Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Der Verkehrslärm an der Kreuzung Alfred-Kowalke-Straße / Am Tierpark steigt an und die Straße ist zu laut geworden (Tram, Einsatzfahrzeuge, LKW- und PKW-Verkehr). Die Fahrzeuge rasen an und über die Kreuzung in Richtung Tram Haltestelle.
Auch nachts ist der Lärm bis in die Morgenstunden zu hören, der dauerhafte Lärmpegel macht krank, da die Nachtruhe gestört ist.
Eine Verkehrsberuhigung ab 22 Uhr wäre angebracht, da die Schlafzimmer der Anwohner zur Straße führen und der Lärm tags und nachts einfach unerträglich ist.
Die Einrichtung einer Tempo 30 Zone (oder ein Blitzer) von der Dorfkirche bis zur Ampel der Haltestelle Alfred-Kowalke-Straße wäre erforderlich, damit die Fußgänger die Straße, auch an der Überquerung ohne Ampel, sicher begehen können. Eine Verkehrsberuhigung während der Nacht ist auf jeden Fall notwendig.
Abbildung: Prozessablauf
Quelle: Ramboll Smart Mobility DE (ehem. LK Argus GmbH) / Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin
Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Information der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (17.10.2025):
Mit dem Senatsbeschluss vom 02.09. zum Lärmaktionsplan wurden umfangreich T30-Anordnungen für die Nacht aus Lärmschutzgründen beschlossen.
Die entsprechenden Steckbriefe sind hier zu finden:
Lärmaktionsplan Berlin 2024–2029 - Berlin.de
Die im Vorschlag benannte Strecke Kreuzung Alfred-Kowalke-Straße / Am Tierpark konnte im ersten Maßnahmenbündel nicht umgesetzt werden, da vertiefende Prüfungen aufgrund der Betroffenheit des ÖPNV notwendig sind.
Für eine rechtssichere Anordnungsgrundlage einer nächtlichen Geschwindigkeitsreduktion von 50 km/h auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen sind die in der Abbildung dargestellten Arbeitsschritte für die vertiefend zu prüfende Untersuchungskulisse erforderlich.
Des Weiteren werden für die Prüfungen die Lärmbetroffenheiten der unmittelbar lärmbelasteten Berlinerinnen und Berliner detailliert ermittelt. So wurden entlang der Untersuchungskulisse die Anzahl der Betroffenen für jeden Untersuchungsabschnitt in insgesamt 7 Pegelkategorien ermittelt.
Diese 7 Pegelkategorien fangen bei 55 Dezibel (A-bewertet) an und gehen in jeweils etwa 3 Dezibelschritten weiter. Auf dieser Grundlage kann die Lärmbetroffenheit jedes einzelnen Untersuchungsabschnitts anhand der Höhe der Pegelkategorie und der jeweiligen Anzahl der Betroffenen innerhalb dieser Pegelkategorien bewertet werden.
Im Anschluss an die finale Datenzusammenstellung wird die Untersuchungskulisse bezüglich notwendiger nächtlicher Geschwindigkeitsreduktionen auf 30 km/h analysiert und insbesondere die verschiedenen Betroffenheiten gegen- und miteinander abgewogen.
Derzeit befindet sich der Prozess im vertiefend zu prüfenden Untersuchungsnetz zwischen den Stufen D und E (siehe Abbildung).
Aktuell werden die Betroffenheitsanalyse und die Bewertungsmatrix der ÖPNV-Fahrgastbelange verifiziert und in den komplexen Berechnungsprozess integriert.
In einem iterativen Prozess wird das behördliche Ermessen abgestimmt und plausibilisiert, bevor die Berechnungsgrundlagen finalisiert werden können. Anschließend wird eine abschließende Berechnung für das gesamte Untersuchungsnetz durchgeführt, dessen Ergebnis nicht vorweggenommen werden kann.
Es ist derzeit beabsichtigt, die Ergebnisse ebenfalls in Form von Steckbriefen dazustellen. Diese werden abschließend einer finalen manuellen Prüfung unterzogen.
Wir hoffen den derzeitigen Arbeitsstand vermittelt und verdeutlicht zu haben, wieso der komplexe Vorgang so lange andauert.
Die Zusammenhänge zum T30-Konzept nachts sind auch im Lärmaktionsplan auf S. 34-41 zu finden:
https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/laerm/laermminderungsplanung-berlin/laermaktionsplan-2024-2029/broschuere_lap_2024.pdf?ts=1756812476
Straßen- und Grünflächenamt (23.07.2025):
Nach Abschluss dieses Tempo 30-Nacht-Konzeptes wird auf der Grundlage der sich dadurch ergebenen Erkenntnisse über das weitere Vorgehen in Sachen Lärmschutz am Tag entschieden.
Information der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
23.07.2025:
Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung des Lärmaktionsplans 2024 - 2029, die im Herbst 2024 erfolgte, wurden die ersten Ergebnisse veröffentlicht. Im Juni 2025 befasste sich der Senat mit dieser Planung und übergab diese zur weiteren Prüfung dem Rat der Bürgermeister. Es ist derzeit vorgesehen, voraussichtlich im August 2025 den Lärmaktionsplans 2024 - 2029 zur Beschlussfassung erneut in den Senat zugeben. Auf dieser Grundlage kann dann mit der Umsetzung der darin vorgesehenen Maßnahmen begonnen werden. Die Abteilung Verkehrsmanagement muss daher zunächst diese Ergebnisse abwarten.
17.12.2024:
Im Rahmen des Lärmaktionsplans wird durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Notwendigkeiten für weitere Anordnungen von Tempo 30 in der Zeit von 22-6h im übergeordneten Straßennetz geprüft.
Der betreffende Abschnitt war nicht Teil des ersten Maßnahmenbündels des nächtlichen Tempo30-Konzept (https://mein.berlin.de/text/chapters/25512/).
Aber der gesamte Bereich an der Kreuzung Alfred-Kowalke-Straße / am Tierparkt ist Bestandteil des zweiten Maßnahmenbündels des Lärmaktionsplan 2024-2029 und befindet sich derzeit noch in Prüfung. Erste Ergebnisse des zweiten Maßnahmenbündels werden nicht vor Mitte 2025 erwartet. Sollte sich die Notwendigkeit von Anordnungen eines Tempo 30 nachts herauskristallisieren, erfolgt diese sukzessive im Anschluss.
Information des Straßen- und Grünflächenamtes (22.11.2024):
Der Vorschlag wurde zuständigkeitshalber an die Abteilung Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zur Bearbeitung und mit der Bitte um Rückmeldung übergeben.