Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU)/ Straßen- und Grünflächenamt
Information des Straßen- und Grünflächenamtes
08.02.2024:
Unter anderem aufgrund der Einbahnstraßenregelung ist ein Fußgängerüberweg nicht anordnungsfähig. Eine Weiterleitung an die SenMVKU/ AG Fußverkehr ist daher nicht erfolgt. Ggf. kann als Querungshilfe eine Gehwegvorstreckung an geeigneter Stelle errichtet werden. Damit würde auch die Sicht deutlich verbessert werden. Aufgrund der mangelnden Personalressourcen im Fachbereich ist eine Prüfung bisher allerdings nicht möglich gewesen. Ein Prüfergebnis ist somit ausstehend.
13.11.2023:
Die Zuständigkeit liegt bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), der Vorschlag soll an die SenMVKU mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet werden.