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Vorschlag

Ereignisse
26.08.2020 Vorschlag eingereicht
27.08.2020 Bearbeitung im Anliegenmanagement
27.08.2020 Anliegen weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
16.02.2021 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Hohenschönhausen Süd öffentliches Straßenland

Radwege, Zebrastreifen und Unterstände nahe der Gutenbergschule

DER GUTE POL
26.08.2020
0
2020-1-58

An der Gutenbergschule, in der Sandinostraße, fahren die Radfahrer auf dem Gehweg, weil die Straße mit Kopfsteinpflaster für Radfahrer unattraktiv ist. Hier sollte ein Radweg bis zur Einfahrt in die Altenhofer Straße angelegt werden, der dann in Richtung CSW auf dem Gehsteig weiterführt.

Die Parkplätze, die man dafür wegfallen lassen müsste, könnte man auf der "Betondecke" an dem Hochhaus an der Altenhofer Straße 40, ersetzen.

Die Schüler der Gutenbergschule queren die Altenhofer Straße in den Grünstreifen ("Platz am Schäfer", neben dem CSW) in den Pausenzeiten. Hier wäre ein Zebrastreifen sinnvoll.

Die Schüler, die sich dann auf dem Grünstreifen in der Nähe der Altenhofer aufhalten, könnten einen Pavillon oder etwas Ähnliches als Unterstand gebrauchen, um bei Regen oder starker Sonne geschützt zu werden.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes (16.02.2021):
Zu dem Vorschlag bezüglich des Radweges und des Fußgängerüberweges wird Folgendes mitgeteilt:
 
Grundsätzlich sieht die StVO die Einrichtung von Radverkehrsanlagen in Tempo-30-Zonen nicht vor.
Gemäß § 45 Abs. 1c in der seit 2001-02-01 gültigen Fassung der Straßenverkehrs-Ordnung dürfen Tempo 30-Zonen nur Straßen ohne benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241)/ ohne Radfahrstreifen (Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237)/ ohne Schutzstreifen (Zeichen 340) umfassen. Bestehende Benutzungspflichten sind demnach aufzuheben. Markierungen von Radfahrstreifen/Schutzstreifen sind zu entfernen.
 
Die Möglichkeit eines baulich angelegten Angebotsstreifens auf dem Gehweg ist aufgrund der in den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege geforderten Mindestgesamtbreiten von 5,00 m vor Ort ebenfalls nicht gegeben.
 
Abschließend die Anfrage eines Fußgängerüberweges (FGÜ) im Bereich Altenhofer Straße zwischen Schule und Gutenbergschule. Die StVO sieht innerhalb von Tempo-30-Zonen grundsätzlich keine Fahrbahnmarkierungen vor. Dies beinhaltet auch Zebrastreifen oder Fußgängerüberwege, da im Rahmen der Temporeduzierung bereits Rücksicht auf das erhöhte Fußgänger-Querverkehrsaufkommen sowie den Radverkehr genommen wurde. Überdies sind an die Einrichtung von Fußgängerüberwegen strenge Maßstäbe anzusetzen, die in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001/ SenStadt VII D 1) benannt sind.
  
Die Einrichtung eines FGÜ setzt voraus:
 

  • Straßenabschnitte mit durchgängig zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h
  • hinreichend gebündelter Fußgängerverkehr (FG) im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle
  • bei Verkehrsstärken von

o 50 bis 100 FG/h und 300 bis 750 Kfz/h
o 100 bis 150 FG/h und 300 bis 600 Kfz/h sowie
o bei mehr als 150 FG/h und 300 bis 450 Kfz/h zu Spitzenstunden des Fußgänger- Querverkehrs

  • eine erhöhte Unfallstatistik

 
Im Ergebnis kann dem Anliegen für den besagten Bereich nicht entsprochen werden.
Zudem es sich bei der Gutenbergschule um eine Oberschule handelt und davon auszugehen ist, dass Schüler ab der 7. Klasse dem Verkehrsgeschehen folgen können.
 
Zu dem Vorschlag bezüglich des Unterstandes wird Folgendes mitgeteilt:
 
Der zuständige Fachbereich lehnt die Aufstellung eines Unterstandes ab.
 
Dem Straßen- und Grünflächenamt stehen für die Erfüllung der Kernaufgaben, wie z.B. die Verkehrssicherungspflicht, Sanierung von Wegen in Grünanlagen und Ähnliches, begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung. Der Spielraum für weitere Maßnahmen außerhalb dieser Kernaufgaben ist begrenzt, daher muss der Einsatz der verfügbaren Ressourcen sorgfältig geprüft werden.
 
Hier steht der Aufwand in einem Missverhältnis zu dem angestrebten Nutzen, da ausreichend Unterstände im Schulgelände vorhanden sind.
 
Mit Hinblick auf die begrenzten Ressourcen und unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit lehnt das Straßen- und Grünflächenamt daher die Umsetzung des Vorschlages ab.