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Vorschlag

Ereignisse
07.04.2021 Vorschlag eingereicht
08.04.2021 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
03.05.2021 Bearbeitung im Anliegenmanagement
03.05.2021 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Karlshorst öffentliches Straßenland

Verkehrsberuhigende Maßnahme An der Karlshorster Heide

Heinz Jasken
07.04.2021
0
2021-1-43

Wir möchten vorschlagen, im Bereich der Straße "An der Karlshorster Heide" zwischen Hausnummer 16 und 18 (siehe Karte) eine Verkehrsberuhigung einzubauen.

Ob nun eine Schwelle, eine wirklich sichtbare Beschilderung oder ähnliches, dies sollte den Fachleuten überlassen bleiben.

Diese Straße wird - fast ausschließlich durch Anwohner - in diesem Bereich als Rennstrecke genutzt. Dort sind viele Fußgänger, z.T. querend, mit und ohne Kinder unterwegs. Hinter der Kurve spielen sehr oft Kinder auf der Straße (was ja auch so sein soll), dazu sind Hunde & Katzen dort unterwegs.

Mehrfach wurden Anwohner angesprochen, die rücksichtslos in diesem Bereich aufs Gas treten, in einem Fall musste Strafanzeige gestellt werden, da kein Einsehen bestand und Fußgänger erheblich gefährdet wurden.

Wir als Anwohner würden uns finanziell gern beteiligen. Wichtig ist nur, dass die Raserei in diesem Bereich der Straße wirksam eingeschränkt wird.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes (03.05.2021):
Die Straße An der Karlshorster Heide erfährt bereits eine Verkehrsberuhigung durch die Eingliederung in eine Tempo-30-Zone. Ein zusätzlicher verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325 StVO) kommt nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringen Verkehr in Betracht. Darüber hinaus müssen solche Straßen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein. Nach objektiver Betrachtung erfüllt das Teilstück der Straße An der Karlshorster Heide nicht die oben genannten Voraussetzungen.
 
Aufgrund der Baulichen Beschaffenheit der in Rede stehenden Straße hier in Form einer eher geringen Restfahrbahnbreite und zusätzlichen Seitenstreifen sowie dem Wechsel des Fahrbahnbelages von einer Schwarzdecke zum Kopfsteinpflaster, sind die Schilderungen der Anwohnerschaft auf subjektive Empfindungen als auf tatsächliche Gegebenheiten zurückzuführen.
 
Des Weiteren können Bodenschwellen nach Rücksprache mit dem Baulastträger (Straßen- und Grünflächenamt) nicht entsprochen werden. Jegliche baulichen Veränderungen am Straßenkörper wie z.B. der Einbau von Fahrbahnschwellen sind seitens des Straßen- und Grünflächenamtes im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu betrachten. Das heißt, dass das Straßen- und Grünflächenamt als Träger der Straßenbaulast die Verkehrssicherheit der von ihr zu unterhaltenen Straßen sicherzustellen hat. Da die Fahrbahnschwellen wegen ihrer baulichen Erhebung eine lediglich punktuelle in Erscheinung tretende Wirkung erzielen, rufen sie zugleich eine unstetige Fahrweise hervor, da die Fahrzeugführer vor der Schwelle abbremsen und anschließend wieder beschleunigen. Dieses zusätzliche Brems- und Beschleunigungsverhalten macht sich auch bei entstehenden Feinstaub (Bremswirkung und Abgase) in belegten Maße für den unmittelbaren Anwohner bemerkbar. Unterdessen werden durch das Überfahren der Schwellen auch die Fahrgeräusche von Fahrzeugen deutlich lauter und deren Erschütterungen (z.B. Fahrzeuge mit Anhänger) auf die nahe Umgebung der angrenzenden Gebäude wahrgenommen. Besonders kritisch ist die Erschwerung für die Notfalldienste (Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr) zu bewerten, deren schnelle Einsätze dadurch beeinträchtig oder gar behindert werden. Zugleich kann bei dieser Art von Hindernissen eine Gefahr für Radfahrer entstehen. Der Einbau von Fahrbahnschwellern in den oben genannten Bereich der Straße An der Karlshorster Heide ist auf Grund ihrer begrenzten Wirkungsweise in Verbindung mit sicherheitstechnischen und gestalterischen Problemen ungeeignet und wird seitens des Straßen- Und Grünflächenamtes und auch der Straßenverkehrsbehörde nicht befürwortet.