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Vorschlag

Ereignisse
02.06.2013 Vorschlag eingereicht
29.11.2013 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
03.12.2013 Beschluss Begleitgremium: Zuständigkeit andere Behörde/Organisation
13.03.2014 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
18.09.2014 Vorschlag wird weitergeleitet gem. BVV Beschluss DS/1161/VII vom 18.09.2014
04.11.2014 Vorschlag nicht umgesetzt
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Neu-Hohenschönhausen Süd Umwelt & Natur

Neugestaltung des Spielplatzes Nienhagener Str./Zingster Str.

Cadina
02.06.2013
0
2013-1-340

Der Spielplatz auf dem Hof Nienhagener Str./Zingster Str. wurde zwar vor ca. 10 Jahren neugestaltet, allerdings sind die Spielgeräte bereits ziemlich abgewirtschaftet und die damalige Gestaltung erfolgte nicht kindgerecht. Es wurde eine Wiese mit eingebauten Hügeln und Wellen erschaffen, auf der weder Kleinkinder rennen noch größere Kinder Fußball spielen können. Die Wiese und der Spielplatz sind von einer Mauer umgeben, die eine hohe Unfallgefahr durch Hinunterfallen bietet. Der Sand ist mittlerweile alt und dreckig, die Bewegungsgeräte im Sandkasten kaputt.

Umsetzungsbericht

Stellungnahme der HOWOGE vom 04.11.2014:
Der Instandhaltung der Spielgeräte und der Reinigung von Spielsand kommen wir im Rahmen der Wartung und im Ergebnis der TÜV-Protokolle (halbjährlich) nach.Im vergangenen Jahr wurden 3 Hüpfteller erneuert.
Eine Änderung der Hofgestaltung ist nicht gewollt und erforderlich. Bei der damaligen Planung der Anlage wurden sogar die Anwohner mit beteiligt. Das Fußballspielen war bewusst auf diesem Hof nicht gewünscht. Dazu bestehen Anlagen in angrenzenden Höfen. Für eine Neugestaltung des Spielplatzes sehen wir keine Veranlassung.
 
BVV-Beschluss 18.09.2014 (DS/1161/VII):
Das Bezirksamt wird ersucht das Anliegen an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
 
 
Stand: 03.12.2013
Zuständigkeit: Privat
 
Information des Fachamtes:
Hierbei handelt es sich um eine private Innenhoffläche. Für die Pflege und Sanierung der Spielanlagen ist der Hauseigentümer verantwortlich und verpflichtet.