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Vorschlag

Ereignisse
09.07.2017 Vorschlag eingereicht
11.07.2017 Bearbeitung im Anliegenmanagement
11.07.2017 Anliegen weitergeleitet an das Ordnungsamt
03.08.2017 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Neu-Hohenschönhausen Süd Themenübergreifend

Schließung des Durchganges ''Zum Hechtgraben'' zur ''Reriker Straße''

Roger Löschmann
09.07.2017
0
2017-1-35

Schließung des Durchganges ''Zum Hechtgraben''-''Reriker Straße'' oder mindestens Rückbau aller Sitzgelegenheiten, insbesondere Tischtennisplatte (welche nur artfremd - als Bar - genutzt wird) und Steinplatten zur Verhinderung weiterer Störungen der Nachtruhe durch Clubbesucher ''Voltage-Club'', die hier nächtens ''vor- und nachglühen'' und sich bis 23:30 bei REWE mit Alkoholika versorgen (und mit weiteren Drogen und Musik die Nachtruhe der Anwohner stören!).

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Ordnungsamt/Polizei bzw. privat (HOWOGE)
 
Information des Fachamtes
 
Ordnungsamt (19.07.2017):
Um die Verursachung unzulässigen bzw. ordnungswidrigen Lärms verfolgen zu können, bedarf es der genauen Kenntnis des Tatorts, der Tatzeit und des Verursachers. Sollten Sie ruhestörenden Haus- und Nachbarschaftslärm feststellen, können Sie tagsüber unter Tel. 030/ 90296 4316 oder 4360 Montag bis Freitag von 06.00 bis 22.00 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 08.00 bis 16.00 Uhr [vom 01.05. - 30.09. Sa. u. So. von 11.00-19.00 Uhr] das Ordnungsamt Lichtenberg informieren. Unsere Mitarbeiter kommen dann – im Rahmen der Einsatzmöglichkeiten – vor Ort.
 
Außerhalb der genannten Zeiten kann die Polizei unter 110 informiert und die nächtliche Ruhestörung angezeigt werden. Zum einen liefert diese Anzeige bei Benennung von behördlichen Zeugen verwertbare Hinweise für ein im Ordnungsamt gegen den/die Lärmverursacher/in durchzuführendes Ordnungswidrigkeiten-Verfahren. Zum anderen können die Dienstkräfte der Polizei vor Ort gleich die Ruhe wieder herstellen.
Es ist zu empfehlen immer die Möglichkeit einer Anzeigenerstattung durch die vor Ort tätigen Polizeidienstkräfte wahrzunehmen, da diese dann eine vorliegende Lärmbelästigungssituation bezeugen können. Ohne Anzeigenaufnahme ist überwiegend eine spätere Ahndung mangels behördlicher oder weiterer Zeugen nicht möglich.
 
Der Besitz von Drogen und deren Handel, wenn auch in geringen Mengen ist nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar. In jedem Fall hat die Polizei die Strafverfolgungspflicht. Sollte gegenwärtig der Konsum und Handel mit Drogen festgestellt werden, ist die Polizei unter 110 entsprechend zu informieren.
 
Straßen- und Grünflächenamt (27.07.2017):
Der Durchgang betrifft ausschließlich die Fläche der HOWOGE, die Entscheidung über die mögliche Schließung obliegt dem Eigentümer.
Das Anliegen sollte daher von dem Einreicher bei der HOWOGE vorgetragen werden.