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Vorschlag

Ereignisse
16.05.2014 Vorschlag eingereicht
05.06.2014 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
27.11.2014 Beschluss Begleitgremium: Vorschlag aus beschlossenem Haushaltsplan umsetzbar
16.04.2015 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
23.04.2015 Vorschlag befürwortet gem. BVV Beschluss DS/1586/VII vom 23.04.2015
24.04.2015 Vorschlag umgesetzt/inhaltlich erledigt

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Malchow, Wartenberg und Falkenberg Themenübergreifend

Rückbau des ehemaligen Polizeigeländes an der Margaretenhöhe

Rudolf
16.05.2014
0
2014-1-65

Rückbau des ehemaligen Polizeigeländes an der Margaretenhöhe

Das ehemalige Polizeigelände an der Margaretenhöhe befindet sich in einem völlig desolaten Zustand, weil es vom Eigentümer (Land Berlin ?) seit Jahren dem Verfall und Vandalismus preisgegeben wird. Außerdem gehen von diesem Ruinengelände Gefahren für die Anwohner aus, was zahlreiche Einsätze von Feuerwehr und Polizei belegen…..

Umsetzungsbericht

Stand 27.11.2014:
 
Zuständigkeit: Umwelt- und Naturschutzamt
 
Information des Fachamtes:
 
12.06.2014: Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Liegenschaftsfonds des Landes Berlin. Die Bereichsentwicklungsplanung sieht eine Umnutzung zur Grünfläche/ Wald vor. Das Umwelt -und Naturschutzamt hat eine historische Erkundung der Vornutzungen und darauf basierend eine Abschätzung potentieller Gefahren durch einen Gutachter beauftragt. Bevor an Rückbau und Altlastenbeseitigung gedacht werden kann, besteht weiterer umfangreicher Untersuchungsbedarf, um den Mittelbedarf einschätzen zu können. Eine akute Gefahr besteht nur für Personen, die sich widerrechtlich Zugang zu dem eingefriedeten Objekt verschaffen.
 
27.11.2014: Siehe Beantwortung der kleinen Anfrage KA/0453/VII.  Die Verantwortung für Ordnung und Sicherheit der Fläche liegt beim Eigentümer (Liegenschaftsfonds), der die Sicherheit nach menschlichem Ermessen gewährleistet sieht. Das Gelände wird wöchentlich von Mitarbeitern des Liegenschaftsfonds begangen. Zusätzlich wird das Gelände von einer Sicherheitsfirma im Auftrag des Eigentümers in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Nach diversen Einbrüchen in der Vergangenheit wurden die Bunker einbruchsicher mit Stahlsicherungen versehen und Lücken in Mauern teilweise geschlossen oder mit Bauzaunteilen gesichert. Von einer "illegalen Geländenutzung" ist dem Liegenschaftsfonds Berlin aktuell nichts bekannt. Das Gelände soll renaturiert werden.
 
BVV-Beschluss 23.04.2015 (DS/1586/VII):
Auszug:
"...

  1. Für die in Anlage 1 und 3 enthaltenen Vorschläge erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung aus dem beschlossenen Haushaltsplan zu ermöglichen. Die Vorschlagseinreicher_innen sind über die Art der Umsetzung wie folgt abschließend zu informieren:

 
Vorschlag 2014-1-65
Die Leistungen des Bezirkes können lediglich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr umfassen, da das betreffende Grundstück sich nicht im Eigentum des Bezirkes befindet.
..."