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Vorschlag

Ereignisse
17.02.2023 Vorschlag eingereicht
21.02.2023 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
27.02.2023 Bearbeitung im Anliegenmanagement
06.03.2023 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Hohenschönhausen Nord öffentliches Straßenland

Verkehrsberuhigung der Wohngebietsstraße Gehrenseestraße Höhe Hausnummer 47-57

Ilona Schumann
17.02.2023
1
2023-1-13

In der Gehrenseestraße 47-57 gilt Tempo 30. Die Geschwindigkeit wird häufig und zunehmend von PKWs und Motorrädern überschritten. Es gibt keinen Fußgängerweg! Dabei werden grundsätzlich alle Fußgänger gefährdet, besonders aber Kinder, ältere Menschen (mit Rollatoren) und nicht zuletzt auch Haustiere wie Hunde und Katzen.

Wir wünschen uns für die Einhaltung der lange schon vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbeschränkung die Anbringung von Fahrbahnschwellen (günstigste zu realisierende Lösung) oder die Durchführung von alternativen, geeigneten Maßnahmen.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes (06.03.2023):
Dem Vorschlag zum Einbau von Fahrbahnschwellen im Bereich der Nebenfahrbahn Gehrenseestraße 47-57 kann nicht zugestimmt werden. In diesem Bereich beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h [VZ 274.1]. Ein baulich angelegter Gehweg ist nicht vorhanden. Der Fußgängerverkehr findet auf der Fläche der Nebenfahrbahn und teilweise auf den unbefestigten Seitenstreifenflächen statt. Starke Häufungen von Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich sind bisher nicht bekannt. Der zuständige Polizeiabschnitt - Direktion 3 Polizeiabschnitt 31 – wird über dieses Anliegen informiert und um verstärkte Überprüfungen zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gebeten. 
 
Der Einbau von Fahrbahnschwellen ist gefährlich und nicht mehr zeitgemäß.
Eine nachhaltige Reduzierung der zulässigen Fahrzeuggeschwindigkeit auf Schritt-Tempo etwa zum Überfahren der Schwellen ist mit dem Einbau von Fahrbahnkissen mit zulässigen Schwellenhöhen von max. 10,0 cm in den genannten Straßen nicht zu erreichen. Da die Schwellen eine lediglich punktuelle in Erscheinung tretende Wirkung erzielen, rufen sie zugleich eine unstetige Fahrweise hervor, die sich in einem zusätzlichen Brems- und Beschleunigungsverhalten bemerkbar machen. Der hierdurch entstehende Feinstaub (Bremswirkung und Abgase) und die Lärmbelästigung (Anfahr-und Abbremsverhalten) ist nachgewiesener Maße festzustellen und für den unmittelbaren Anwohner bemerkbar. Unterdessen werden durch das Überfahren der Schwellen auch Erschütterungen auf die nahe Umgebung der angrenzenden Gebäude wahrgenommen.
 
Besonders kritisch ist die Erschwerung für die Notfalldienste (Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr) zu bewerten, deren schnelle Einsätze dadurch beeinträchtig oder gar behindert werden. Im Zuge von Rettungsfahrten können durch die Belastung durch Fahrbahnschwellen notwendige Maßnahmen nicht ausreichend durchgeführt werden. Es kann zu beförderungsbedingten Schädigungen von Patienten kommen. Verletzungen können sogar deutlich verschlimmert werden. Gerade Früh- und Neugeborene können unter anderen Hirnblutungen und Wirbelsäulenschäden erleiden.
 
Des Weiteren wird der Winterdienst und die Straßenreinigung durch Fahrbahnschwellen behindert. Es kommt zum Beispiel zu Beschädigungen der Schiebeschilde. Teilweise werden jedoch auch die Fahrbahnschwellen durch Schiebeschilde beschädigt.
 
Auch die Entwässerung der Fahrbahn wird durch Fahrbahnschwellen negativ beeinflusst.
 
Der Baulastträger lehnt den Einbau von Fahrbahnschwellen, auf Grund der oben dargestellten Gründe, ab.

 
Kommentare

Das Foto zeigt ein schmales Asphaltband, wo sind die Autos und Motorräder?
Ich sehe das Graffiti einer Tram am rechten Bildrand auf dem Stromverteiler.
Ein Tempolimit gilt, die Entsiegelung der Asphaltfläche vor dem Zaun würde mehr Sinn machen.

bürgerlicht
21.02.2023