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Vorschlag

Ereignisse
22.12.2020 Vorschlag eingereicht
06.01.2021 Anliegen weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
06.01.2021 Bearbeitung im Anliegenmanagement
21.01.2021 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Malchow, Wartenberg und Falkenberg öffentliches Straßenland

Verkehrssicherheit in der Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße (Falkenberg)

jolebe
22.12.2020
0
2020-1-98

Es geht um die Sicherheit von Kindern und anderen Verkehrsteilnehmern in der schmalen Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße im Lichtenberger Ortsteil Falkenberg. Speziell um die Gefährdung in den Morgenstunden, wenn sehr viele Autos durch die Straße fahren und der Gehweg von vielen Kindern auf dem Schulweg begangen wird.

Das Problem:
- Fahrzeuge fahren fast immer mit überhöhter Geschwindigkeit (gesamte Straße nur Tempo 20 km/h erlaubt)
- es kommt oft zu gefährlichen Situationen durch Überholvorgänge, bei denen auch der Gehweg überfahren wird
- viele Autofahrer sind nicht bereit, den Gegenverkehr durchzulassen oder die Geschwindigkeit zu reduzieren, wenn sie ein Hindernis auf ihrer Seite haben
- PKWs überfahren auch deshalb den schmalen Fußweg und gefährden dabei Kinder und andere Fußgänger
- PKWs parken auf dem Gehweg und zwingen Rollstuhlfahrer und Fußgänger auf die Straße

Mögliche Abhilfe:
- wieder eine genügende Anzahl an Leitpfosten aufstellen (diese gab es früher einmal, sie sind aber mit der Zeit „verschwunden“)
- die Vertiefungen neben der Fahrbahn wieder ausheben, da diese verhindern, dass Autos auf den Bürgersteig fahren können oder dort parken (viele der Vertiefungen zwischen Straße und Gehweg sind nicht mehr vorhanden). Außerdem kann sich das Regenwasser dort sammeln und es wird verhindert, dass Fußgänger von der Straße aus nassgespritzt werden.

Anbei 2 exemplarische Beispiele zur Verdeutlichung der Situation (s. Fotos). Diese Beispiele lassen sich auf die gesamte Straße anwenden.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes (21.01.2021):
Gemäß § 43 VwV-StVO sollen Leitpfosten nur außerhalb geschlossener Ortschaften angeordnet werden. Damit muss das Anliegen abgelehnt werden.
 
An der Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße 7 wurden Poller eingebaut. Diese Poller wurde von einem Grundstückseigentümer gewünscht und gezahlt.
 
Sollte der Einbau von Pollern gemeint sein, muss dies abgelehnt werden. Grundhaft hierfür ist, dass der Einbau von Pollern immer eine Sonderlösung darstellt. Durch Poller wird der Verkehrsfluss und speziell Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Blinde und Sehbehinderte beeinträchtigt.
Der Fachbereich Straßenaufsicht und -unterhaltung sieht keine zwingende bauliche Notwendigkeit, hier verkehrsregulierend einzugreifen. Es kann nicht Aufgabe des Straßenbaulastträgers sein, das Fehlverhalten von Einzelnen durch physische Sperren einzuschränken. Die Verkehrsregelung ist eindeutig.
Für derartige Ergänzungsmaßnahmen stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Vorrang hat die Reparatur von Schadstellen auf öffentlichem Straßenland und die Beseitigung von Verkehrshindernissen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Straßen.
 
Abschließend wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Falschparken eine Ordnungsangelegenheit ist und durch Polizei sowie Ordnungsamt geahndet wird.