Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Mit zunehmendem Fahrzeug- und Straßenbahnverkehr in der Zingster Straße kommt es -insbesondere in der Nachtzeit- zu erheblichen Lärmbelästigungen für die Anwohner der Zingster Straße. Der Schall, der durch die Rollgeräusche der Fahrzeuge auf dem betonierten Straßenbelag und der Straßenbahnen auf den Schienen entsteht, reflektiert sehr stark vor allem in die Hochhäuser, deren Schlafzimmer überwiegend zur Zingster Straße gerichtet sind. Zur Reduzierung des Lärms -besonders in der Nachtzeit- könnte entweder ein Tempolimit auf 30 km/h eingeführt oder ein lärmdämmender Straßenbelag aufgebracht werden.
Ordnungsamt (Stand 30.07.2014):
Die Zingster Straße ist eine sogenannte Ergänzungsstraße von besonderer Bedeutung (StEP IV). Die Entscheidung über die Anordnung von Tempo 30 in dieser Straße trifft allein die Verkehrslenkung Berlin.
Um entscheiden zu können, ob in der Zingster Straße durch verkehrslenkende oder verkehrsbeschränkende Maßnahmen wirksame Abhilfe zum Schutz der Wohnbevölkerung vor verkehrsbedingtem Lärm und Abgasen getroffen werden kann, wird ein Gutachten über die Höhe der Lärm- und Abgasbelastung benötigt.
Das Anliegen wurde zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin weitergeleitet.