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Vorschlag

Ereignisse
03.07.2018 Vorschlag eingereicht
31.08.2018 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
10.01.2019 Beschluss Begleitgremium: Vorschlag aus beschlossenem Haushaltsplan umsetzbar
06.02.2019 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
21.02.2019 Vorschlag befürwortet gem. BVV Beschluss DS/1143/VIII vom 21.02.2019
22.02.2019 Vorschlag zur Umsetzung übergeben an das Umwelt- und Naturschutzamt
03.03.2022 Vorschlag umgesetzt/inhaltlich erledigt

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Neu-Hohenschönhausen Süd Umwelt & Natur

Pflege der "Geschützten Grünanlage" zwischen Zingster-, Barther- und Borner-Straße

Fam. Wittig
03.07.2018
0
2018-3-2

Ausgangspunkt: Rückgang der Artenvielfalt und Individuenzahl, sowie Erholungswert

Jetzige Situation: Beklagenswerter Zustand der "Geschützten Grünanlage" durch unsachgemäße Bearbeitung und fehlende Pflege

Forderung: Es sind finanzielle Mittel einzuplanen für eine fach- und sachkundige Pflege im Sinne der Verbesserung des Zustandes (siehe 1. Satz)

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt/ Umwelt- und Naturschutzamt
 
Information des Straßen- und Grünflächenamtes
03.03.2022:
Die Schilder (Entenfüttern verboten) am Barther Pfuhl wurden aufgestellt. Die Pflege und Unterhaltung der Grünanlage wird gewährleistet.
 
22.02.2022:
Die Aufstellung der Schilder "Entenfüttern verboten" wurde veranlasst und wird innerhalb der nächsten Wochen efolgen.
 
17.12.2018:
Die Pflege und Unterhaltung der Grünanlage erfolgt entsprechend Produktblatt 80932 Unterhaltung/Pflege üblicher öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen. Über die reine Verkehrssicherung hinaus wird eine gärtnerische Pflege im üblichen Standart gewährleistet. Im Rahmen des Naturschutzes sind ökologisch definierte Ziele zu berücksichtigen.
 
13.09.2018:
Die Pflege und Unterhaltung der Grünanlage um den Barther Pfuhl wird entsprechend dem Produktblatt "übliche Grünanlagen" durchgeführt. Entsprechend erhält der Bezirk das notwendige Budget. Im vergangenen Herbst wurden umfangreiche Arbeiten zur Verbesserung des Barther Pfuhls durchgeführt (Schilfmahd, Freilegen von Sichtachsen). Diese Arbeiten sollen in den nächsten Jahren kontinuierlich fortgeführt werden.
Die Entschlammung und Sanierung des Pfuhls würde ca. 300.000 Euro kosten. Die Umsetzung wäre nur im Rahmen von Investitionen möglich.
 
Stellungnahme des Umwelt und Naturschutzamtes aus wasserwirtschaftlicher Sicht (17.12.2018):
 
Im Herbst 2016 wurde im Auftrag vom Umwelt- und Naturschutzamt ein Gutachten zur wasserwirtschaftlichen Funktion des Gewässers erstellt. In diesem Zusammenhang wurde die Sedimentmächtigkeit ermittelt. Das Ergebnis hat gezeigt, dass der Barther Pfuhl noch Aufnahmekapazitäten hat und der Wasserspiegel um ca. 20 cm angehoben werden kann.
Im Herbst 2017 wurde eine umfangreiche Pflegemaßnahme durch das Straßen- und Grünflächenamt durchgeführt. Das Schilf in der Mitte des Gewässers wurde gemäht, und die Uferbereiche gepflegt, um wieder eine bessere Sicht auf das Gewässer herzustellen. Die Schilfmahd war erfolgreich, der gemähte Bereich ist nicht mehr gewachsen.
Für 2019 ist der Bau einer Holzpalisade als Staubauwerk geplant. Es handelt sich um eine Wasserwirtschaftliche Maßnahme, die durch das Umwelt- und Naturschutzamt durchgeführt werden soll. Das Ziel der Anstauung ist einerseits die Wasserfläche und -tiefe zu vergrößern und andererseits das Schilfwachstum zu unterbinden. Die Anhebung um 21 cm wurde im Vorfeld mit den Berliner Wasserbetrieben abgesprochen. Wenn entsprechende finanzielle Mittel vorhanden sind, soll die Maßnahme im Frühjahr 2019 durchgeführt werden.
 
Weiterhin ist die Herstellung und Aufstellung von Schildern zum Thema: „Illegale Müllentsorgung“ geplant. Der Barther Pfuhl soll 1-3 Schilder erhalten. Die Maßnahme ist für das Jahr 2019 geplant.
 
Zu einer möglichen Entschlammung folgende Anmerkungen:

  • Der Barther Pfuhl hat ausreichend Kapazitäten und eine Entschlammung ist aufgrund des Teichvolumens nicht notwendig.
  • Darüber hinaus wird vermutet, dass sich unter der Teichsohle des Barther Pfuhls „Sonderabfälle“ befinden. Die ältere Kolleginnen und Kollegen können sich noch erinnern, dass vor der Wende das Gewässer als illegale Mülldeponie genutzt wurde.
  • Sollte eine Entschlammung dennoch angestrebt werden, muss zuerst die Belastung des Sediments durch ein Umweltlabor ermittelt werden (neue VOL-Ausschreibung notwendig). Die Belastung hat einen direkten Einfluss auf den Entsorgungspreis.
  • Eine VOB-Ausschreibung der Entschlammung benötigt einen guten Fachwissen und genauer Vorbereitung. Es muss geprüft werden, mit welcher Technik das Sediment entfernt werden kann (Saug oder Bagger), ob es eine Entwässerung des Sediments notwendig ist und wie die Entsorgung gelöst wird. Solche Maßnahmen werden in der Regel mit Unterstützung von Fachbüros vorbereitet, ausgeschrieben und betreut. Das benötigt wiederum eine neue VgV-Ausschreibung.
  • Die Baufirmen sind zurzeit auch stark ausgelastet. Im Land Berlin wird überall gebaut. Bei durchgeführten Ausschreibungen haben wir die Erfahrung gemacht, dass sich aktuell kaum noch Firmen bewerben und die Preise bis ca. 50% gestiegen sind.
     
    Hinweise
  • im Jahr 2012 wurden 3 Sedimentmischproben im Bereich der RW-Einläufe entnommen und analysiert
    • Belastung lag bei Z1 und Z2 (> Z2 wäre gefährlicher Abfall)
    • zwar ist Z2 noch kein gefährlicher Abfall, aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass bei einer Entschlammung höhere Belastungen auftreten
    • abhängig vom bewertungsbestimmenden Parameter können die Entsorgungskosten sehr hoch sein
  • unser Kenntnis nach beziehen sich Bürgerbeschwerden meist auf den „sichtbaren“ Müll, nicht jedoch auf den Schlamm (Geruchsbelästigungen wurden bisher nicht an uns herangetragen), daher wäre eine Entschlammung hier auch gar nicht so zielführend
  • der Mülleintrag wird ja eher durch einige Bürger*innen verursacht – eventuell gibt es die Möglichkeit die Ufer unzugänglicher zu gestalten, ohne die optische Beziehung zu dem Gewässer zu stören?

 
Beschlussempfehlung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
13.09.2018:
Vorschlag für Votierung
 
10.01.2019:
Aufhebung des Beschlusses "Vorschlag für Votierung" vom 13.09.2018
Neue Beschlussfestlegung: Vorschlag aus beschlossenem Haushaltsplan umsetzbar (entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes vom 17.12.2018 - Bau einer Holzpalisade, Aufstellung von Schildern)
 
BVV-Beschluss 21.02.2019 (DS/1143/VIII):
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung aus dem beschlossenen Haushaltsplan zu ermöglichen bzw. in die Haushaltsplanung 2020/21 aufzunehmen (Vorschlag 2018-1-102).