Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Vor der Grundschule in der Mittelstraße wäre ein Zebrastreifen und eine Bodenschwelle auf der Straße hilfreich. Vor allem im morgendlichen Berufsverkehr wird die Mittelstraße immer wieder gerne als schnelle Abkürzung von der Konrad-Wolf-Str. zur Landsberger Allee genutzt und es gibt fast jeden Morgen gefährliche Situationen vor dem Schuleingang. Tempo 30 wird hier oft nicht eingehalten. Unfälle mit Grundschülern hat es ebenfalls bereits gegeben.
Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz - AG zur Förderung des Fußverkehrs /Querungshilfen (18.01.2021):
In der Mittelstraße 14 wurden Verbesserungen zur Erhöhung der Sicherheit für querende Fußgänger*innen in 2020 hergestellt.
Der Abschnitt der Mittelstraße vor der Grundschule (Altenhofer Straße bis Berkenbrücker Steig) wird als Einbahnstraße geführt und zusätzlich ist im Bereich des Schuleingangs eine Gehwegvorstreckung angelegt worden.
Für den vorgeschlagenen Fußgängerüberweg (FGÜ) liegen gem. R-FGÜ die Voraussetzungen nicht vor.
Information des Straßen- und Grünflächenamtes
05.02.2021:
In der Mittelstraße 14 wurden Verbesserungen zur Erhöhung der Sicherheit für querende Fußgänger*innen in 2020 hergestellt. Der Abschnitt der Mittelstraße vor der Grundschule (Altenhofer Straße bis Berkenbrücker Stieg) wird als Einbahnstraße geführt und zusätzlich ist im Bereich des Schuleingangs eine Gehwegvorstreckung angelegt worden. Für den vorgeschlagenen Fußgängerüberweg liegen gem. R-FGÜ die Voraussetzungen nicht vor.
06.10.2020:
Es ist im Bereich der Mittelstraße 14 eine Gehwegvorstreckung von der AG Förderung des Fußverkehrs/ Querungshilfen geplant. Die Ausführung ist in 2020 vorgesehen.
12.08.2020:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stellt dieses Jahr dem Bezirk keine Mittel mehr für die Herstellung von Füßgängerüberwegen (FGÜ) zur Verfügung. Trotzdem wird das Straßen- und Grünflächenamt versuchen, die FGÜ im Zuge der benachbarten Straßenbaumaßnahme in der Küstriner Straße mit herstellen zu lassen. Die Umsetzung wird jedoch aufgrund von Mittelbeschaffungen, Planungen und Bauzeiten einige Zeit dauern.
14.05.2020:
Das Thema „Fußgängerüberweg“ (FGÜ) wird zur Prüfung an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz - in die AG Förderung des Fußverkehrs - weitergeleitet. Ob die Mittelstraße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h einen FGÜ gerechtfertigt, bleibt zu bezweifeln. Ggf. ist hier die Herstellung einer Gehwegvorstreckung sinnvoller. Diese Maßnahmen (FGÜ oder Gehwegvorstreckung) könnten dann ggf. aus der AG Förderung des Fußverkehrs finanziert werden.