Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Die Robert Uhrig Straße in Friedrichsfelde ist eine Verbindungsstraße zur Einbecker Straße.
Es sollte nicht unerwähnt bleiben das ich in dieser Straße wohne und das Treiben auf der Straße stets im Blick habe.
Die Robert-Uhrig-Str ist offiziell als Tempo 30 Zone ausgewiesen und es besteht Rechts vor Links verkehr. Leider halten sich die Bürger nicht an die Regeln und es wird gerast und die Vorfahrt vermehrt nicht beachtet!!! Im Kreuzungsbereich Robert Uhrig Str / Alt Friedrichsfelde bzw Robert Uhrig Str/Paul Gesche Str: kommt es aufgrund von zu hoher Geschwindigkeit täglich zu starken Bremsmanövern.
Neuerdings staut sich auch der Berufsverkehr in dieser Straße mit der einhergehenden Luftverschmutzung.
Daher mein Vorschlag wie schon in Friedrichshain ( Samariterkiez) einen Verkehrsberuhigten Bereich mit Pollern zu installieren damit die Straße nicht mehr als Umgehungsstraße genutzt werden kann!
Desweiteren weise ich darauf hin das es mehrere Kitas und Schulen in der Gegend gibt und Kinder aufgrund von fehlenden Fussgängerübergängen besonders gefährdet sind.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt/ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz/ Polizei
Information des Straßen- und Grünflächenamtes (11.06.2020):
Der Bereich wird als "normale" Verkehrssituation eingestuft. Ein Unfallschwerpunkt ist als solches nicht bekannt. Unfallzahlen (2020 =0; 2019 = 4) im Bereich der Robert-Uhrig-Str. belegen dies. Generell ist die hier beschriebene Situation auf Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer zurück zu führen. Ein Abpollern dieses Bereiches ist hier nicht zweckmäßig noch geeignet, da sich der Individualverkehr auf umliegende Straßen verlagern würde und der Bereich weiterhin für Anlieger, Versorger freizugänglich bleiben muss. Ein verkehrsberuhigter Bereich kommt nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringen Verkehr in Betracht. Die mit Zeichen 325 StVO gekennzeichneten Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein. Nach objektiver Betrachtung wird schon im Ansatz die Aufenthaltsfunktion hier konkret bemängelt, da dieser in dem in Rede stehenden Straßenabschnitt nicht überwiegt. Darüber hinaus sind Geh- und Fahrwege baulich nicht voneinander abgetrennt.
Die Überwachung des fließenden Verkehrs selbst obliegt in Berlin ausschließlich dem Polizeipräsidenten in Berlin. Daher wurde das Anliegen zu Kenntnis an den zuständigen Polizeibaschnitt weitergeleitet. Die Prüfung zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges obliegt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz/ AG zur Förderung des Fußgängerverkehrs/ Querungshilfen. Demgemäß wurde das Anliegen zwecks Prüfung und Verkehrszählung dorthin weitergeleitet.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
11.06.2020:
Vertagung des Vorschlages.
Das Straßen- und Grünflächenamt wird gebeten bis zur nächsten Sitzung am 10.09.2020 eine aktuelle Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einzuholen.
10.09.2020:
Eine Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegt noch nicht vor, die AG zur Förderung des Fußgängerverkehrs/ Querungshilfen tagt am 24.09.2020.Das Gremium beschließt die Vertagung des Vorschlages auf die nächste Sitzung am 26.11.2020.