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Vorschlag

Ereignisse
20.06.2014 Vorschlag eingereicht
04.09.2014 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
11.09.2014 Beschluss Begleitgremium: abzulehnen
04.11.2014 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
19.03.2015 Vorschlag abgelehnt gem. BVV Beschluss DS/1392/VII vom 19.03.2015
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Stadtpark Lichtenberg: Fußgängerweg wird von Fahrrad, -Mofa, -Roller und Motorradfahrer missbraucht - Unfallgefährdung

Stadtpark Licht...
20.06.2014
0
2014-1-81

Der Fußgängerweg beginnt an der linken Seite des Bürgersteiges/ Einfahrt / Altenheim, entlang an den Gärten der Kielblockstraße 3. Da es keine Durchfahrthinderung, weder am Anfang noch am Ende des Weges gibt, gibt es hier eine echte Unfallgefahr! Alte Menschen vom Altenheim, Familien mit kleinen Kindern und Fußgänger, die mit ihren Hunden spazieren gehen, haben kaum eine Chance auszuweichen gegen die verschiedenen Vehikel.
Im Sommer ist es noch etwas leichter dem Ganzen auszuweichen da es länger hell ist, im Winter hingegen ist dieser Weg "stockdunkel", denn die Laterne am Anfang des Fußweges ist schon lange ohne Beleuchtung. Diese Sache könnte mit etwas gutem Willen sehr bald geändert werden. Mein Vorschlag wäre: versetzte Absperrposten, damit nur Fußgänger,
Rollatoren (Altenheim) und Kinderwagenbenutzer hindurchgehen können. Ich habe häufig beobachtet wie teilweise alte Leute und Kinder angefahren wurden, deshalb bitte ich um baldiges Umsetzen meines Vorschlages damit die Sicherheit unserer Bürger wieder gewährleistet ist. Mit der Bitte um Prüfung!

Umsetzungsbericht

Stand 13.11.2014:
 
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt/ Ordnungsamt
 
Information des Fachamtes:
Poller müssen einen Mindestabstand von 1,25 m haben, damit RollstuhlfahrerInnen, Kinderwagen usw. ungehindert die Wege erreichen können. Damit ist eine Durchfahrt für Mopeds und andere Krafträder weiterhin möglich. Hier kann nur durch Kontrollen des Ordnungsamtes Abhilfe geschaffen werden. Die defekte Beleuchtung wurde an Alliander StadtLicht weitergemeldet. Die Benutzung für Fahrradfahrer ist unter Beachtung der Rücksichtnahme von Fußgängern im Stadtpark erlaubt. Beim Ordnungsamt sind auch keine Hinweise auf gemeldete Vorfälle bekannt. Verstärkte Kontrollen über den üblichen Modus hinaus sind daher nicht angezeigt.
 
 
BVV-Beschluss 19.03.2015 (DS/1392/VII):
Auszug:
"Zur Anlage 2 der Vorlage des Vorstandes (Ablehnung):
Das Bezirksamt wird ersucht zum Vorschlag 2014-1-79 (Blindflug beim Einbiegen auf die Ruschestraße) eine Anordnung nach § 45 StVO nach Regelplan 110 zu prüfen.
Das Bezirksamt wird zum Vorschlag 2014-3-14 (Bessere Straßenanbindung vom Seniorenheim) ersucht zu prüfen, ob zwei weitere Bänke aufgestellt werden können.
Das Bezirksamt wird ersucht den Vorschlag 2014-2-24 (Erhalt einer Begegnungsstätte am Standort der Zechliner Straße 13 als sozialen Treff) erneut zu prüfen.
Das Bezirksamt wird ersucht zu den Vorschlägen 2014-3-9 (Einrichtung für Senioren) und 2014-3-14 (Bessere Straßenanbindung vom Seniorenheim) sich mit der BVG und den Bewohnern des Seniorenheims für eine Lösung in Verbindung zu setzen.
Die restlichen Vorschläge der Anlage 2 werden abgelehnt. "