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Vorschlag

Ereignisse
26.09.2023 Vorschlag eingereicht
26.09.2023 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
28.11.2023 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
07.12.2023 Beschluss Begleitgremium: Vorschlag für Bürgerjury Kiezfonds
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Friedrichsfelde Süd Themenübergreifend

Zwei Bänke und ein Tisch für den Aktivspielplatz

R. Heyer
26.09.2023
0
2023-1-54

Zur Fortführung von Seniorentreffen (Gespräche und Kartenspiele) auf dem Aktivspielplatz an der Dolgenseestr.18 beantrage ich 2 Bänke und einen Tisch, mit dem Vermerk "Für Senioren zum Plaudern".
Da in diesem Umkreis viele Familien den Kiezgarten auch nutzen kommt es oft zur Doppelbenutzung des dortigen Tisches.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Geschäftsstelle Bürgerhaushalt 01.02.2024:
Gemäß der Stellungnahme des Fachamtes vom 01.02.24 befindet sich das Gartenhaus im Eigentum des Straßen- und Grünflächenamtes. Der Vorschlag wurde daher an die Bürgerjury Kiezfonds in Friedrichsfelde Süd/ Stadtteilkoordination Lichtenberg Mitte überwiesen.
 
Information des Fachamtes
01.02.2024:
Zum 01.03.2022 wurde eine Vereinbarung mit der agens Arbeitsmarktservice gGmbH geschlossen, die den Spielplatz eigenständig betreibt und dort verschiedene Freizeitmöglichkeiten für die Bevölkerung anbietet und sich um die Reinigung der Fläche sowie um die Unterhaltung der Beete kümmert. Das auf der Fläche befindliche Gartenhaus befindet sich im Eigentum des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) und ist ebenfalls Bestandteil der Vereinbarung, es wird durch den Träger zur Aufbewahrung von Arbeitsmaterialien und Spielgeräten genutzt.
 
07.12.2023:
Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) wird den Vorschlag prüfen und eruieren, ob es auf der Fläche noch Platz für die gewünschte Konstruktion mit einem Tisch gibt. Eine spezifische Ausweisung als „Senioren Plauderbank“ lehnt das SGA allerdings ab. Die Plauderbank im Fennpfuhl hat eine Betreuung in Form einer „Plauderin“, welche dort regelmäßig anzutreffen ist, zudem steht die Bank auch allen zur Nutzung zur Verfügung. Der Zusatz „Senioren“ würde den Kreis der Nutzenden unzulässig einschränken, die Sitzmöglichkeiten müssen allen zur Verfügung stehen.
 
Für den Fall einer erfolgreichen Prüfung und ausreichend Fläche zur Aufstellung der Bank-/Tisch-Konstruktion merkt das SGA darüber hinaus Folgendes an:
Eine Aufstellung noch im Jahr 2023 ist aufgrund der aktuellen Temperaturen und Wetterbedingungen nicht mehr möglich. Eine Aufstellung kann für 2024 in Betracht gezogen werden, allerdings stehen dem SGA im kommenden Jahr die bisher gewährten Sondermittel aus dem Topf „Schönere Stadt“, aus denen solche Projekte bisher finanziert werden konnten, nicht mehr zur Verfügung. Es ist also fraglich, ob die finanziellen Mittel zur Aufstellung überhaupt vorhanden sein werden, da derzeit der bezirkliche Haushalt noch nicht beschlossen ist und die Mittel der Grünflächenunterhaltung schon jetzt bei weitem nicht ausreichen um alle Aufgaben zu erfüllen. Insbesondere Verkehrssicherungsmaßnahmen müssen immer prioritär behandelt werden und haben Vorrang in der Finanzierung.
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt (07.12.2023):
Vertagung des Vorschlages auf die nächste Sitzung am 14.03.2024 und Prüfauftrag an das Straßen- und Grünflächenamt (SGA), ob sich der Schuppen, der sich auf dem Gelände des Aktivspielplatzes befindet, in die Zuständigkeit des SGA fällt. Das SGA informiert die Stadtteilkoordination Lichtenberg Mitte zeitnah zum Prüfergebnis. Wenn die Zuständigkeit beim SGA liegt, soll der Vorschlag im nächsten Schritt an die Bürgerjury Kiezfonds in Friedrichsfelde Süd überwiesen werden. Die Stadtteilkoordination wird gebeten die Vorschlagseinreicherin bei der Antragstellung im Kiezfonds in 2024 (Antrag für bewegliche Möbel, die im (abschließbaren) Schuppen gelagert werden könnten) zu beraten und zu begleiten. Die Bürgerjury ist in ihrer Entscheidung zur Bewilligung bzw. Ablehnung autark. Im Falle einer Ablehnung soll der Vorschlag erneut dem Begleitgremium Bürgerhaushalt zur Beratung vorgelegt werden.