träger der Straßenbaulast als primäre Aufgabe die bauliche Erhaltung und Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht im Bestand der öffentlichen Verkehrsflächen zu verantworten hat. Die Umwandlung von befestigten Verkehrsflächen in unversiegelte Flächen gehört nicht zu den Unterhaltungs- und Instandsetzungsaufgaben. Des Weiteren stehen dem SGA –FB I- mittelfristig weder zusätzliche finanzielle Haushaltsmittel noch die personellen Kapazitäten für die Planung und Umsetzung derartiger Projekte und die Realisierung solcher Maßnahmen zur Verfügung, um letztlich Fördermittel des Landes Berlin zu akquirieren.