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Vorschlag

Ereignisse
17.09.2022 Vorschlag eingereicht
29.09.2022 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
02.12.2022 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
08.12.2022 Beschluss Begleitgremium: Umsetzung
20.12.2022 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
19.01.2023 Vorschlag befürwortet gem. BVV Beschluss vom 19.01.2023
20.01.2023 Vorschlag zur Umsetzung übergeben an das Straßen- und Grünflächenamt
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Malchow, Wartenberg und Falkenberg öffentliches Straßenland

Zebrastreifen Lindenberger Straße

Liesa Piassek
17.09.2022
0
2022-1-49

In der Dorfstraße/ Lindenberger Straße gibt es keine Möglichkeit die viel befahrene Straße zu überqueren. Schulkinder der Matibi Grundschule- Filiale können nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren, weil sie die Straße nicht sicher überqueren können. Zusätzlich gibt es eine Kita und einen Hausarzt, auch hier haben viele Menschen Schwierigkeiten und benötigen eine lange Wartezeit, von teilweise 15 Minuten, um auf die andere Seite zu kommen. Die meisten Schulkinder wollen mit dem Fahrrad zur Schule fahren, was ihnen von ihren Eltern nicht erlaubt ist, aus Sorge vor dieser einen Straße, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h erlaubt ist. Somit sind sie in ihrer Selbstständigkeit und motorischen Entwicklung gehemmt. Besonders Menschen mit körperlichen Einschränkungen stehen sehr lange an der Straße, weil sie es nicht schaffen in der kurzen Zeit, bis wieder ein Auto kommt, die Straße zu überqueren. Es gibt keinen alternativen sicheren Weg (Mittelinsel, Fußgängerüberweg (FGÜ), Ampel etc.), um auf die andere Seite zu gelangen. Aus diesem Grund wäre ein Zebrastreifen (evtl. auf Höhe Grüne Trift oder Dr. Seibt ) die vermutlich einfachste Lösung und würde auch die Zugänge zu allen Örtlichkeiten auf der anderen Straßenseite erleichtern und niedrigschwelliger gestalten.

Zusammengefasst, warum ein FGÜ dringend erforderlich ist:

1. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h auf der Dorfstraße/ Lindenberger Straße
2. Es gibt besonders morgens und am Nachmittag ein starkes Verkehrsaufkommen
3. Die Straße "Grüne Trift" ist eine Fahrradstraße mit entsprechender Beschilderung, man kommt jedoch nicht ohne lange Wartezeiten von der einen Seite zur Anderen, um die Fahrradstraße zu nutzen
4. Kinder wollen mit dem Fahrrad zur Schule fahren, was sie nicht dürfen wegen der Überquerung der Dorfstraße/ Lindenberger Straße. Mit FGÜ könnten sie die Straße leichter und sicherer überqueren und die Grüne Trift als Fahrradstraße nutzen, um sicher in die Schule zu gelangen.
5. Nach 2 Jahren Corona haben Kinder endlich wieder die Möglichkeit sich motorisch auszuleben. Den meisten Kindern ist das Fahren mit Fahrrad nicht gestattet durch den fehlenden FGÜ und die gefährliche Überquerung zur Grünen Trift

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz/ Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes
08.02.2024:
Kein neuer Sachstand, der Vorgang liegt erneut zur Prüfung in der AG Fußverkehr (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt). 
 
20.04.2023:
Da eine wiederholte Ausschreibung nicht erfolgreich war, kann der temporäre Fußgängerüberweg nicht umgesetzt werden. Es wird weiterhin die Prüfung der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz bzgl. der Lichtsignalanlage am dortigen Knotenpunkt abgewartet.
 
06.04.2023:
Für die Lindenberger Straße gibt es bereits Anträge auf FGÜ, die in der AG „Förderung des Fußverkehrs“ (AG FGÜ) auch geprüft und wiederholt abgelehnt wurden. Die Prüfung der Einrichtung einer LSA für den dortigen Knotenpunkt, läuft weiterhin bei der AG FGÜ. Hierauf hat das Straßen- und Grünflächenamt keinen Einfluss.
 
01.12.2022:
Die Situation an der Lindenberger Straße / Dorfstraße ist dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) und dem Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr gut bekannt.
 
Für die Installation eines Fußgängerüberwegs ist die AG zur Förderung des Fußverkehrs und Querungshilfen zuständig. Die Örtlichkeit wurde bereits mehrfach in der AG vom SGA angemeldet. In der AG wurde sich statt für einen Fußgängerüberweg (FGÜ) für eine Vollsignalisierung der Kreuzung ausgesprochen. Hierfür ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zuständig.
 
Nach Kenntnis des Straßen- und Grünflächenamtes ist eine Anordnung einer Lichtsignalanlage (LSA) noch nicht erfolgt. Selbst nach Anordnung der LSA ist mit einem sehr langfristigen Umsetzungszeitraum zu rechnen, auf welchen das SGA keinen Einfluss nehmen kann.
 
In Anbetracht dessen hat der für öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr zuständige Stadtrat Herr Schaefer die Umsetzung eines temporären FGÜ angeordnet, um die Situation proaktiv und zeitnah zu verbessern. Eine erste Ausschreibung blieb leider erfolglos, da sich keine ausführende Firma beworben hat. Die zweite Ausschreibung befindet sich aktuell im Geschäftsgang.
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 08.12.2022:
Das Begleitgremium empfiehlt die Umsetzung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes
 
BVV-Beschluss DS/0635/IX vom 19.01.2023:
Für die in der Anlage enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen.