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Vorschlag

Ereignisse
22.11.2018 Vorschlag eingereicht
23.11.2018 Bearbeitung als Empfehlung an Dritte
23.11.2018 Vorschlag weitergeleitet an die Verkehrslenkung Berlin
31.01.2019 Vorschlag abgelehnt von der Verkehrslenkung Berlin
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Friedrichsfelde Süd öffentliches Straßenland

Unfälle in der Volkradstraße vermeiden

rekotram
22.11.2018
1
2018-1-98

In der Volkradstraße, in Berlin Lichtenberg, kommt es vermehrt zu Unfällen an einem Fußgängerübergang. Wie auf dem beigefügten Foto zu sehen, kam es dort zur Kollision zwischen einem Anwohner, der den Fußgängerüberweg nutzte und einem Auto.

Auch in der Vergangenheit sind in diesem Bereich viele Unfälle zu beklagen, teils auch tödliche. Die dort ansässigen Gewerbetreibende können dies bestätigen.

Vorschlag zur Vermeidung von Unfällen in diesem Bereich könnte eine Absenkung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h, sowie eine Aufstellung von einem Tempowarner, wie es z.B. an dem Fußgängerübergang in der Weitlingstraße gibt oder einer Ampel, bewirken.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Verkehrslenkung Berlin (VLB)
 
Information des Straßen- und Grünflächenamtes (23.11.2018):
Für die Volkradstraße ist die Verkehrslenkung Berlin (VLB) zuständig, der Vorschlag wurde zur Prüfung und mit der Bitte um Stellungnahme an die VLB am 23.11.18 weitergeleitet.
Zum gewünschten „Tempowarner“ ist mitzuteilen, dass es nach wie vor keinen neuen Betreiber der Berliner Dialogdisplays gibt (der bisherige hatte überraschend gekündigt), sodass eine Aufstellung eines Displays leider nicht möglich ist.
 
 
Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin (VLB) vom 31.01.2019:
  
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
Die Volkradstraße gehört zum Straßenhauptnetz der StEP Stufe III (örtliche Straßenverbindung) und  hat im Bereich des Fußgängerüberweges einen geraden Verlauf, sodass dieser aus beiden Fahrtrichtungen für Kraftfahrer gut erkennbar ist.
 
Der Wunsch nach verkehrlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, besonders nach einem Unfall, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Jedoch sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur dort anzuordnen, wo wegen der besonderen örtlichen Umstände des Einzelfalls eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der öffentlichen  Sicherheit und Ordnung erheblich übersteigt.
Es ist im Bereich des Fußgängerüberweges keine besondere Gefahrenlage und damit kein zwingendes Erfordernis für die Anordnung einer Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu erkennen. Daher kann dem Antrag aus dem Bürgerhaushalt leider nicht entsprochen werden, wofür um Verständnis gebeten wird. Im Zeitraum vom 01.10.2015 bis 04.07.2018 wurden im Bereich des Fußgängerüberweges 4 Verkehrsunfälle polizeilich erfasst. Drei Unfälle hatten als Ursache einen ungenügenden Sicherheitsabstand und lediglich ein Unfall wurde durch  nicht angepasste Geschwindigkeit verursacht.
 
Der Verkehrsunfall mit Fußgängerbeteiligung am 15.11.2018 ist sehr bedauerlich. Nach Auskunft durch den Verkehrsermittlungsdienst der  Polizeidirektion 6, war die Unfallursache ein unaufmerksamen Autofahrer. Diese auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführende Unfallursachen sind leider durch straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen nicht zu verhindern. 
  
Anzumerken ist, dass die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht sämtliche Ereignisse, die im täglichen Verkehrsablauf geschehen, explizit regeln kann. In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind daher grundsätzlich Verhaltensregeln festgelegt. Danach werden u.a. Fahrzeugführer neben der ihnen bereits durch § 1 StVO obliegenden Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme insbesondere durch § 3 Abs. 2a StVO zu einer besonderen Sorgfaltspflicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern verpflichtet.  Folglich müssen sich Fahrzeugführer unabhängig von den örtlichen Gegebenheiten durch die Verminderung ihrer Fahrgeschwindigkeit und durch stetige Bremsbereitschaft so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
 
Bei Beachtung der erforderlichen Aufmerksamkeit und Sorgfalt sowie Kenntnis der geltenden Verkehrsregeln ist grundsätzlich jedem Verkehrsteilnehmer eine Teilnahme am Straßenverkehr ohne besondere Gefährdung möglich.
 
Dialog-Display (Tempoanzeiger ?)
Ein sogenanntes Dialog-Display soll vorwiegend im Nebennetz und auch nur dort vor sensiblen Einrichtungen, wie Schulen, Kitas bzw. Krankenhäuser, aufgestellt werden. Die Zuständigkeit liegt beim Bezirksamt Lichtenberg.
Anmerkung des Straßen- und Grünflächenamtes: Derzeit gibt es ohnehin leider keinen Betreiber von Dialogdisplays im Bezirk Lichtenberg.
 
 
Lichtsignalanlage (Ampel)
Sofern begleitende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen erforderlich sind, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Übermaßangebot – zu beachten, d. h. es ist die Maßnahme zu treffen, welche bei gleichem Erfolg den geringsten Eingriff in die Rechte Dritter darstellt. 
  
Eine Lichtzeichenanlage ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit rechtlich als eines der stärksten Eingriffe in den Straßenverkehr eingestuft. Infolgedessen unterliegt diese auch sehr strengen Prüfkriterien. U.a. sind bei Fußgängeranlagen die Höhe der querenden Fußgänger sowie die vorhandenen Querungsbedingungen, wie die Sicht auf den Fahrzeugverkehr, entscheidend.
  
Fußgängerüberwege sind eine von mehreren Möglichkeiten zur Sicherung des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn, die bei bestimmten örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen in Betracht kommen. Der vorhandene Fußgängerüberweg wurde 2012 vom Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin e.V. beantragt und nach sogfältiger Prüfung durch die Arbeitsgruppe Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz,  in der auch Vertreter des Polizeipräsidenten in Berlin, des Straßenbaulastträgers und der Straßenverkehrsbehörde involviert sind, angeordnet.

 
Kommentare

Im Bereich dieses Überganges wurde ein Teil der Straße zu Bürgerland verengt; enger geht nicht. Ebenso wurde die andere Seite, wo die Geschäfte sind, mit Poldern gesperrt, um die Sicht nicht durch parkende Autos zu verstellen. Ebenso sind dort 4 Fußgängerzeichen u. 1 rot-weiss gestreiftes Warnschild. Man könnte die Zebrastreifen quer statt längs zur Fahrbahn anlegen.

marc aurel
27.11.2018