Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Ordnungsamt (Stand 30.07.2014):
Die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches ist formal an bestimmte Voraussetzungen gebunden, welche hier unter anderem aufgrund der fehlenden ebenerdigen baulichen Ausgestaltung nicht vorliegen. Außerdem überwiegt, innerhalb dieser besagten Bereiche, die Aufenthaltsfunktion den verkehrlichen Belangen, dies spiegelt sich u.a. darin wider, dass nur vereinzelt und auch nur innerhalb markierter Flächen geparkt werden darf. Dieser Umstand würde zu einer weiteren Verschärfung der bereits jetzt angespannten Parksituation führen, welches sicherlich nicht im Interesse der Anwohner ist.
Gleichwohl ist dem Ordnungsamt der Wunsch nach verkehrsberuhigenden Maßnahmen bewusst und es wird die Ausweisung einer Tempo 30 Zone für den gesamten Straßenabschnitt bis zum Monimboplatz geprüft.