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Vorschlag

Ereignisse
11.10.2020 Vorschlag eingereicht
13.10.2020 Bearbeitung im Anliegenmanagement
13.10.2020 Anliegen weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
05.02.2021 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Neu-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Diagonalsperren in der Emanuelstraße

Weitling-Rummel
11.10.2020
5
2020-1-77

Werktags wird die Emanuelstraße oft von Laster- und Auto-Durchgangsverkehr verwendet, um die Kreuzung Lückstraße/ Weitlingstraße zu umfahren. Gerade wenn es sich an der Kreuzung Lückstraße/ Weitlingstraße etwas staut, wird die gepflasterte Straße durch das Wohngebiet vermehrt als Ausweichstrecke benutzt. Diagonalsperren an der Kreuzung Emanuelstraße/ Leopoldstraße würden dafür sorgen, dass Autofahrer, aber vielmehr Lasterverkehr, die gepflasterte Straße im Wohnviertel nicht als Abkürzungsstrecke nutzen und wären auch zusätzlich verkehrsberuhigend, ohne Anwohner- oder Lieferverkehr zu verhindern. Die Rupprechtstraße und Giselastraße stehen für Durchgangsverkehr weiter zu Verfügung und sind asphaltiert und deswegen besser geeignet als Ausweichstrecke, wenn es unbedingt sein muss.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes (05.02.2021):
Der Wunsch Durchgangsverkehre der eigenen Wohngebietsstraßen zulasten anderer Wohngebietsstraßen und deren Anwohnerschaft umzuleiten ist, weder neu, noch vollkommen unverständlich und wird durch einige unglückliche Formulieren seit Inkrafttreten des Berliner Mobilitätsgesetzes noch verstärkt.
 
Es sollte jedoch immer bedacht werden, dass der Einbau von sogenannten „Diagonalsperren“ zu einer Verlagerung des Durchgangverkehres auf andere Nebenstraßen (Rupprechtstraße / Giselastraße) führt, mit allen negativen Begleiterscheinungen für die dortige Anwohnerschaft. Das Gesamtverkehrsaufkommen lässt sich durch solche Maßnahmen nicht reduzieren, lediglich der Kreis der Betroffenen wird verändert. Des Weitern sind mit der Einrichtung von „Diagonalsperren“ Wendemöglichkeiten für Lieferverkehre und andere Anliegerverkehre zu schaffen, was nur zu Lasten des ruhenden Verkehrs realisiert werden kann.
 
In Abwägung der Gesamtgemengelage ist nicht davon auszugehen, dass
 

  1. aufgrund der bereits jetzt schon angespannten Parkplatzsituation,
  2. der zu erwartenden erheblichen Einschränkungen / Umwege / Wegezeiten / Lärm und Abgase an den Wendekehren
  3. der Verlagerung der Belastung zu Lasten der umliegenden Anwohnerschaft
  4. dem Bruch mit der verkehrlichen Widmung der Straße gegenüber der Allgemeinheit

 
alle Betroffenen mit den angestrebten Maßnahmen einverstanden wären.
 
Unter Berücksichtigung eines Gesamtberliner Verkehrsbildes ist auch nicht davon auszugehen, dass an dieser Stelle eine außergewöhnliche Verkehrssituation vorliegt, welche die zuvor erwähnten Maßnahmen rechtfertigen würde. Seitens der Straßenverkehrsbehörde wird aus den vorgenannten Gründen derzeit von der Einrichtung der besagten Diagonalsperren abgesehen.

 
Kommentare

Möchte den Vorschlag als Anwohnerin unterstützen!
Von dem Durchgangsverkehr geht mMn nicht nur eine Lärmbelastung, sondern auch eine Unfallgefahr aus: Der Kreuzungsbereich Leopold-/Emanuelstraße ist ständig zugeparkt, DHL-Transporter stehen oft in der 2. Reihe. Dadurch wird der Kreuzungsbereich für Fußgänger*innen schwer einsehbar und Autos, die schneller unterwegs sind, übersehen diese. Gerade auch im Hinblick auf die nahegelegene Immanuel-Kant-Schule sollte hier eine Verkehrsberuhigung stattfinden, um den Schulweg sicherer zu gestalten.

Anne_
13.10.2020

Keine Frage: Der Durchgangsverkehr sollte nicht über die Emanuelstraße laufen. Aber genauso wenig durch die Rupprechtstraße oder Giselastraße. Durchgangsverkehr hat im Wohngebiet einfach nichts verloren. Gerade von LKWs.

Eine Diagonalsperre in der Emanuelstraße wäre ein guter Anfang. Aber ich denke mittelfristig braucht es ein Konzept für das gesamte Wohngebiet, dass auch die anderen Straßen mit einbezieht. Sonst gibt es nur eine Verlagerung in die Gieselastraße oder den Archibaldweg.

Jeldrik
02.02.2021

Die Ablehnung des Vorschlags ist in meinen Augen nicht nachvollziehbar.

1. Eine befürchtete Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf andere Nebenstraßen spricht nicht gegen diese Maßnahme. Im Gegenteil zeigt es die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen in den anderen Nebenstraßen auf.

2. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine Diagonalsperre die Einrichtung einer Wendemöglichkeit notwendig macht. Durch Diagonalsperren werden keine Sackgassen erzeugt. Es wird nur die Weiterfahrt in eine bestimmte Richtung erzwungen. Auf Wikipedia gibt es eine sehr schöne Illustration dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Diagonalsperre

3. Ein Bruch der "verkehrlichen Widmung der Straße gegenüber der Allgemeinheit" ist nicht erkennbar. Die Nebenstraße dient weiterhin der Allgemeinheit zum Erreichen der Wohngebäude und Geschäfte im Nahraum. Negativ betroffen ist nur der Durchgangsverkehr. Eine verkehrliche Widmung für Durchgangsverkehr liegt bei einer Nebenstraße im Wohngebiet aber gerade nicht vor.

Bitte überdenken Sie Ihren Standpunkt. Alternativ legen Sie bitte nachvollziehbare Gründe für diesen vor.

Jeldrik
22.02.2021

Die Ablehnungsgründe sind ebenso aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar:
1. Parkplatzsituation: Es fallen kein einzige Parkplatz weg auf Grund eine Diagonalsperre.
2. Einschränkungen/Wendekehren: Wendekehren sind bei Diagonalsperren nicht vorgesehen. Die Anwohner- und Lieferverkehr ist unbehindert.
3. Verlagerung: Ein Diagonalsperre verhindert die Durchgangsverkehr von Hauptstraßen. Eine Verlagerung von dieser Verkehr wird eben durch die Diagonalsperre verhindert.
4. Widmung: Benutzer 'Jeldrick' hat Punkt vier oben bereits angesprochen.

Ein Diagonalsperre ist dazu relativ schnell umgesetzt und sogar kostengünstig.

Ich bitte um eine neu Bewertung dieser Massnahme mit nachvollziehbaren Begründungen. Vielen Dank.

Weitling-Rummel
18.03.2021

Folgende Antwort ist aus dem Straßen- und Grünflächenamt eingegangen (22.03.2021):

Zu:
1. Das Vorliegen von Fließverkehr, aber auch Durchgangsverkehr, ist in einer Millionenmetropole mit entsprechendem Verkehrsbild nicht unüblich. Des Weiteren führen die Leopoldstraße, Eitelstraße und die Rupprechtstraße ebenfalls in die Emanuelstraße, somit wird auch ein nicht unerheblicher Teil des gemeldeten Verkehres anteiliger Anliegerverkehr (bezogen auf das gesamte Wohngebiet) sein.

2. Ein in irgendeiner Weise bewerkstelligter Verschluss, sei es durch Diogonalsperren oder bauliche Trennung und oder andere Maßnahmen, der Emanuelstraße an Einmündung Leopoldstraße, hätte zur Folge, dass für die aus der Lückstraße einfahrenden Fahrzeugführenden eine Wendemöglichkeit bedacht werden müsste. Auch etwaige Lieferverkehre/ Entsorgende würden dann regelmäßig vor Herausforderungen gestellt werden.

3. Jede Beschränkung des öffentlichen Verkehres zugunsten einer bestimmtem Zielgruppe bedarf einer Teileinziehung der Straße und stellt somit einen Bruch mit der derzeitigen Widmung dar. Dies ist eine wertungsneutrale Tatsache und zugleich die einzige Möglichkeit ohne Vorliegen valider Zahlen, zu etwaigen Immissionsbelastungen, auf rein politischen Wege eine Sperrung der Straße zu legitimieren. Das Verkehrsrecht würde an dieser Stelle lediglich der baulichen Vorgabe folgen und entsprechende Sicherungsmaßnahmen anordnen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen aus verkehrlicher Sicht keine Gründe zu Anordnung begehrten Maßnahmen vor.

Die Stellungnahme ist endgültig.
In Fällen des offensichtlichen Nichtgefallens, kann ein Antrag gestellt werden, welcher dann mit ordentlicher Rechtsbehelfsbelehrung beschieden werden kann. Ansonsten wird mit Verweis auf §34 der gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Allgemeiner Teil (GGO I), in dieser Sache nicht mehr antworten. Es liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

Moderation ll
23.03.2021