Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU)/ Straßen- und Grünflächenamt
Information des Straßen- und Grünflächenamtes
06.08.2024:
Die Atzpodienstraße verbindet im Süden die Rüdigerstraße mit der im Norden gelegenen Gotlindestraße. Die Schule am lichten Berg liegt östlich an der Atzpodienstraße an. Nördlich der Schule schwenkt die Atzpodienstraße zweimal im 90 Grad-Winkel, so dass ein Teilstück der Straße in West-Ost-Richtung verläuft.
Die Atzpodienstraße befindet sich in einer Tempo-30-Zone und wird zwischen Hausnummer 24 und Rüdigerstraße als Einbahnstraße, Richtung Rüdigerstraße, geführt. Zwischen der Gotlindestraße und der Schule ist nur ein einseitiger Gehweg in der Atzpodienstraße, an der westlichen Fahrbahnseite, vorhanden. Von der Rüdigerstraße bis zur Schule sind beidseitig der Atzpodienstraße Gehwege vorhanden. An der Einmündung in die Rüdigerstraße können zu Fußgehende die Atzpodienstraße mittels Lichtzeichenanlage überqueren. Eine Querungshilfe im Zusammenhang mit der Schule am lichten Berg ist daher nur für zu Fußgehende von der Gotlindestraße kommend von Bedeutung, da sich der dort vorhandene einseitige Gehweg auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite der Schule befindet.
Eine Gehwegvorstreckung in Verlängerung des Gehwegs am westlichen Fahrbahnrand der Atzpodienstraße, Höhe Hausnummer 24 ist nicht möglich, da aufgrund der abknickenden Straßenführung die erforderlichen Sichtweiten nicht eingehalten werden können. Die Positionierung einer Gehwegvorstreckung am West-Ost-Abschnitt der Atzpodienstraße ist aufgrund des Altbaumbestandes und der vorhandenen Gehwegüberfahrt zum Grundstück hinter Hausnummer 24A nicht umsetzbar.
Im weiteren Verlauf der Atzpodienstraße in Richtung Rüdigerstraße, Höhe Hausnummer 26A wäre eine Gehwegvorstreckung ggf. technisch umsetzbar. Jedoch würde deren Nutzung einen Umweg für zu Fußgehende (von der Gotlindestraße kommend) zur Schule bedeuten. Daher kann davon ausgegangen werden, dass eine Gehwegvorstreckung in der Atzpodienstraße, Höhe Hausnummer 26A kaum genutzt wird. Somit wird empfohlen, keine Gehwegvorstreckung in der Atzpodienstraße, Höhe Hausnummer 26A zu errichten.
08.02.2024:
Unter anderem aufgrund der Einbahnstraßenregelung ist ein Fußgängerüberweg nicht anordnungsfähig. Eine Weiterleitung an die SenMVKU/ AG Fußverkehr ist daher nicht erfolgt. Ggf. kann als Querungshilfe eine Gehwegvorstreckung an geeigneter Stelle errichtet werden. Damit würde auch die Sicht deutlich verbessert werden. Aufgrund der mangelnden Personalressourcen im Fachbereich ist eine Prüfung bisher allerdings nicht möglich gewesen. Ein Prüfergebnis ist somit ausstehend.
13.11.2023:
Die Zuständigkeit liegt bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), der Vorschlag soll an die SenMVKU mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet werden.