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Vorschlag

Ereignisse
10.02.2017 Vorschlag eingereicht
17.02.2017 Bearbeitung im Anliegenmanagement
17.02.2017 Anliegen weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
17.02.2017 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Rummelsburger Bucht Umwelt & Natur

Schilder zur Warnung vor dem Baden

Snahlegap
10.02.2017
0
2017-1-11

Die Sedimente in der Rummelsburger Bucht sind hochgradig mit Schwermetallen und giftigen Kohlenwasserstoffen kontaminiert. Sogar das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass von den aufgewirbelten Sedimenten Gesundheitsgefahren ausgehen. Zwar ist das Baden gem. Berliner Badegewässerverordnung hier verboten, nur wissen dies die Wenigsten. Es wird in den Sommermonaten an 2 Stellen viel gebadet. An diesen Stellen (am Paul-und-Paula-Ufer und am 22-Stunden-Anleger) sollten Schilder aufgestellt werden, die vor möglichen Gesundheitsgefahren warnen.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes (17.02.2017):
Das Straßen- und Grünflächenamt folgt dem Vorschlag und wird bis zum Beginn der Badesaison (Mai 2017) Verbotsschilder aufstellen.
 
Drucksache - DS/0268/VIII - Hinweisschilder auf Gefahren in der Rummelsburger Bucht
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
 
Das Bezirksamt wird ersucht, an den See zugänglichen Stellen Piktogramme bzw. Schilder aufzustellen, die auf ein Badeverbot und einer Gesundheitsgefährdung hinweisen.
 
Das Bezirksamt wird weiter ersucht, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf die Gefahren, die am Rummelsburger See existieren, hinzuweisen.

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 21.09.2017:
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
 
Das Straßen- und Grünflächenamt hat im Bereich des 22-Stunden Anlegers und an zwei Standorten im Bereich des Paul-und-Paula-Ufers Schilder mit der Aufschrift „Baden verboten“ aufgestellt. Für die Prüfung der Wasserqualität ist das Bezirksamt nicht zuständig, demzufolge können durch das Bezirksamt auch keine Hinweisschilder angebracht werden, die auf eine besondere Gefährdung hinweisen. Das Verbotsschild ist eindeutig und bedarf auch keiner weiteren Erläuterung.