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Vorschlag

Ereignisse
20.06.2011 Vorschlag eingereicht
31.10.2011 Vorschlag votiert
28.06.2012 BVV-Beschluss
31.12.2013 Vorschlag nicht umgesetzt
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Malchow, Wartenberg und Falkenberg öffentliches Straßenland

Wartenberger Weg gemeinsam nutzen

Anonymous
20.06.2011
0
13-99-21

Wartenberger Weg als Fuß- und Radweg gemeinsam nutzen

Umsetzungsbericht

Stand 31.12.2013
 
Stellungnahme Verkehrslenkung Berlin (VLB) vom 01.02.13:
 
Entsprechend den Regelungen der StVO zu Zeichen 240 {Gemeinsamer Geh- und Radweg) und den "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" ERA 95 kommen gemeinsame Geh- und Radwege innerorts nur bei schwachen Rad- und Fußgängerbelastungen im Bereich von Hauptstraßen mit geringer Nutzungsintensität im Seitenraum in Frage. Dies trifft zwar für den Wartenberger Weg zu, dennoch ist eine Gehwegbereite von 2,50 m bis 3,00 m für gemeinsame Geh- und Radwege als Mindestmaß vorgegeben. Im Wartenberger Weg liegt aber die Gehwegbreite zwischen 1,20 m bis max. 1,40 m. Erschwerend kommt noch hinzu, dass auf den Gehwegen die Lichtmaste so aufgestellt wurden, dass selbst Rollstuhlfahrer und Kinderwagen in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Folglich kann hier unter Berücksichtigung der Sicherheit der Fußgänger der Radverkehr nicht auf dem schmalen Gehweg zugelassen werden.
 
Die Anordnung von Zeichen 240 würde darüber hinaus eine Benutzungspflicht des Gehweges für die Radfahrer nach sich ziehen. Eine derartige Verpflichtung ist nach § 45 Abs. 9 StVO nur bei Vorhandensein einer besonderen Gefahrenlage für die Radfahrer bei Fahrbahnbenutzung gerechtfertigt, was im Wartenberger Weg nicht gegeben ist. Die geringe Gehwegbreite schließt des Weiteren auch die alternativ denkbare Variante der Freigabe des Gehweges für die Radfahrer durch die Anordnung von Zeichen 1022-10 (Radfahrer frei) unter dem Zeichen 239 {Gehweg) aus.Auch die Markierung einer Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn in Form von Radfahrstreifen oder Schutzstreifen ist bei einer vorhandenen Fahrbahnbreite von ca. 7,00 m nicht realisierbar. Zwar würde neben beidseitigen 1,25 m breiten Schutzstreifen noch etwa 4,50 m Fahrbahnrestbreite für den Fließverkehr verbleiben, was für die Abwicklung des PKW-Verkehr ausreichend wäre, aber größere Fahrzeuge, wie LKW, müssten die Schutzstreifen bei Gegenverkehr dann dauerhaft überfahren, was den Regelungen der StVO widerspricht. Ggf. könnte durch den Bezirk geprüft werden, ob hier durch bauliche Maßnahmen Verbesserungen für den Radverkehr möglich sind.
 
 
Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt:
Der Straßenquerschnitt ist hierfür nicht ausreichend. Als Alternative wurde die Grünanlage um den Malchower See für den Radverkehr freigegeben.
 
Planungen zum Haushaltsplan 2013 
Der Wartenberger Weg gehört zur Step-Stufe II, liegt mithin in Zuständigkeit der Verkehrslenkung Berlin. Die Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg schätzt überdies ein, dass  die Gehwegbreite zur gering (vgl. III Abs. 5 der AV Geh-und Radwege vom 13.03.2008) ist.Der Vorschlag wurde an die Verkehrslenkung Berlin weitergeleitet.
 
Stellungnahme des Hauptausschusses / Beschluss der BVV (DS/0130/VII)
Das Bezirksamt wird ersucht, die Umsetzung des Vorschlags zu prüfen.
 
Stellungnahme Fachausschuss
Der Ausschuss folgt der Stellungnahme des Bezirksamtes. Das Bezirksamt möge die Möglichkeit prüfen. 
 
Stellungnahme Bezirksamt / Fachamt
Vorschlag erfordert eine Prüfung vor Ort hinsichtlich der Gehwegbreite und der baulichen Beschaffenheit des Gehweges.