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- BVV-Beschluss: umzusetzen
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  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Lichtenberg (gesamt) Sport

Nutzung der Sportstätten

Anonymous
28.03.2011
0
7-88-20

Erweiterung der Öffnungen für Vereine, freie Träger und nichtorganisierte Freizeitsportler

Umsetzungsbericht

Die Sportanlagen (Sportplätze und Sporthallen) sind täglich von 8.00-22.00 Uhr geöffnet und dienen vorrangig dem Schul- und Vereinssport. Das Amt für Schule und Sport ist generell daran interessiert, die vorhandenen Sportstätten zu 100 % auszulasten und vergibt freie Zeiten, auf Grundlage von Anträgen, an interessierte Nutzer. Im Rahmen freier Kapazitäten werden selbstverständlich neben Schulen und Sportvereinen, auch freien Trägern, Kitas oder anderen gemeinnützigen Vereinen Zeiten zu den Bedingungen der für Sportanlagen geltenden Nutzungsvorschriften (SPAN) eingeräumt. Die Nutzung von Sportplätzen durch nichtorganisierte Einzelsportler ist im Regelfall ungehindert möglich. Eine Bereitstellung von Zeiten in Sporthallen für den einzelnen, nicht im Verein organisierten, Sportler ist aus haftungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Darüber hinaus würde ein offener unentgeltlicher Zugang für diesen Personenkreis Vereinsmitglieder benachteiligen.