Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Trägerübergreifend
Die Vernetzung erfolgt in den regionalen und fachbezogenen Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII. In der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII treffen sich regelmäßig Träger und Projektleiter der öffentlichen und freien Jugendhilfe aus der Region, beraten über aktuelle Bedarfe in der Jugendarbeit (z.B. mobile Jugendarbeit), Jugendsozialarbeit und Familienbildung und leiten daraus entsprechende Erfordernisse von Angeboten und Projekten ab und initieren diese.