Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Aus der Zechliner Straße kommend und in die Simon-Bolivar-Straße abbiegend oder aus der Einfahrt des Wohngebietes Simon-Bolivar-Straße 20-32 kommend und in die Simon-Bolivar-Straße oder die Zechliner Straße abbiegend, fehlt einem als Autofahrer durch parkende Autos sehr oft die Sicht, so dass es bei mir persönlich bereits mehrfach zu Fast-Unfällen gekommen ist. Daher schlage ich die Aufstellung eines Spiegels, der die Sicht sowohl in den Verlauf der Simon-Bolivar-Straße, als auch der Zechliner Straße freigibt, vor.
Zuständigkeit: Ordnungsamt
Information des Fachamtes (19.10.2015):
Nach Überprüfung der Örtlichkeit wird Folgendes mitgeteilt:
Verkehrsspiegel werden nur zur Gefahrenabwehr aufgestellt. Bei der Zechliner Straße/ Simon-Bolivar-Straße handelt es sich um eine abknickende Vorfahrtsstraße, die durch zusätzliche Fahrstreifenbegrenzung versehen ist und über eine ausreichende Fahrbahnbreite verfügt. Eine Sichtbehinderung besteht hier nicht. Auch das Einfahren von der Zechliner Straße auf die Vorfahrtsstraße ist unbedenklich. Der ausgeprägte Kurvenradius bietet dem Autofahrer ein weites Hineinfahren, um somit den heranfahrenden Verkehr auf beiden Fahrstreifen frühzeitig wahrzunehmen. Im Bereich der Zufahrt zum Wohngebiet Simon-Bolivar-Straße 20-32, wurde bereits durch das Auftragen einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) positiv auf Sichtbehinderungen eingewirkt. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt, sich an unübersichtlichen Kreuzungen oder Einmündungen vorsichtig in die Straße hineinzutasten. Auch liegen dem Ordnungsamt sowie dem zuständigen Polizeiabschnitt 61 dahingehend keine Beschwerden vor, sodass auch hier keine erhöhte Verkehrsgefährdung zu erkennen ist.
Aus vorgenannten Gründen kann dem Wunsch der Aufstellung eines Verkehrsspiegels nicht entsprochen werden.