Vorschlag einreichen Vorschläge ansehen
Anmelden

Benutzeranmeldung

Vorschlag

Ereignisse
16.06.2021 Vorschlag eingereicht
17.06.2021 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
06.09.2021 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
09.03.2023 Beschluss Begleitgremium: Umsetzung
23.03.2023 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
20.04.2023 Vorschlag befürwortet gem. BVV Beschluss vom 20.04.2023
21.04.2023 Vorschlag zur Umsetzung übergeben an das Straßen- und Grünflächenamt

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Verkehrsberuhigung Gotlindestraße

BS
16.06.2021
2
2021-1-70

Die Gotlindestraße ist der Schul- bzw. Kitaweg für mindestens zwei Grundschulen und zwei Kitas. Darüber hinaus liegt dort der Eingang zum Landschaftspark Herzberge, der sowohl von Radfahrern als auch Fußgängern stark frequentiert wird.
Obwohl es sich hierbei um eine 30-Zone handelt, wird dies selten eingehalten.
Um den Übergang am Parkeingang zum Landschaftspark Herzberge sicherer zu gestalten, wäre ein Zebrastreifen sinnvoll. Für die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung sind Bodenschwellen notwendig.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Straßen- und Grünflächenamt
08.02.2024:
Für die Gotlindestraße wurden im letzten Jahr zwei Bushaltestellen im Rahmen der Kiezlinie, die im Gebiet Frankfurter Allee Nord eingerichtet werden soll, geplant. Durch den geplanten Busverkehr in der Gotlindestraße ist mit positiven Effekten auf die Verkehrssicherheit zu rechnen, da eine Vielzahl der Parkplätze entlang der Gotlindestraße für die Haltepunkte der Busse entfallen müssen, wodurch sich die Sichtachsen verbessern. Die Finanzierung der Bushaltestellen erfolgt durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU).
Die entsprechende Planung und Kostenberechnung wurde Ende August 2023 bei der SenMVKU mit Bitte um Prüfung und Bereitstellung der finanziellen Mittel eingereicht. Trotz vermehrter Nachfragen in 2023 und auch 2024 seitens des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) gab es bisher keine Rückmeldung der Senatsverwaltung.
 
Das SGA hofft, die Bushaltestellen dennoch wie geplant in diesem Jahr baulich herstellen zu können, hierfür muss jedoch das Geld durch die SenMVKU bewilligt werden. Nach dem Bau der Haltestellen, muss beobachtet werden, wie sich diese auf den Verkehr und das Sicherheitsgefühl der Bürger:innen auswirkt.
 
30.08.2023:
Eine Umsetzung der Haltestelle erfolgt hoffentlich im nächsten Jahr, sofern die Planung fertiggestellt werden kann und die Mittel durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zur Verfügung gestellt werden.
 
09.03.2023:
Nach Prüfung der Situation wurde festgestellt, dass es an der benannten Stelle kaum Verkehrsaufkommen gibt. Die Verkehrsbeobachtungen ergaben darüber hinaus keine Konflikte und keine Notwendigkeit für eine Gehwegvorstreckung (GWV).
Aufgrund der geplanten Kiezlinie (gem. Verkehrskonzept) ist eine GWV jedoch grundsätzlich nicht umsetzbar, da an den Wunschstandort die geplante neue barrierefreie Haltestelle platziert werden soll. Mit einer GWV wäre so nicht mehr ausreichend Platz für den Bus vorhanden. Da durch die Umgestaltung einige Parkplätze wegfallen, verbessert sich die Sichtbeziehung jedoch automatisch.
 
28.02.2023:
Nach Prüfung der Situation wurde festgestellt, dass es an der benannten Stelle kaum Verkehrsaufkommen gibt. Die Gehwegvorstreckung (GWV) ist aufgrund der geplanten Kiezlinie der BVG nicht umsetzbar.
Die Verkehrsbeobachtungen ergaben darüber hinaus keine Konflikte und keine Notwendigkeit für eine GWV.
 
Geschäftsstelle Bürgerhaushalt (01.12.2022):
Die Prüfung zum Verkehrskonzept dauern noch an (s. u. Beschluss des Begleitgremiums Bürgerhaushalt vom 9.6.22), die Planungen werden voraussichtlich zum März 2023 abgeschlossen.
Der Vorschlag wird daher voraussichtlich in der Sitzung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt am 9. März 2023 aufgerufen.
 
Straßen- und Grünflächenamt
30.05.2022:
Aktuell liegen noch keine neuen Informationen zur Buslinie vor, daher konnte mit den Planungen für die Gehwegvorstreckung nicht begonnen werden.
 
04.03.2022:
Die Gehwegvorstreckung kann erst geprüft werden, wenn dem Straßen- und Grünflächenamt Informationen vorliegen, ob die Buslinie in eine oder beide Fahrtrichtungen geführt werden soll. Leider liegen derzeit keine genauen Informationen zu den Planungen der BVG vor und es kann kein konkreter Zeitrahmen benannt werden.
 
22.02.2022:
Im Ortstermin wurde abgestimmt, dass zur Verbesserung der Querung der Gotlindestraße, Höhe Eingang Landschaftspark, eine Gehwegvorstreckung geprüft wird. Eine Gehwegvorstreckung wäre im Zuge des ruhenden Verkehrs (Längsparker) gegenüber des Landschaftsparkeingangs möglich. Dort befindet sich bereits ein abgesenkter Bordstein.
Die Vorschläge bzgl. des Fußgängerüberweges und Bodenschwellen werden nicht weiterverfolgt.
 
Die Prüfung bzgl. der Gehwegvorstreckung das Straßen- und Grünflächenamt vornehmen, sobald Informationen zum geplanten Linienbusverkehr in der Gotlindestraße vorliegen (Busbetrieb in eine oder beide Fahrtrichtungen).
 
Gebietskoordination Lichtenberg Nord (15.11.2021):
Laut Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt vom 09.09.2021 sollte ein Ortstermin mit dem Straßen- und Grünflächenamt und der Einreicherin, koordiniert über die Gebietskoordination, stattfinden.
Am 02.11.2021 (7.30 - 8.15 Uhr/ Treffpunkt: Eingang Landschaftspark Herzberge über Gotlindestraße) wurde dieser durchgeführt.
 
Beobachtungen
 

  • zum Zeitpunkt des Vor-Ort-Termines hat am Übergang zum Landschaftspark ein Auto vor dem abgesenkten Bordstein dauerhaft geparkt
  • aus Sicht des Straßen- und Grünflächenamtes ist kein überhöhtes Verkehrsaufkommen in dem Abschnitt der Gotlindestraße festzustellen
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von PKWs sind teilweise zu beobachten, bleiben aber im Großen und Ganzen im Rahmen
  • die Gebietskorrdination teilt mit, dass Radfahrende oft ausweichen müssen, in bestehende Parklücken oder fahren gleich ganz auf dem Gehweg, insgesamt ist die Fahrbahn recht schmal
  • durch Radfahrende wird im Wesentlichen die Verkehrsbeziehung Landschaftspark – Gotlindestraße (Richtung Siegfriedstraße) genutzt
  • die Durchwegung des Landschaftsparks wird in Stoßzeiten (ca. 7-8 Uhr) auch von Schüler:innen frequentiert, sowohl auf dem Rad, als auch zu Fuß
     

 
Absprachen
 

  • Gehwegvorstreckung wird durch das Fachamt in Absprache mit der Unterhaltung geprüft
  • Hinweise: Diese muss barrierefrei sein, weshalb die Aufstellung von Pollern nicht sinnvoll ist (taktile Platten sind z. B. Bestandteil davon)
  • der Schulweg durch den Landschaftspark wird im Rahmen der Schulwegsplanung nicht betrachtet und ist damit als solcher auch nicht ausgewiesen
  • ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ist an dieser Stelle nach Ansicht des Fachamtes nicht möglich, da die Voraussetzungen gem. Richtlinie hinsichtlich Verkehrszahlen (Fußverkehr und Kfz-Verkehr) nicht gegeben sind und der Parkeingang zum Landschaftspark in einer Tempo-30-Zone liegt

 
 
Information des Fachamtes
09.09.2021:
Die Verkehrssituation in der Gotlindestraße wurde mehrfach und zu unterschiedlichen Tageszeiten vor Ort betrachtet. Ein starkes Verkehrsaufkommen konnte  nicht festgestellt werden, insbesondere nicht in dem Abschnitt Siegfriedstraße bis Kriemhildstraße.
 
Auf Grundlage der Ortsbesichtigungen und der einzuhaltenden Richtlinien lehnt das Straßen- und Grünflächenamt die Einrichtung eines FGÜ vor dem Zugang zum Landschaftspark Herzberge aus nachfolgenden Gründen ab.
 

  1. Aufgrund der Lage in einer Tempo-30-Zone ist ein FGÜ lt. Richtlinie entbehrlich.
  2. Insgesamt wurde ein geringes Verkehrsaufkommen (Kfz- und Fußverkehr) festgestellt.
  3. Die Gotlindestraße ist in dem Abschnitt insgesamt nur ca. 6 m breit. Aufgrund des versetzten Längsparkens, ist eine deutliche Geschwindigkeitsdämpfung festzustellen, da Gegenverkehr abgewartet werden muss. Durch Radfahrende, die aufgrund der verbleibenden Fahrbahnbreite nicht überholt werden können, wird ebenfalls eine Geschwindigkeitsdämpfung bewirkt.
  4. Vor dem Eingang zum Landschaftspark sind Bordabsenkungen vorhanden, wodurch das Parken an der Stelle untersagt ist. Dadurch bestehen für das Queren an der Stelle gute Sichtverhältnisse.

 
05.08.2021:
Der Einbau von Fahrbahnschwellen ist gefährlich und nicht mehr zeitgemäß.
Eine nachhaltige Reduzierung der zulässigen Fahrzeuggeschwindigkeit auf Schritt-Tempo, etwa zum Überfahren der Schwellen, ist mit dem Einbau von Fahrbahnkissen mit zulässigen Schwellenhöhen von max. 10,0 cm in den genannten Straßen nicht zu erreichen. Da die Schwellen eine lediglich punktuelle in Erscheinung tretende Wirkung erzielen, rufen sie zugleich eine unstetige Fahrweise hervor, die sich in einem zusätzlichen Brems- und Beschleunigungsverhalten bemerkbar machen. Der hierdurch entstehende Feinstaub (Bremswirkung und Abgase) und die Lärmbelästigung (Anfahr-und Abbremsverhalten) ist nachgewiesener Maße festzustellen und für den unmittelbaren Anwohner bemerkbar. Unterdessen werden durch das Überfahren der Schwellen auch Erschütterungen auf die nahe Umgebung der angrenzenden Gebäude wahrgenommen.
 
Besonders kritisch ist die Erschwerung für die Notfalldienste (Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr) zu bewerten, deren schnelle Einsätze dadurch beeinträchtig oder gar behindert werden. Im Zuge von Rettungsfahrten können durch die Belastung durch Fahrbahnschwellen notwendige Maßnahmen nicht ausreichend durchgeführt werden. Es kann zu beförderungsbedingten Schädigungen von Patienten kommen. Verletzungen können sogar deutlich verschlimmert werden. Gerade Früh- und Neugeborene können unter anderen Hirnblutungen und Wirbelsäulenschäden erleiden.
 
Des Weiteren wird der Winterdienst und die Straßenreinigung durch Fahrbahnschwellen behindert. Es kommt zum Beispiel zu Beschädigungen der Schiebeschilde. Teilweise werden jedoch auch die Fahrbahnschwellen durch Schiebeschilde beschädigt.
Auch die Entwässerung der Fahrbahn wird durch Fahrbahnschwellen negativ beeinflusst.
 
Der Baulastträger lehnt den Einbau von Fahrbahnschwellen, auf Grund der oben dargestellten Gründe, ab. Siehe hierzu auch DS-2116-VIII "Verkehrsberuhigung in Anwohnerstraßen".
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
09.03.2023:
Umsetzung (dem Verkehrskonzept entsprechend)
 
09.06.2022:
Vertagung auf die nächste Sitzung am 08.09.2022 (Ergebnisse der Prüfung aus dem Verkehrskonzept)
 
10.03.2022:
Vertagung auf die nächste Sitzung am 09.06.2022 (so bis dahin die Information/Entscheidung von der BVG zum Buslinienverkehr vorliegt)
 
09.09.2021:
Vertagung auf die nächste Sitzung am 02.12.2021 (Termin unter Vorbehalt!)
verbunden mit der Bitte an das Straßen- und Grünflächenamt zur Durchführung eines Ortstermins mit der Einreicherin (Terminkoordination erfolgt über die Gebiets-/Stadtteilkoordination)
 
BVV-Beschluss DS/0719/IX vom 20.04.2023:
"...
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen.
..."

 
Kommentare

Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer Information wird nun sehr ausführlich erklärt, dass jene Fahrbahnschwellen weitere Probleme mit sich bringen, auf den Wunsch eines Zebrastreifens ( welcher ja der primäre war) wird nicht eingegangen. Kann man somit erwarten, dass dies noch in Prüfung ist?

Nick Meißner
16.08.2021

Sehr geehrter Herr Meißner,
korrekt, die Prüfung zum Zebrastreifen dauert noch an. Hierzu wird es voraussichtlich nächste Woche (34. KW) eine Rückmeldung aus dem Straßen- und Grünflächenamt geben, die Information wird dann selbstverständlich online veröffentlicht.
Freundlichen Grüße von der Online-Moderation

Moderation ll
17.08.2021