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Vorschlag

Ereignisse
01.03.2024 Vorschlag eingereicht
13.03.2024 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
08.04.2024 Bearbeitung im Anliegenmanagement
09.04.2024 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Karlshorst öffentliches Straßenland

Wallensteinstraße: Fahrradweg als Verlängerung und Anbindung an den Radweg TR4

Thomas Bruderer
01.03.2024
0
2024-1-4

Bisher teilen sich Radfahrer und Autofahrer die nur einseitig asphaltierte Wallensteinstraße. Es ist sehr eng, und alle Verkehrsteilnehmer versuchen möglichst nicht auf das Kopfsteinpflaster auszuweichen, was zu gefährlichen Situationen führt. Die auf einer Seite der Straße geparkten Autos verengen die Straße zusätzlich. Lösung: Autoabstellplätze weglassen, Straße auch auf der zweiten Seite aspaltieren und Fahrradstreifen einrichten.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes (09.04.2024):
Der Vorschlag wurde im Rahmen des Anliegenmanagements bearbeitet, da es sich hier um verkehrsrechtliche Fragestellungen handelt, über die nicht im Bürgerhaushalt entschieden werden kann.
 
Prüfergebnis:
 
Die Wallensteinstraße ist in Fahrbahnmitte ausreichend asphaltiert, die Kfz-Belastung ist zudem überschaubar und hat eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Somit ist die Anlage von Radverkehrsanlagen gemäß den anerkannten Regeln der Technik grundsätzlich nicht erforderlich.
 
Da in der Wallensteinstraße keine Regenentwässerungsmöglichkeit besteht, kann dem Ansinnen der Asphaltierung nicht nachgegangen werden. Eine Radverkehrsanlage wäre zudem aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse auch nach Entfernung des ruhenden Verkehres nicht in Normbreite realisierbar.
 
Um Radfahrstreifen in den benannten Straßen zu schaffen wäre der Umbau des gesamten Straßenraumes inclusive der Fällung aller Bäume und Grunderwerb notwendig. Sollen regelkonforme Verkehrsanlagen ohne ruhenden Verkehr im Zweirichtungssystem geschaffen werden sind Straßenraumbreiten von ca. 18,00 m notwendig. Zur Verfügung stehen dagegen nur ca. 15 m.