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Vorschlag

Ereignisse
28.02.2013 Vorschlag eingereicht
13.03.2013 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
12.06.2013 Beschluss Begleitgremium: Zuständigkeit andere Behörde/Organisation
20.02.2015 Vorschlag nicht umgesetzt

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Malchow, Wartenberg und Falkenberg öffentliches Straßenland

Wegebeleuchtung Falkenhöhe 1932

Monika Gans
28.02.2013
0
2013-1-118

Ca. 70-80 Grundstücke sind als Dauerbewohner oder als Eigentümer bewohnt. Eine Wegebeleuchtung würde wesentlich zum Wohlfühlen, für ein würdiges Umfeld und zur Sicherheit beitragen. Falkenhöhe ist die einzige Anlage ohne Beleuchtung. Der Vorstand beruft sich auf einen von wenigen Mitgliedern gefaßten ablehnenden Beschluß aus der Nachwendezeit, wo aus Frust über andere Preiserhöhungen übereilt und ohne ausreichende Informationen entschieden wurde.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt / Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
 
Information des Fachamtes:
Stand 20.02.2015:
Der Hauptweg in der Kleingartenanlage befindet sich im Eigentum des Landes Berlin und ist öffentlich beleuchtet. Die Seitenstraßen wurden im Jahr 2014 benannt, gehören jedoch nicht zum öffentlichen Straßenland, sondern liegen in Zuständigkeit des Kleingartenvereins. Da dieser Verein nicht in der Lage ist, eine Beleuchtung zu finanzieren, werden die Seitenwege weiterhin unbeleuchtet bleiben.
 
Stand: 12.06.2013
Hierzu findet momentan eine Flächenklärung hinsichtlich der Zuordnung zum Öffentlichen Straßenland statt.
 
Stand 27.06.2013:
Der Vorschlag wurde der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zur Kenntnisnahme in der Sitzung am 27.06.2013 vorgelegt.
Die BVV nahm zur Kenntnis, dass der Vorschlag in die entsprechenden Kommunikations- bzw. Verfahrenswege entsprechend der Rahmenkonzeption zum Bürgerhaushalt geleitet wird (s. Drucksache – DS/0824/VII).