Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Die Schlichtallee wird zu 90 % zum Überqueren durch die Berufsschüler genutzt.
Da diese Straße sehr stark genutzt wird, stellt dies ein erhöhtes Unfallrisiko für beide Seiten dar. Durch das Anlegen eine Fußgängerüberweges (wie aktuell provisorisch schon errichtet) wird dieses Unfallrisiko gesenkt.
Zuständigkeit: Verkehrslenkung Berlin
Information des Fachamtes:
Verkehrsrechtliche Anordnungen für das übergeordnete Straßennetz erteilt die Verkehrslenkung Berlin – VLB, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin, in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger. Für alle anderen Straßen wird die Anordnung von der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Bezirke erteilt. Etwaige Nachfragen sind zu richten richten an: Tel. 030/902594-673 bzw. Email: verkehrslenkung@senstadtum.berlin.de
BVV-Beschluss vom 16.03.2017 (siehe DS/0159/VIII):
Auf eine erneute Behandlung der in Anlage 4 und 5 enthaltenen Vorschläge in den Fachausschüssen der BVV wird verzichtet.