Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Zuständigkeit: Ordnungsamt
Information des Fachamtes (07.06.2016):
Bei der Gotlindestraße handelt es sich um eine gut einsehbare Wohngebietsstraße innerhalb einer Tempo-30-Zone, welche eine nicht unerhebliche Verbindungsfunktion zwischen Ruschestraße und Siegfriedstraße hat. Die besagte Örtlichkeit wurde am 03.06.2016 durch die Straßenverkehrsbehörde besichtigt. Es kann bestätigt werden, dass der überwiegende Teil der Fußgänger die Fahrbahn über die neu gebaute Zufahrt "Fresienweg" quert. Eine Behinderung bzw. Konfliktsituation zwischen Fließverkehr und Fußgängerverkehr konnte jedoch zu keiner Zeit festgestellt werden. Auch war subjektiv keine Geschwindigkeitsüberschreitung über einen Besichtigungszeitraum von 60 Minuten wahrzunehmen.
Zu den begehrten Aufpflasterungen / Bodenschwellen kann Folgendes festgehalten werden. Besagte Maßnahmen liegen in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers (Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg). Eine verkehrliche Notwendigkeit ist nicht gegeben, da der Fließverkehr durch die geparkten Fahrzeuge hier eher gebremst als beschleunigt wird. Auch sollte bedacht werden, dass solche Hindernisse zu vermehrten Abgasen und Bremsstäuben (Bremsen und Anfahren) sowie auch Geräuschimmissionen (Lkw, Transporter beim Überfahren) führen. Die im Vorschlag angeführte Zielgruppe der vereinzelten "Raser" wird sich durch solche Maßnahme ebenso wenig beeindrucken lassen wie durch andere Verkehrszeichen. An dieser Stelle kann nur eine regelmäßige Geschwindigkeitsüberwachung, zuständig hier der Polizeiabschnitt 64, weiterhelfen.
Der im Vorschlag angeführte Fußgängerüberweg ist aus verkehrlicher Sicht ebenfalls nicht erforderlich, da in geringer Entfernung eine geeignete, sichere und niveaugleiche Querungsmöglichkeit an Einmündung Ruschestraße besteht (siehe Skizze) und wiederkehrende große Fahrzeuglücken im Fließverkehr ein gefahrloses Queren der Gotlindestraße ermöglichen.