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Vorschlag

Ereignisse
11.06.2020 Vorschlag eingereicht
07.08.2020 Bearbeitung im Anliegenmanagement
07.08.2020 Anliegen weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
02.02.2021 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Neu-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Radfahrstreifen in der Lückstraße erweitern

mab
11.06.2020
3
2020-1-34

1. Einen erweiterten Radfahrstreifen anlegen zwischen Emanuelstraße und Giselastraße Richtung Westen durch Wegfall der Parkplätze.
2. Einen zusätzlichen Radfahrstreifen anlegen von Weitlingstraße bis Sewanstraße Richtung Osten durch Wegfall der Rechtsabbiegerspur an der Kreuzung zur Weitlingstraße.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Verkehrslenkung Berlin (VLB)
 
Information des Straßen- und Grünflächenamtes (02.02.2021):
Die Lückstraße steht hinsichtlich der Anordnung von Radfahrstreifen nicht in der Verantwortung des Bezirkes. Hier ist die VLB zuständig. Die Breite der Fahrbahn ca. 8,20 m lässt die Anordnung von regelgerechten Radfahrstreifen gemäß dem Mobilitätsgesetz (Breite 2,25 m inkl. Markierung) nicht zu.
 
Das Bezirksamt Lichtenberg erhält öfter Anfragen zur Verbesserung der Radverkehrsführung in der Lückstraße und kann gut nachvollziehen, dass die aktuelle Situation dort von Bürgern als gefährlich empfunden wird. Aus diesem Grund hat das Straßen- und Grünflächenamt die Radverkehrsführung schon oft mit den zuständigen Abteilungen der SenUVK (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) thematisiert, die auch für diese Straße zuständig ist. Da in der Lückstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt, ist dort – gemäß den anerkannten Regeln der Technik – grundsätzlich keine gesonderte Radverkehrsanlage erforderlich.

 
Kommentare

Grundsätzlich ein guter Vorschlag. Jedoch sollte sich der Radweg nicht auf nur diese Teilabschnitte begrenzen, sondern ein durchgehender Radweg auf der Lückstraße ist dringend erforderlich. Ich verstehe jedochden Ansatz dieses Antrags, die Radwege erstmal dort einzurichten, wo augenscheinlich ausreichend Platz zur Verfügung steht. Deshalb unterstütze ich diesen.

Nötig ist aber m.E. ein Gesamtkonzept für die Lückstraße:
1. Durchsetzung der Einhaltung von Tempo 30 und vernünftige T30-Beschilderung
2. Verbot für Lkw
3. durchgehender Radweg (kurzfristig dort wo ausreichende Straßenbreite vorhanden ist, mittelfristig ausreichend Platz schaffen für durchgehenden Radweg.)

Wegfall der Parkplätze ist akzeptabel zugunsten der Sicherheit von Radfahrern, zumal ausreichend Parkplätze in den Nebenstraßen und privaten Stellplätzen/Tiefgarage vorhanden sind. Kostenlose Parkplätze für Anwohner direkt vor der Tür sind reiner Komfort und sollten hinten anstehen bei der Erhöhung der Sicherheit.

Thorge
15.06.2020

Es wäre übrigens absurd, wenn das neue Berliner Mobilitätsgesetz den Ausbau von Radfahrstreifen und -wegen verhindert, weil nicht genug Platz aufgrund einer geringen Straßenbreite vorhanden ist. Insofern ist schon eine flexible Anpassung des Gesetzes an die jeweiligen Örtlichkeiten notwendig.

mab
09.11.2020

Ich unterstütze den Vorschlag auch. Ich habe selbst erlebt, wie eine Mutter mit ihrem Kind vom Fahrrad gestürzt ist, als die Markierung des Radwegs kurz nach der Kreuzung Lückstraße/Schlichtallee endete, weil ein Auto sie weggedrängt hat. Und das ist auf dieser Straße kein Einzelfall.
Wir brauchen für die gesamte Lückstraße ein Konzept, das rasch umgesetzt werden sollte. In einem anderen Vorschlag war die Rede davon, dass die Beruhigung der Lückstraße mit lärmminderndem Asphalt und durchgängigen Radfahrstreifen auf der Agenda stehe. Wann kann hier mit ersten Maßnahmen gerechnet werden?

Eddi
03.01.2022