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Vorschlag

Ereignisse
15.05.2014 Vorschlag eingereicht
12.06.2014 Bearbeitung als Empfehlung an Dritte
04.11.2014 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
19.03.2015 Prüfauftrag an das Bezirksamt gem. BVV Beschluss DS/1392/VII vom 19.03.2015
04.03.2016 Vorschlag nicht umgesetzt
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Karlshorst Themenübergreifend

Nach meiner Meinung sollte eine Ruine in der Wallensteinstr wahrscheinlich Bahngelände abgerissen werden

Kurt Ettlinger
15.05.2014
0
2014-1-59

Die von mir erwähnte Ruine befindet sich auf der rechten Seite der Wallensteinstraße, welche sich höchstwahrscheinlich in Besitz der Bahn befindet , sollte samt Gelände welches zur Zeit schon wahrscheinlich auch schon mehrere Jahre als Ilegaler Mühlablade Platz benutzt wird. Das Gebäude selbst ist eine Gefahr, weil dort immer wieder Kinder herumturnen und somit höchste Unfallgefahr besteht.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Privat(-fläche)
 
Stand 04.03.2016:
Bei dem in Rede stehenden Grundstück handelt es sich um Privatbesitz. Der Eigentümer hat das Dach decken und neue Fenster einbauen lassen. Derzeit wird an den Decken gearbeitet. Der Eigentümer lässt also das Gebäude sanieren.
 
 
Stand 11.01.2016:
Über den Abriß baulicher Anlagen entscheidet der Eigentümer; zu den Aufgabe der Bauaufsicht gehört (u.a.) die Abwehr von Gefahren im Sinne der BauO Bln, zu der immer die Maßnahme auszuwählen ist, die den Pflichtigen am geringsten beansprucht. Ein Abriß von Gebäuden gehört regelmäßig nicht dazu.
Das Bezirksamt kommt der Ersuchen der BVV nach, die aktuelle Gefahrenlage des Gebäudes in der Wallensteinstraße wird geprüft. Sollte sich die Sicherung vor unbefugtem Betreten des Grundstücks als unzureichend erweisen, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
 
BVV-Beschluss 19.03.2015 (DS/1392/VII):
Auszug:
"...
Zur Anlage 4 der Vorlage des Vorstandes (Nichtzuständigkeit):
Zum Vorschlag 2014-1-59 (Ruine Wallensteinstraße) wird das Bezirksamt ersucht, die tatsächliche Gefährdung zu prüfen.
..."