Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
bessere Ausstattung mit Sport- und Spielgeräten, Förderung von Schulmannschaften
Die Förderung von Spiel-AG?s und Schulmannschaften gehört nicht in den Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Sport. Die Sportanlagen und Sporthallen im Fachvermögen Sport verfügen über eine Grundausstattung nach DIN. Für die inhaltliche Gestaltung und damit für die diesbezügliche Sportgeräteausstattung der Schulsport- und Freizeitsportangebote sind die Schulen bzw. die Vereine oder Jugendfreizeiteinrichtungen zuständig. Die vorhandenen Sportgeräte werden regelmäßig gewartet und bei Bedarf erneuert. Im Haushaltsjahr 2007 standen für die Wartung und Überprüfung von Sportgeräten im Schulsport 63.000 Euro zur Verfügung.