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Vorschlag

Ereignisse
22.02.2013 Vorschlag eingereicht
24.04.2013 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
12.06.2013 Beschluss Begleitgremium: Vorschlag im laufenden Haushalt umsetzbar
18.06.2013 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
27.06.2013 Vorschlag befürwortet gem. BVV Beschluss vom 27.06.2013
28.06.2013 Vorschlag zur Umsetzung übergeben an Verwaltung/ Ordnungsamt
31.12.2013 Vorschlag nicht umgesetzt

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Karlshorst öffentliches Straßenland

Zebrastreifen und Fußgängerschutz vor Supermarkt, Rheinsteinstraße

George Wossi
22.02.2013
1
2013-1-15

Immer wieder wird die gekennzeichnete Fläche, nur für Fußgänger, durch Autofahrer zugeparkt, was ein Überqueren der Rheinsteinstraße sehr gefährlich macht (Höhe Weseler Straße und Supermarkt) Hier wäre zum einen ein Zebrastreifen angebracht, da weder Rechts vor Links, noch auf Tempo 30 geachtet wird, damit sollte es schon eher was werden, darüber hinaus sollte man z.B. Eisenbahnschwellen (alte Holzschwellen) so installieren, das kein Auto mehr dort Parken kann. Das wäre mal Familienfreundliche Verkehrsplanung.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Ordnungsamt
Information des Fachamtes:
Stellungnahme Straßenverkehrsbehörde (SVB):
Die SVB wird keine zusätzlichen Sperrmaßnahmen (z.B. Absperrbake Z 600) anordnen können. Veranlasste Kontrollen ergaben „kein ständiges Zuparken“ der Markierung.
Die STVO- Ver-/Gebote an dieser Stelle sind bereits dreifach signalisiert:

  • Per se StVO - § 12 III 1 = 5–m-Bereich (das Parken ist nicht erlaubt)
  • Per se StVO - § 12 III 5 – Bordsteinabsenkung und zusätzlich:
  • Sperrflächenmarkierung.

Weitere Doppelregelungen kommen nach § 45 IX StVO nicht in Betracht, vgl. auch: VwV-StVO Änderungen aus 2009 mit Einspareffekt

  • keine Verkehrszeichen, die die algemeinen Regelungen wiederholen
  • keine Doppelungen (z.B. Z 276 und Z 295 oder Z 331.1 und Z 254 nicht gleichzeitig anordnen)

Insoweit ist dies ein Verhaltensproblem der Kraftfahrer und Überwachungsproblem ruhender Verkehr.
 
Beschlussfestlegung Begleitgremium 12.06.2013:
Sofortmaßnahme: Prüfung zur Anordnung und Aufstellung von entsprechenden Absperrschranken (Zeichen 600).
 
BVV-Beschluss vom 27.06.2013 (DS/0824/VII):
Für den Vorschlag zum Bürgerhaushalt im Jahr 2013 erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung im laufenden Haushaltsjahr zu ermöglichen.

 
Kommentare

Alte Eisenbahnschwellen sind wohl nicht gerade stadtbildverträglich, aber richtige Gehwegvorstreckungen kämen vielleicht in Frage? Man sollte nicht vergessen, dass dieser Weg auch als Abkürzung S-Bahnhof - Theatergasse - Supermarktparkplatz - Durchgang-Supermarkt - Weseler Straße genutzt wird. Da sind die weg- und sichtverstellenden Parker tatsächlich für zahlreiche Fußgänger eine dauerhafte Behinderung.

Michael Stoß
16.04.2013