Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Anlage von 2 Zebrastreifen auf der Lückstraße in Höhe der Wönnichstraße und Emmanuelstr/Blockpark
Stand 31.12.2013
Stellungnahme Verkehrslenkung Berlin (VLB) vom 01.02.13:
Zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges liegt bereits seit 2010 ein Antrag der BVV bei der Verkehrslenkung vor. Gleichzeitig wird über die Einrichtung einer Radverkehrsanlage im Straßenabschnitt zwischen Nöldnerplatz und Stauraum Weitlingstraße beraten. Ob und wie eine Radverkehrsanlage dort angeordnet werden kann, sollte in Abstimmung mit SenStadtUrn VII B, der BVG, VLB und der obersten Straßenverkehrsbehörde SenStadtUrn VII D erfolgen. Leider liegt bis zum heutigen Tag kein Ergebnis vor. Die Federführung in dieser Sache liegt beim Referat VII B. Da die Radverkehrsanlage maßgeblich die bauliche Ausgestaltung der Querungshilfe beeinflusst, habe ich die Anordnung einer Querungshilfe bis zur endgültigen Entscheidung darüber zurückgestellt.
Planungen zum Haushaltsplan 2013
Die ausschließliche Zuständigkeit für die Anordnung eines Fußgängerüberwegs im besagten Bereich der Lückstraße (Step-Stufe III) liegt bei der Verkehrslenkung Berlin (Vorschlag wurde dorthin weiter geleitet), die für technische Querungshilfen beim Straßenbaulastträger.
Stellungnahme des Hauptausschusses / Beschluss der BVV (DS/0130/VII)
Das Bezirksamt wird ersucht den Bau eines Fußgängerüberwegs, einer Mittelinsel oder einer Gehwegvorstreckung in Höhe Lückstr./Emanuelstr. zu prüfen, da viele Familien bzw. Kinder den Blockpark nutzen, was eine sichere Querung erfordert.
Stellungnahme Fachausschuss
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr
Der Ausschuss folgt der Stellungnahme des Bezirksamtes, der Vorschlag wird abgelehnt.
Jugendhilfeausschuss
Das Bezirksamt wird ersucht den Bau eines Fußgängerüberwegs, einer Mittelinsel oder einer Gehwegvorstreckung in Höhe Lückstr./Emanuelstr. zu prüfen, da viele Familien bzw. Kinder den Blockpark nutzen, was eine sichere Querung erfordert. Bis dahin soll geprüft werden, ob Schülerlotsen eingesetzt werden können.
Stellungnahme Bezirksamt / Fachamt
Der gewünschte Füßgängerüberweg befindet sich in einer 30 km- Zone, in der Regel werden in diesen Bereichen keine Überwege angeordnet.