Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Lichtenberger Jugendliche aus sozial benachteiligten Verhältnissen sollen Sporthallen nutzen dürfen. [[9-11-5]]
Die Nutzung der Sportanlagen durch Freie Träger der Jugendhilfe ist nach Nr. 23 der Sportanlagennutzungsvorschriften (SPAN) in der Regel entgeltfrei.
Nach Abs. c) sind jedoch Betriebskosten zu erheben. In der Praxis werden Freie Träger der Jugendhilfe nach Prüfung im Einzelfall nach Nr. 33 SPAN im Falle der Antragstellung auch von der Betriebskostenzahlung befreit. Der Vorschlag wurde umgesetzt.